Opodo Prime & Abo-Fallen bei Reiseportalen: so holst du dein Geld zurück (2026)
Flug gebucht, „Prime“-Abo am Bein: Reiseportale wie Opodo, eDreams und Travellink haben nach einem Widerruf oft trotzdem den Mitgliedsbeitrag einbehalten. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) klagt seit Juni 2026 vor dem OLG Hamburg. Hier prüfst du in 30 Sekunden, ob du betroffen bist – plus Musterbrief und Anleitung, wie du dein Geld zurückforderst.
Inhalt
Das Wesentliche in 30 Sekunden
Opodo/eDreams Prime in 5 Punkten
- Vorwurf: Prime-Beitrag trotz Widerruf ganz oder teilweise einbehalten.
- Klage: ZEV-Abhilfeklage vor dem OLG Hamburg (Juni 2026) gegen Vacaciones eDreams S.L.
- Höhe: im Einzelfall bis rund 120 € — rückwirkend seit 1. Januar 2023.
- Recht: voller Beitrag zurück, außer du hast frühen Start ausdrücklich verlangt und korrekte Belehrung erhalten (§ 357 BGB).
- So geht’s: selbst zurückfordern (Musterbrief) oder der Sammelklage kostenlos anschließen.
Worum geht es bei der Opodo-/eDreams-Klage? #
Wer über ein Reiseportal einen Flug bucht, landet häufig schneller in einer Mitgliedschaft als gedacht. Bei Opodo, eDreams und Travellink – alle Teil der spanischen Vacaciones eDreams S.L. – heißt dieses Programm „Prime“. Es startet oft als kostenlose Testphase im Buchungsprozess und geht anschließend in ein kostenpflichtiges Abo über.
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) hat im Juni 2026 eine Abhilfeklage (die deutsche Form der Sammelklage) beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht. Der Kern des Vorwurfs: In zahlreichen dem ZEV vorliegenden Fällen wurde nach einem Widerruf der Prime-Mitgliedschaft der Beitrag dennoch ganz oder teilweise einbehalten. Ziel der Klage ist, dass die seit dem 1. Januar 2023 einbehaltenen Beiträge an betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher aus Deutschland zurückgezahlt werden. Nach Medienberichten geht es um ein Programm mit rund 7,8 Millionen Mitgliedern.
Betroffenheits-Check
Bin ich betroffen? — 30-Sekunden-Check
1. Hast du bei Opodo, eDreams oder Travellink gebucht?
2. Wurde dabei eine „Prime“-Mitgliedschaft abgeschlossen (auch als kostenloser Test- oder Gratismonat)?
3. Hast du die Mitgliedschaft widerrufen oder gekündigt – und es wurde trotzdem ein Beitrag abgebucht oder einbehalten?
4. War das ab dem 1. Januar 2023?
Orientierung, keine Rechtsberatung. Der Check speichert nichts und sendet keine Daten.
Die Rechtslage: Widerruf im Fernabsatz #
Ein online abgeschlossenes Abo ist ein Fernabsatzvertrag. Dafür gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g BGB). Die wichtigsten Punkte:
- 14 Tage Widerrufsfrist ab Vertragsschluss (§ 355 BGB). Ein Grund ist nicht nötig.
- Fehlt die korrekte Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist – auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Wer nie sauber belehrt wurde, kann also oft deutlich später noch widerrufen.
- Nach wirksamem Widerruf ist grundsätzlich der volle Beitrag zu erstatten. Ein anteiliger Wertersatz ist nur zulässig, wenn du ausdrücklich verlangt hast, dass die Leistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und zuvor korrekt über die Kostenfolge belehrt wurdest (§ 357 BGB).
Genau an diesen beiden Voraussetzungen fehlt es nach Auffassung des ZEV in vielen Prime-Fällen – deshalb sei der einbehaltene Beitrag zurückzuzahlen. Ob und in welchem Umfang das gilt, klärt nun das Gericht.
Geld zurück in 5 Schritten #
Du kannst deinen Anspruch selbst geltend machen und – falls das Unternehmen nicht zahlt – zusätzlich der Sammelklage beitreten. So gehst du vor:
- Betroffenheit prüfen: Buchung bei Opodo/eDreams/Travellink, Prime abgeschlossen, widerrufen und trotzdem Beitrag weg? Der Check oben gibt dir eine erste Einschätzung.
- Belege sammeln: Buchungsbestätigung, Kontoauszug mit der Abbuchung und – falls vorhanden – die Widerrufs- oder Kündigungsbestätigung.
- Schriftlich zurückfordern: Mit dem Musterbrief die vollständige Rückzahlung fordern. Per E-Mail an den Kundenservice und, wenn möglich, zusätzlich per Einschreiben. Setz eine Frist von 14 Tagen.
- Der Sammelklage anschließen: Zahlt das Unternehmen nicht, kannst du dich über den ZEV-Klage-Check anmelden, sobald das Verfahren im Klageregister eingetragen ist – kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko.
- Fristen im Blick behalten: Verjährung und die Anmeldefrist der Abhilfeklage beachten; alle Nachweise aufbewahren.
Widerruf & Rückforderung: Musterbrief #
Mit dieser Vorlage forderst du den einbehaltenen Prime-Beitrag zurück. Schick sie an den Kundenservice (Kontaktadresse aus deiner Buchungsbestätigung) und ergänze deine persönlichen Angaben.
