🛡️ Finanzwissen

P-Konto 2026: Pfändungsschutz, Freibeträge & kostenloser Rechner

Ein P-Konto schützt dein Guthaben vor Pfändungen – gesetzlich garantiert. Was du wissen musst, wie hoch dein Freibetrag ist und wie du es beantragst.

📅 28. März 2026 ⏱ 10 Min. Lesezeit ✍️ FLORIN+ Redaktion 🔄 Aktuell für 2026

📋 Auf einen Blick

  • Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schützt einen monatlichen Grundbetrag vor Kontopfändungen – jede Bank muss es kostenlos einrichten.
  • Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 1.410 €/Monat (Single ohne Kinder) und steigt je nach Unterhaltspflichten.
  • Du kannst dein bestehendes Girokonto jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen – kein neues Konto nötig.
  • Staatliche Leistungen wie ALG II, Kindergeld oder Wohngeld sind zusätzlich besonders geschützt.
  • Nutze unseren kostenlosen Freibetrags-Rechner weiter unten, um deinen persönlichen Schutzrahmen zu ermitteln.
1.410 €
Grundfreibetrag 2026 (Single)
§ 850k
ZPO – gesetzliche Grundlage
100%
Kostenlose Umwandlung – Rechtsanspruch

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – ist ein ganz normales Girokonto, das durch einen gesetzlichen Schutzrahmen ergänzt wurde. Es verhindert, dass Gläubiger das komplette Guthaben pfänden und du buchstäblich kein Geld mehr für Lebensmittel, Miete oder Strom hast.

Die Rechtsgrundlage ist § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO). Danach muss jedes in Deutschland ansässige Kreditinstitut dein bestehendes Girokonto auf Verlangen kostenlos in ein P-Konto umwandeln. Das Recht besteht unabhängig davon, ob du bereits gepfändet wirst oder nur vorsorgen möchtest.

💡 Wichtig: Jede Person darf in Deutschland genau ein einziges P-Konto führen. Mehrere P-Konten gleichzeitig sind gesetzlich verboten und können strafrechtliche Folgen haben.

Das P-Konto funktioniert wie ein normales Konto – du kannst weiterhin Überweisungen tätigen, Lastschriften einrichten und Kartenzahlungen durchführen. Der Unterschied: Bis zur Höhe des Freibetrags ist dein Guthaben vollständig vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.

Einen besonders wichtigen Vorteil bietet das P-Konto bei staatlichen Transferleistungen: Kindergeld, Bürgergeld (ALG II), Wohngeld und ähnliche Leistungen genießen für vier Monate nach Gutschrift einen vollständigen Pfändungsschutz – unabhängig vom allgemeinen Freibetrag.

Erklärvideo: So funktioniert das P-Konto

In drei kurzen Szenen erklärt unser Erklärvideo, wie das P-Konto funktioniert, welche Freibeträge gelten und was dich schützt.

🛡️ Pfändungsschutz

Das P-Konto schützt dein Existenzminimum

1.410 €
Grundfreibetrag pro Monat · Single · pfändungsfrei
Kostenlos
Umwandlung
Rechtsanspruch
§ 850k ZPO
1 Konto
pro Person
👨‍👩‍👧 Freibeträge nach Lebenssituation

Mehr Unterhaltspflichten = mehr Schutz

Single1.410 €
+ 1 Kind1.940 €
+ 2 Kinder2.235 €
+ 3 Kinder2.515 €
⚡ Freibeträge werden jährlich angepasst – berechne deinen individuellen Betrag unten
📋

In 3 Schritten zum P-Konto

Kein neues Konto – einfach umwandeln lassen

1
Bank formlos kontaktieren
2
„P-Konto-Bescheinigung" einreichen
3
Schutz ab sofort aktiv ✓

Für wen ist ein P-Konto sinnvoll?

Das P-Konto ist keine Notfalllösung – es ist ein legales Schutzinstrument, das jede Person in Deutschland nutzen darf. Besonders sinnvoll ist es in folgenden Situationen:

  • Kontopfändung erhalten: Wenn du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen hast, muss das P-Konto sofort eingerichtet werden. Ohne P-Konto kann die Bank das gesamte Guthaben einfrieren.
  • Laufende Schulden und Vollstreckungsverfahren: Wer weiß, dass Gläubiger aktiv werden könnten, sollte vorsorglich umstellen – die Umwandlung kann jederzeit erfolgen, auch ohne akute Pfändung.
  • Insolvenzverfahren: Im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens ist das P-Konto nahezu unverzichtbar, um das laufende Leben finanzieren zu können.
  • Bezug von Sozialleistungen: Wer Bürgergeld, ALG II oder Grundsicherung bezieht, profitiert vom besonderen Schutz dieser Zahlungen auf dem P-Konto.
✅ Vorsorge ist kein Stigma: Viele Menschen richten ein P-Konto vorsorglich ein, lange bevor eine Pfändung droht. Das ist vollkommen legal und eine kluge Entscheidung.

