Insolvenz & SCHUFA

Insolvenz & SCHUFA: Nach nur 6 Monaten gelöscht – das neue Regelung einfach erklärt

11. April 20267 Min.Monika

Gute Nachricht für alle, die durch eine Privatinsolvenz gehen oder gegangen sind: Der SCHUFA-Eintrag zur Restschuldbefreiung wird nicht mehr nach 3 Jahren gelöscht – sondern nach nur 6 Monaten. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im März 2023 ändert sich die Spielregeln grundlegend. Und das Beste: Die Regelung gilt rückwirkend – auch wenn deine Restschuldbefreiung schon Jahre zurückliegt, kannst du jetzt eine Löschung beantragen.

In diesem Artikel erklären wir dir die neue 6-Monats-Regelung, zeigen dir, was noch in deiner SCHUFA-Akte gespeichert bleibt, und geben dir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du deinen SCHUFA-Eintrag jetzt loswerden kannst.

3 Jahre
Privatinsolvenz-Verfahren
6 Monate
RSB in SCHUFA
3,5 Jahre
Bis komplett sauber

Die wichtigsten Punkte sofort

  • EuGH März 2023 Restschuldbefreiung wird nach 6 Monaten gelöscht (nicht 3 Jahren). Rückwirkend gültig.
  • BGH Dezember 2025 Bestätigt: Negative Zahlungsdaten dürfen 3 Jahre gespeichert werden. Nur RSB wird nach 6 Monaten gelöscht.
  • Du kannst handeln Datenkopie anfordern, RSB-Eintrag prüfen, Löschungsantrag stellen wenn älter als 6 Monate. SCHUFA muss in 30 Tagen antworten.

Das Wesentliche auf einen Blick

  • Seit März 2023: Restschuldbefreiung wird nach 6 Monaten aus SCHUFA gelöscht (neu)
  • Vorher: 3 Jahre Speicherung nach Restschuldbefreiung (alte Regelung)
  • Rückwirkend: Auch wenn deine RSB vor 2023 erteilt wurde, kannst du jetzt Löschung beantragen
  • BGH-Urteil 18.12.2025: Bestätigt die 6-Monate-Regelung für RSB, erlaubt aber 3 Jahre für andere Negativmerkmale
  • Was bleibt: Das laufende Insolvenzverfahren (während 3 Jahre) und einzelne nicht bezahlte Schulden (je 3 Jahre nach Erledigung)
  • Zeitplan Privatinsolvenz: 3 Jahre Verfahren + 6 Monate SCHUFA = 3,5 Jahre bis alles weg ist (im Idealfall)

Die neue 6-Monats-Regelung erklärt

Das EuGH-Urteil von März 2023

Der Europäische Gerichtshof hat am 23. März 2023 entschieden, dass es unverhältnismäßig ist, den Eintrag zur Restschuldbefreiung (RSB) über 3 Jahre zu speichern. Die Begründung: Nach Erteilung der Restschuldbefreiung bist du schuldenfrei – die weitere Speicherung des Eintrags ist eine unnötige Belastung deiner Kreditwürdigkeit.

Folge: Die SCHUFA muss den Eintrag zur Restschuldbefreiung nach nur 6 Monaten löschen. Das ist nicht optional – das ist das neue Gesetz.

Warum 6 Monate und nicht gleich null?

Die 6-Monate-Frist ist ein Kompromiss: Sie gibt Gläubigern und Gerichten noch kurz Zeit, den Eintrag zu verarbeiten und zu überprüfen. Danach ist aber Schluss.

Rückwirkend gültig – auch deine alte RSB!

Die 6-Monats-Regelung gilt nicht nur für neue Fälle ab 2023. Sie ist auch rückwirkend gültig. Das bedeutet:

  • Deine Restschuldbefreiung war 2020? Du kannst jetzt eine Löschung beantragen.
  • Deine RSB ist aus 2019? Ebenfalls – die SCHUFA hätte den Eintrag längst löschen müssen.
  • Es spielt keine Rolle, wann genau du die RSB bekommen hast – seit März 2023 gilt die neue Frist.