Betreff: Widerruf der Prime-Mitgliedschaft und Rückforderung des Beitrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerrufe hiermit meine über Ihre Plattform abgeschlossene „Prime“-Mitgliedschaft (Buchungs-/Kundennummer: [Nummer], Datum der Buchung: [Datum]).
Nach § 312g i. V. m. § 355 BGB steht mir ein Widerrufsrecht zu. Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sowie ein ausdrückliches Verlangen meinerseits, die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, lagen nicht vor. Ein anteiliger Wertersatz nach § 357 BGB ist damit ausgeschlossen.
Ich fordere Sie auf, den einbehaltenen bzw. abgebuchten Mitgliedsbeitrag in Höhe von [Betrag] Euro vollständig auf mein Konto zu erstatten.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Widerrufs und die Rückzahlung bis zum [Datum, 14 Tage].
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum]
Vorlage als Orientierung, ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Bewahre eine Kopie und den Sendenachweis auf.
Abo-Fallen bei Reiseportalen künftig vermeiden #
Damit dir das nicht wieder passiert, hilft beim nächsten Buchen ein kurzer Kontroll-Blick:
- Vorausgewählte Häkchen abwählen: Zusatzleistungen und Mitgliedschaften sind oft schon angeklickt.
- „Kostenlos“ heißt selten dauerhaft gratis: Testphasen gehen nach wenigen Tagen in ein kostenpflichtiges Abo über. Notier dir das Enddatum.
- Auf Namen achten: Prime, Plus, Premium, Priority – das sind typische Abo-Bezeichnungen im Checkout.
- Sofort nach der Buchung kündigen: Willst du das Abo nicht, kündige die Testmitgliedschaft direkt schriftlich – nicht erst kurz vor Ablauf.
- Kontoauszüge prüfen: Kontrolliere in den Wochen nach der Buchung, ob unerwartete Beträge abgebucht wurden.
Mehr dazu, wie du versteckte Abbuchungen aufspürst und Verträge sauber beendest, findest du in unseren Ratgebern zu versteckten Abos im Kontoauszug und zum Kündigungs-Button nach § 11 BGB.
Häufige Fragen #
Worum geht es bei der Klage gegen Opodo und eDreams?
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) hat im Juni 2026 eine Abhilfeklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gegen die Vacaciones eDreams S.L. eingereicht — bekannt unter den Marken Opodo, eDreams und Travellink. Vorwurf: Trotz wirksamem Widerruf der Prime-Mitgliedschaft wurde der Beitrag ganz oder teilweise einbehalten. Ziel ist die Rückzahlung der seit dem 1. Januar 2023 einbehaltenen Beiträge.
Wie viel Geld kann ich zurückfordern?
Laut ZEV geht es um Prime-Mitgliedsbeiträge, die nach einem Widerruf einbehalten wurden — im Einzelfall bis rund 120 Euro. Die genaue Höhe hängt vom eingezogenen bzw. einbehaltenen Betrag ab. Rückwirkend erfasst sind Beiträge seit dem 1. Januar 2023.
Bin ich betroffen?
Typischerweise dann, wenn du bei Opodo, eDreams oder Travellink gebucht, dabei eine Prime-Mitgliedschaft abgeschlossen (oft als Test- oder Gratismonat) und diese widerrufen oder gekündigt hast — und trotzdem ein Beitrag abgebucht oder einbehalten wurde. Mit dem Check oben prüfst du das in 30 Sekunden.
Wie melde ich mich der Sammelklage an?
Über den Klage-Check des ZEV. Sobald das OLG Hamburg das Verfahren in das Klageregister eingetragen hat, öffnet sich das Anmeldeformular. Die Anmeldung ist für Verbraucher kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko.
Welche Frist gilt für den Widerruf?
Bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich 14 Tage (§§ 312g, 355 BGB). Wurde nicht oder fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist — höchstens auf zwölf Monate und 14 Tage nach den ursprünglichen 14 Tagen (§ 356 Abs. 3 BGB).
Muss ich bei Widerruf einen Teil des Beitrags zahlen?
Grundsätzlich ist der volle Beitrag zu erstatten. Ein anteiliger Wertersatz kommt nur in Betracht, wenn du ausdrücklich verlangt hast, dass die Leistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und du zuvor korrekt über die Folgen belehrt wurdest (§ 357 BGB). Genau daran fehlt es nach Auffassung des ZEV in vielen Fällen.
Was mache ich, wenn Opodo nicht zurückzahlt?
Fordere den Betrag zunächst schriftlich mit Frist zurück (Musterbrief oben). Reagiert das Unternehmen nicht, kannst du dich der ZEV-Abhilfeklage anschließen, dich an die Verbraucherzentrale wenden oder — bei kleinen Beträgen — den Weg über das gerichtliche Mahnverfahren prüfen.
Kostet die Teilnahme an der Sammelklage etwas?
Nein. Die Anmeldung zur Abhilfeklage über das Klageregister ist für Verbraucher kostenlos. Es entsteht kein eigenes Prozesskostenrisiko — das trägt der klagende Verband.
Wie erkenne ich Abo-Fallen bei Reiseportalen künftig?
Achte im Buchungsprozess auf vorausgewählte Häkchen, kostenlose Testphasen, die in ein kostenpflichtiges Abo übergehen, und Namen wie Prime, Plus oder Premium. Prüfe direkt nach der Buchung deine Kontoauszüge und kündige Testmitgliedschaften sofort schriftlich. Mehr in unserem Ratgeber zu versteckten Abos.
