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SCHUFA & Bonität

SCHUFA & Restschuldbefreiung: Nach nur 6 Monaten gelöscht – die neue Regelung 2026

Der Europäische Gerichtshof hat am 23. März 2023 entschieden, dass es unverhältnismäßig ist, den Eintrag zur Restschuldbefreiung (RSB) über 3 Jahre zu speichern. Die Begründung: Nach Erteilung der Restschuldbefreiung bist du schuldenfrei – jede weitere Speicherung des Eintrags be

Monika Bauer
Monika Bauer
·11. April 2026·5 min Lesezeit
Inhalt

Die neue 6-Monats-Regelung erklärt #

Der Europäische Gerichtshof hat am 23. März 2023 entschieden, dass es unverhältnismäßig ist, den Eintrag zur Restschuldbefreiung (RSB) über 3 Jahre zu speichern. Die Begründung: Nach Erteilung der Restschuldbefreiung bist du schuldenfrei – jede weitere Speicherung des Eintrags belastet deine Kreditwürdigkeit unnötig.

Konsequenz: Die SCHUFA muss den RSB-Eintrag nach maximal 6 Monaten löschen. Das ist keine Option, sondern geltendes Recht.

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Tipp

Die Regelung greift auch für alte Restschuldbefreiungen. Wer die RSB 2019, 2020 oder 2021 bekommen hat, kann jetzt die Löschung einfordern – der Eintrag hätte längst weg sein müssen.

Warum 6 Monate und nicht sofort?

Die 6-Monats-Frist ist ein Kompromiss: Sie gibt Gläubigern und Gerichten kurz Zeit, den Eintrag verwaltungstechnisch nachzuvollziehen. Danach ist Schluss – jede längere Speicherung ist datenschutzwidrig.

Das BGH-Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. I ZR 97/25) #

Am 18. Dezember 2025 hat der Bundesgerichtshof die 6-Monats-Regel bestätigt – aber auch klare Grenzen gezogen. Wichtig zu verstehen:

  • RSB-Eintrag: Wird zwingend nach 6 Monaten gelöscht.
  • Einzelne Negativmerkmale: Dürfen bis zu 3 Jahre nach Erledigung der Schuld gespeichert bleiben.
  • Unterschied: „Restschuldbefreiung erteilt" ist ein anderer Eintrag als „Schulde XY nicht bezahlt" – beides wird getrennt behandelt.
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Tipp

Du hattest eine 5.000-€-Schuld bei Bank ABC. Diese ist als Negativmerkmal in der SCHUFA. Später bekommst du RSB. Der RSB-Eintrag wird nach 6 Monaten gelöscht – das Negativmerkmal zur 5.000-€-Schuld bleibt jedoch bis zu 3 Jahre nach Begleichung/Erledigung sichtbar.

Voraussetzungen für die Löschung #

Damit der RSB-Eintrag aus der SCHUFA gelöscht werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

A

📜 Erteilte Restschuldbefreiung

Das Insolvenzgericht muss die RSB rechtskräftig erteilt haben – nachweisbar durch den Gerichtsbeschluss.

B

⏳ 6 Monate vergangen

Seit Erteilung der RSB müssen mindestens 6 Monate vergangen sein – sonst greift die Frist noch nicht.

C

📂 Eintrag noch vorhanden

In deiner SCHUFA-Datenkopie steht „Restschuldbefreiung erteilt" – obwohl die 6-Monats-Frist abgelaufen ist.

D

🆔 Identifikation möglich

Du kannst dich gegenüber der SCHUFA per PostIdent/VideoIdent identifizieren – Voraussetzung für jeden Antrag.

Fristen-Tabelle: Was bleibt wie lange? #

Nicht jeder Eintrag verschwindet nach 6 Monaten. Diese Tabelle zeigt, was wann gelöscht wird:

SCHUFA-Speicherfristen nach Privatinsolvenz
SCHUFA-EintragNach 6 Monaten gelöscht?Speicherdauer insgesamt
Restschuldbefreiung erteilt Ja 6 Monate ab Erteilung
Laufendes Insolvenzverfahren Nein 3 Jahre (Verfahrensdauer)
Nicht bezahlte Schulden (Negativmerkmale) Nein 3 Jahre nach Begleichung
Zahlungsausfälle, Mahnbescheide Nein 3 Jahre nach Erledigung
Kreditanfragen (hart) Ja 12 Monate
1
Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern

Auf schufa.de die kostenlose „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO" anfordern. Identifiziere dich per PostIdent oder VideoIdent. SCHUFA sendet die Akte innerhalb von 30 Tagen.