Für viele Menschen bedeutet das konkret: Du schuldest die SCHUFA nichts mehr für diesen Eintrag, und du kannst aktiv werden und Löschung verlangen.

Zeitplan: Wann bist du komplett sauber?

Eine Privatinsolvenz läuft typischerweise so ab:

Jahr 1–3: Insolvenzverfahren läuft

Du schuldest Schulden, diese sind in SCHUFA eingetragen (Negativmerkmale), und das Insolvenzverfahren selbst wird auch vermerkt. Das alles bleibt 3 Jahre sichtbar.

Ende Jahr 3: Restschuldbefreiung erteilt

Gericht beschließt deine Restschuldbefreiung. SCHUFA bekommt Bescheid und speichert einen Eintrag: "Restschuldbefreiung erteilt" (RSB).

Nach 6 Monaten: RSB-Eintrag weg

Der Eintrag "Restschuldbefreiung erteilt" wird aus der SCHUFA gelöscht. Du bist jetzt deutlich attraktiver für Kreditgeber.

Nach 3 Jahren ab RSB (= 3,5 Jahre insgesamt): Komplett sauber

Im Idealfall sind alle negativen Merkmale nun auch weg – sofern es keine noch laufenden oder nachgelagerten Schulden gibt. Nach 3,5 Jahren Privatinsolvenz + Aufbau bist du wieder "normal" in der SCHUFA.

Achtung: Das ist das Idealzenario.

In der Praxis können einzelne Schulden länger in der SCHUFA bleiben. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Das BGH-Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. I ZR 97/25)

Am 18. Dezember 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gefällt, das die 6-Monate-Regel nochmals bestätigt hat – aber auch klare Grenzen setzt. Wichtig zu verstehen:

Was das Urteil festlegt

  • RSB-Eintrag: Nach 6 Monaten muss gelöscht werden. Das ist eindeutig.
  • Einzelne negative Zahlungsdaten: Diese dürfen bis zu 3 Jahre nach Erledigung der Schuld gespeichert bleiben. Das ist jetzt auch rechtlich bestätigt.
  • Unterschied: Der Eintrag "Restschuldbefreiung erteilt" ist nicht dasselbe wie "Schulde XY nicht bezahlt" – diese sind zwei verschiedene Merkmale.
Beispiel: Was wird gelöscht, was bleibt?

Du hattest eine 5.000-Euro-Schuld bei Bank ABC, die nicht bezahlt wurde. Diese wurde als Negativmerkmal in SCHUFA eingetragen. Später bekommst du Restschuldbefreiung.

Der Eintrag "Restschuldbefreiung erteilt" wird nach 6 Monaten gelöscht. Das Negativmerkmal "Schulde 5.000 Euro nicht bezahlt" kann aber noch 3 Jahre nach Begleichung/Erledigung der Schuld in SCHUFA bleiben.

Was hat sich gegenüber 2023 geändert?

Das BGH-Urteil war notwendig, weil es Klarheit geben musste: Darf die SCHUFA alle Negativmerkmale nach 6 Monaten löschen, oder nur die Restschuldbefreiung? Der BGH hat geantwortet:

  • Restschuldbefreiung: 6 Monate (wie EuGH gesagt hat)
  • Andere Negativmerkmale: Bis zu 3 Jahre nach Erledigung (diese bleiben länger)

Das ist wichtig zu verstehen: Die 6-Monats-Regelung gilt speziell für den RSB-Eintrag, nicht für alle Negativmerkmale zusammen.

Was bleibt noch in deiner SCHUFA-Akte?

Jetzt die wichtige Frage: Was wird alles nach der RSB-Löschung noch in deinem SCHUFA-Profil gespeichert? Und wie lange?

Tabelle: Was wird gelöscht, was bleibt?