Freibetrags-Rechner 2026

Dein persönlicher Freibetrag hängt von deiner Lebenssituation ab. Trage deine Angaben ein und sieh sofort, wie viel Guthaben auf deinem P-Konto monatlich vor Pfändungen geschützt ist.

P-Konto Freibetrags-Rechner 2026
Unterhaltspflichten (Kinder, Ehepartner etc.)
Besondere Leistungen (erhöhen den Freibetrag)
Dein monatlicher Freibetrag (Schätzwert)
1.410 €
Grundfreibetrag · Single · ohne Sonderzuschläge
Grundfreibetrag
1.410 €
Unterhaltszuschlag
+ 0 €
Sonderzuschläge
+ 0 €
Jährlich geschützt
16.920 €
⚠️ Dieser Rechner liefert Orientierungswerte basierend auf den Pfändungsfreigrenzen 2026. Für erhöhte Freibeträge benötigst du eine offizielle Bescheinigung (z.B. von der Schuldnerberatung, dem Arbeitgeber oder dem Jugendamt). Die Freibeträge werden jährlich angepasst.

Schritt-für-Schritt: P-Konto beantragen

Die Umwandlung deines Girokontos in ein P-Konto ist einfacher als viele denken – und gesetzlich kostenlos. So gehst du vor:

  1. Bank kontaktieren – persönlich in der Filiale, per Brief oder häufig auch online. Erkläre, dass du dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto nach § 850k ZPO) umwandeln möchtest. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, dem stattzugeben – eine Begründung brauchst du nicht.
  2. Grundfreibetrag automatisch aktiv – nach der Umwandlung gilt sofort der gesetzliche Grundfreibetrag (1.410 €/Monat für Single 2026). Keine weitere Bescheinigung nötig.
  3. Erhöhten Freibetrag nachweisen – hast du Unterhaltspflichten oder beziehst besondere Leistungen, brauchst du eine P-Konto-Bescheinigung. Diese stellen aus: Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialamt, Jobcenter, anerkannte Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte.
  4. Bescheinigung bei der Bank einreichen – die Bank erhöht deinen Freibetrag entsprechend. Der Nachweis gilt in der Regel 12 Monate und muss danach erneuert werden.
  5. Nicht übertragene Beträge vormerken – Beträge, die im Monat nicht genutzt werden, können einmalig in den Folgemonat übertragen werden (sogenannter Ansparbetrag).
⚡ Eilfall – Pfändung läuft bereits: Wenn dein Konto bereits eingefroren ist, musst du das P-Konto sofort beantragen. Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von 4 Geschäftstagen vornehmen. Wende dich bei Schwierigkeiten sofort an eine kostenlose Schuldnerberatungsstelle.

Wo bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?

StelleFür wen geeignetKosten
ArbeitgeberBeschäftigte (für Einkommensnachweise)Kostenlos
FamilienkasseKindergeldbezieherKostenlos
Jobcenter / SozialamtBürgergeld-/GrundsicherungsempfängerKostenlos
SchuldnerberatungAlle (unabhängig von Einkommenssituation)Kostenlos
Rechtsanwalt / NotarAlleHonorar ca. 50–150 €

Quiz: Brauche ich ein P-Konto?

Beantworte 4 kurze Fragen – wir geben dir am Ende eine persönliche Einschätzung.

P-Konto Quiz – Brauchst du eines?
Frage 1 von 4
Frage 1 / 4
Hast du bereits einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten oder ist einer angekündigt?
Ja, mein Konto ist bereits gepfändet oder die Pfändung ist unmittelbar bevorstehend
Noch nicht, aber ich habe offene Schulden und Vollstreckungen laufen
Nein, ich möchte nur vorsorgen
Frage 2 / 4
Hast du Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder einem Ehepartner?
Ja – ich zahle oder erhalte Unterhalt
Nein – ich lebe allein ohne Unterhaltspflichten
Frage 3 / 4
Beziehst du staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kindergeld?
Ja – ich erhalte Bürgergeld, Grundsicherung oder ähnliche Leistungen
Ich erhalte Kindergeld oder Wohngeld
Nein, keine staatlichen Leistungen
Frage 4 / 4
Wie schätzt du deine finanzielle Situation in den nächsten 12 Monaten ein?
Angespannt – ich mache mir Sorgen wegen Schulden oder Zahlungsausfällen
Unsicher – ich will einfach auf der sicheren Seite sein
Stabil – ich mache mir keine Sorgen um meine Finanzen
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Was ist geschützt – was nicht?