2
RSB-Datum prüfen

Suche in der Akte den Eintrag „Restschuldbefreiung erteilt" und notiere das Erteilungsdatum. Älter als 6 Monate? Dann kannst du Löschung fordern.

3
Löschungsantrag schreiben

Schreib einen formalen Antrag nach Art. 17 DSGVO mit Verweis auf das EuGH-Urteil (23.03.2023) und das BGH-Urteil (18.12.2025). Adresse: SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

4
Per Einschreiben mit Rückschein senden

So hast du einen rechtssicheren Beweis, dass die SCHUFA den Brief erhalten hat.

5
30-Tage-Frist abwarten

SCHUFA muss innerhalb von 30 Tagen antworten und die Löschung schriftlich bestätigen.

6
Bei Ablehnung: Beschwerde einreichen

Kostenlose Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten – oder Klage über einen spezialisierten Datenschutzanwalt.

Musterformulierung Löschungsantrag:
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die sofortige Löschung des Eintrags ‚Restschuldbefreiung erteilt‘ aus meiner SCHUFA-Akte. Meine Restschuldbefreiung wurde am [DATUM] erteilt. Nach dem EuGH-Urteil vom 23.03.2023 und dem BGH-Urteil vom 18.12.2025 (Az. I ZR 97/25) ist dieser Eintrag nach maximal 6 Monaten zu löschen. Ich erwarte Ihre schriftliche Bestätigung innerhalb von 30 Tagen."

Vor- und Nachteile der neuen Regelung #

OK
Gut zu wissen
  • Schneller wieder kreditwürdig: Score steigt nach RSB-Löschung oft um 50–100 Punkte.
  • Rückwirkend gültig: Auch alte RSB-Einträge können jetzt gelöscht werden.
  • Klare Rechtslage: EuGH und BGH haben einheitlich entschieden – kaum noch Spielraum für SCHUFA.
  • Bessere Chancen bei Mietverträgen: Vermieter sehen einen sauberen SCHUFA-Eintrag.
  • Konto- und Kreditkartenangebote werden wieder zugänglich.
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Achtung
  • Einzelne Negativmerkmale bleiben: Bis zu 3 Jahre nach Begleichung – das kann Kredite weiterhin erschweren.
  • Laufendes Verfahren ist sichtbar: Während der 3-Jahres-Insolvenz bleibst du in der SCHUFA gelistet.
  • SCHUFA löscht nicht immer automatisch: Du musst oft selbst aktiv werden.
  • Banken sind weiterhin vorsichtig: Auch nach Löschung verlangen viele 6–12 Monate Beleg-Historie.
  • Ablehnungsrisiko: SCHUFA kann ablehnen – Beschwerde dauert mehrere Wochen.
  • 1
    Girokonto eröffnen

    bei einer Bank ohne SCHUFA-Abfrage und zuverlässig nutzen.

    2
    Pünktlich zahlen

    Miete, Versicherungen, Nebenkosten – jeder Eintrag baut Vertrauen auf.

    3
    Nach 3–6 Monaten

    Prepaid-Kreditkarte oder Debit-Mastercard beantragen.

    4
    Nach 6–12 Monaten

    Schweizer Kredit ohne SCHUFA-Abfrage prüfen – realistisch unmittelbar nach RSB.

    5
    Nach 12+ Monaten

    Klassischer Kleinkredit bei deutscher Bank wieder möglich.

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Quellen

Stand: April 2026. Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Schuldnerberatung. Für individuelle Fälle konsultiere bitte eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Datenschutzanwalt.

Monika Bauer
Über den Autor
Monika Bauer
Steuer- & Vorsorge-Redaktion, FLORIN+

Monika erklärt komplexe Steuer- und Vorsorgethemen so, dass Nicht-Steuerberater sie verstehen. Schwerpunkt: konkrete Zahlen statt Paragrafen-Lyrik.

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