Ersparnis Fünftelregelung
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Was bleibt von der Abfindung netto?

Vergleich Normalbesteuerung vs. Fünftelregelung 2026 nach §34 EStG. Konkrete Steuerersparnis in Euro – sofort.

4.8 / 5 · 372 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Brutto + Abfindung

Dein Jahresbrutto plus die einmalige Abfindungssumme. Slider von 20.000 bis 150.000 € Brutto.

02

Bundesland & Kirchensteuer

Für die Berechnung der Kirchensteuer (8 % in BY/BW, 9 % sonst).

03

Direkter Vergleich

Normal vs. Fünftelregelung – die Differenz ist deine Steuerersparnis.

Ergebnis: konkretes Netto nach beiden Methoden + Steuerersparnis durch Fünftelregelung.

20.000 € 150.000 €
5.000 € 200.000 €
Wie die Fünftelregelung funktioniert

Die Idee: Eine Abfindung hebt dein zu versteuerndes Einkommen sprunghaft an und wird normalerweise mit deinem Spitzensteuersatz besteuert. Die Fünftelregelung (§34 EStG) tut so, als hättest du nur 1/5 der Abfindung erhalten — berechnet die Steuer darauf und multipliziert die Mehrsteuer wieder mit 5.

Formel: Steuer = Steuer(Brutto) + 5 × [ Steuer(Brutto + Abfindung÷5) − Steuer(Brutto) ]

Der Vorteil ist umso größer, je niedriger dein Bruttogehalt und je höher die Abfindung. Bei sehr hohem Bruttogehalt (>200k) gibt es kaum noch Ersparnis, weil der Spitzensteuersatz ohnehin gilt.

Die Berechnung berücksichtigt Soli (5,5 % auf Steuer über Freigrenze) und Kirchensteuer (8 % in BY/BW, 9 % sonst).

Fazit

Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei — die Fünftelregelung mildert.

Einordnung

Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig (kein Freibetrag), aber beitragsfrei in der Sozialversicherung. Die Fünftelregelung dämpft die Progression.

Gut zu wissen

Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnabzug angewandt — du holst den Vorteil über die Steuererklärung. Auszahlung im einkommensschwachen Jahr spart am meisten.

Quellen: § 32a, § 34 EStG (Fünftelregelung; BMF-Tarif 2026). Stand: Juni 2026.

Wann brauchst du diesen Rechner? #

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

1
Vor einer Entscheidung

Bevor du einen Vertrag unterschreibst — schwarz auf weiß die echten Zahlen.

2
Verschiedene Varianten testen

Wie wirken sich Änderungen (Betrag, Laufzeit, Steuerklasse) konkret aus?

3
Zielwert prüfen

Ist dein Plan mathematisch realistisch — oder zu optimistisch?

4
Beratungs-Vorbereitung

Mit konkreten Zahlen ins Gespräch mit Bank/Steuerberater gehen.

i
Wie wird das berechnet?

Die Berechnung berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage 2026 sowie marktübliche Konditionen. Details findest du unten in der ausführlichen Erklärung.

Häufige Fragen

Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung (§34 EStG) ist eine Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Sie vermeidet, dass die gesamte Abfindung auf einmal besteuert wird und damit in eine höhere Steuerstaffel fällt. Stattdessen wird nur 1/5 der Abfindung zum normalen Einkommen hinzugerechnet, die Steuer berechnet und dann mit 5 multipliziert. Das spart oft tausende Euro.
Wer kann die Fünftelregelung nutzen?
Jeder, der eine Abfindung erhält, die als außerordentliche Einkünfte gilt. Das ist normalerweise der Fall, wenn die Abfindung in einem Betrag ausgezahlt wird. Es spielt keine Rolle, ob du angestellt warst, selbstständig oder freiberuflich tätig. Die Regelung gilt auch für Aufhebungsverträge.
Muss ich die Fünftelregelung selbst beantragen?
Der Arbeitgeber sollte die Fünftelregelung automatisch anwenden und auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerken. Falls das nicht geschieht, kannst du die Regelung in deiner Einkommenssteuererklärung (Anlage N oder Anlage S) beantragen. Dann wird die Steuererklärung grundsätzlich zu deinen Gunsten neu berechnet.
Was soll ich tun, wenn ich kurzfristig Geld brauche?
Mit der FLORIN+ Kreditkarte kannst du dir bis zu 7 Wochen zinsfrei helfen. Das überbrückt die Zeit zwischen Kündigung und Steuerrückerstattung oder bis die Abfindung vollständig versteuert ist. So bleibt dir mehr Spielraum in einer schwierigen Phase.
Gilt die Fünftelregelung immer?
Die Fünftelregelung gilt, wenn die Abfindung in einem Betrag gezahlt wird und die Voraussetzungen des §34 EStG erfüllt sind. Sie kommt nicht in Frage, wenn die Abfindung in Raten über mehrere Jahre verteilt wird. Außerdem muss die Abfindung ein „anerkannter" Grund haben (z.B. Betriebsstillegung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses).
Was wenn mein Arbeitgeber die Regelung nicht anwendet?
Keine Sorge – dann zahlst du zunächst zu viel Steuer. In deiner Einkommenssteuererklärung kannst du die Fünftelregelung für das Steuerjahr beantragen. Das Finanzamt wird die Berechnung neu durchführen und dir die zu viel bezahlte Steuer erstatten. Das kann schnell mehrere tausend Euro ausmachen.