Das P-Konto schützt nicht alles gleichermaßen. Hier ein klarer Überblick:

✅ Vor Pfändung geschützt

Guthaben bis zum monatlichen Freibetrag
Kindergeld (4 Monate nach Eingang vollständig)
Bürgergeld / ALG II / Sozialhilfe (4 Monate)
Wohngeld (4 Monate nach Eingang)
Elterngeld bis 300 € / Monat
Nicht verbrauchtes Guthaben (einmalige Übertragung in Folgemonat)

❌ Nicht automatisch geschützt

Guthaben über dem persönlichen Freibetrag
Elterngeld über 300 € / Monat
Steuererstattungen (kein besonderer Schutz)
Mietkaution (separate Lösung nötig)
Guthaben auf Tagesgeldkonten (kein P-Konto möglich)
Geldeingang aus Schwarzarbeit (kein Schutz)

Wichtige Regeln & Fallstricke

Nur ein P-Konto pro Person

Das P-Konto ist an eine Person, nicht an eine Kontonummer gebunden. Wer mehrere P-Konten führt, macht sich nach § 850k Abs. 3 ZPO strafbar. Wenn du dein Konto wechselst, muss das alte P-Konto in ein normales Girokonto zurückgewandelt werden, bevor du bei einer anderen Bank ein neues P-Konto eröffnest.

Gemeinschaftskonten nicht möglich

Ein P-Konto kann nur auf eine einzelne natürliche Person lauten. Gemeinschaftskonten (z.B. Ehepaare) können nicht als P-Konto geführt werden – hier muss ein eigenes Einzelkonto eröffnet und umgewandelt werden.

Freibetrag gilt monatlich – nicht kumulativ

Der Freibetrag bezieht sich auf den jeweiligen Kalendermonat. Nicht verbrauchtes Guthaben kann einmalig in den Folgemonat übertragen werden (Ansparschutz). Eine weitere Übertragung in den übernächsten Monat ist dann nicht mehr möglich.

📌 Tipp: Plane große Ausgaben (Miete, Versicherungen) idealerweise am Monatsanfang, direkt nach dem Gehaltseingang – so maximierst du den Schutz und lässt so wenig ungenutztes Guthaben wie möglich über die Monatsgrenze hinaus.

Automatische Bescheinigung läuft ab

Die P-Konto-Bescheinigung für erhöhte Freibeträge gilt in der Regel 12 Monate. Danach fällt der Freibetrag automatisch auf den Grundbetrag zurück – selbst wenn sich deine Situation nicht geändert hat. Trag dir den Ablauf als Erinnerung in den Kalender ein.

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FAQ – Häufige Fragen zum P-Konto

Kann meine Bank die Umwandlung in ein P-Konto verweigern?

Nein. Jede Bank in Deutschland ist nach § 850k ZPO gesetzlich verpflichtet, ein Girokonto auf Verlangen des Kontoinhabers in ein P-Konto umzuwandeln. Eine Verweigerung ist rechtswidrig. Falls deine Bank sich weigert, wende dich an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) oder einen Anwalt.

Wie lange dauert die Umwandlung?

Die Bank muss die Umwandlung spätestens innerhalb von 4 Geschäftstagen vornehmen. Bei einer bereits laufenden Pfändung zählt jeder Tag – beantrage das P-Konto daher sofort, wenn du einen Pfändungsbeschluss erhältst.

Kostet das P-Konto extra?

Die Umwandlung selbst ist kostenlos und darf von der Bank nicht berechnet werden. Allerdings darf die Bank für die Führung des P-Kontos eine etwas höhere Kontoführungsgebühr verlangen als für ein normales Girokonto – diesen Aufpreis hat der Bundesgerichtshof in bestimmten Grenzen als zulässig anerkannt.

Was passiert mit meinen Lastschriften und Daueraufträgen?

Alle bestehenden Daueraufträge und Lastschriftermächtigungen bleiben nach der Umwandlung unverändert aktiv. Das P-Konto verhält sich im Zahlungsverkehr exakt wie ein normales Girokonto – nur eben mit Pfändungsschutz.

Was passiert mit Guthaben über dem Freibetrag?

Guthaben, das den monatlichen Freibetrag übersteigt, ist nicht geschützt und kann von Gläubigern gepfändet werden. Die Bank überweist den Betrag über dem Freibetrag an die Gläubiger, sobald ein rechtskräftiger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt.

Kann ich das P-Konto wieder in ein normales Konto zurückwandeln?

Ja, jederzeit und kostenlos. Du informierst die Bank formlos, dass du das P-Konto wieder als normales Girokonto führen möchtest. Beachte: Wenn du danach bei einer anderen Bank ein P-Konto möchtest, muss das alte zuerst zurückgewandelt sein.

Gilt der Schutz auch für Selbstständige?

Grundsätzlich ja – das P-Konto steht auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Allerdings gilt der Freibetrag auch hier nur für das private Girokonto. Geschäftskonten können nicht in P-Konten umgewandelt werden. Selbstständige in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sollten zusätzlich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Wo bekomme ich kostenlose Hilfe bei der Beantragung?

Kostenlose Unterstützung bieten: gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen (z.B. der Caritas, AWO, Diakonie), die Verbraucherzentralen sowie das Jobcenter und Sozialamt. Diese Stellen können auch die P-Konto-Bescheinigung für erhöhte Freibeträge ausstellen.