SCHUFA-EintragWird nach 6 Monaten gelöscht?Speicherdauer insgesamt
Restschuldbefreiung erteilt JA 6 Monate (ab Erteilung)
Laufendes Insolvenzverfahren Nein, bleibt während der 3 Jahre 3 Jahre (Verfahrensdauer)
Nicht bezahlte Schulden (Negativmerkmale) Nein, 3 Jahre nach Erledigung 3 Jahre nach Begleichung der Schuld
Zahlungsausfälle, Mahnbescheide Nein, 3 Jahre nach Erledigung 3 Jahre nach Erledigung
Kreditanfragen (hart) Nein, 12 Monate 12 Monate (Standard für alle)

Was bleibt am längsten?

Die einzelnen Negativmerkmale (nicht bezahlte Schulden) bleiben am längsten. Wenn du also in Jahr 1 einer Schuld nicht nachgekommen bist, und diese Schuld wird erst in Jahr 2 beglichen, kann sie noch bis Ende Jahr 5 in der SCHUFA stehen.

Praxisbeispiel: Wie lange dauert es wirklich?

März 2020: Privatinsolvenz beginnt. 10 Schulden werden eingetragen.
März 2023: Restschuldbefreiung erteilt. Insolvenzverfahren läuft noch bis März 2023 (3 Jahre).
September 2023: RSB-Eintrag wird gelöscht (6 Monate nach Erteilung).
März 2023: Die 10 Schulden sind jetzt zwar erledigt, aber bleiben als Negativmerkmale noch bis März 2026 in der SCHUFA (3 Jahre nach Erledigung).
März 2026: Komplett sauber! Alle Einträge weg (im Idealfall).

Dein Aktionsplan: So forderst du die Löschung ein

Jetzt zur praktischen Frage: Wie sorgst du dafür, dass die SCHUFA deinen RSB-Eintrag wirklich löscht? Hier ist dein Schritt-für-Schritt-Plan:

Schritt 1: Datenkopie anfordern (kostenlos)

Zuerst musst du wissen, was in deiner SCHUFA-Akte über dich gespeichert ist. Du hast ein Recht auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO – kostenlos.

So geht's:

  • Gehe auf schufa.de
  • Klick auf "Selbstauskunft"
  • Wähle "Datenkopie nach Art. 15 DSGVO (kostenlos)"
  • Fülle das Formular aus, identifiziere dich per PostIdent oder VideoIdent
  • SCHUFA sendet dir deine Akte innerhalb von 30 Tagen zu

Schritt 2: Prüfen, ob dein RSB älter als 6 Monate ist

Sobald du deine Datenkopie hast, suche nach dem Eintrag "Restschuldbefreiung erteilt". Achte auf das Datum der Erteilung.

  • Wenn die RSB älter als 6 Monate ist → Du kannst Löschung fordern
  • Wenn die RSB noch nicht 6 Monate alt ist → Warten, bis die Frist vorbei ist, dann Antrag stellen

Schritt 3: Löschungsantrag an SCHUFA schreiben

Wenn deine RSB älter als 6 Monate ist, schreib SCHUFA einen formalen Löschungsantrag. Der Brief sollte sein:

Kurz, präzise, mit Dokumenten. So etwa:

An: SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden

Betreff: Löschungsantrag Restschuldbefreiung – Datenschutz (Art. 15, 17 DSGVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die sofortige Löschung des Eintrags "Restschuldbefreiung erteilt" aus meiner SCHUFA-Akte.

Begründung: Meine Restschuldbefreiung wurde am [DATUM einfügen] erteilt. Nach dem EuGH-Urteil vom 23. März 2023 und dem BGH-Urteil vom 18. Dezember 2025 muss dieser Eintrag nach maximal 6 Monaten gelöscht werden. Da über 6 Monate vergangen sind, fordere ich die sofortige Löschung.

Meine Daten:
Name: [Dein Name]
Geb.-Datum: [Datum]
Adresse: [Adresse]

Ich erwarte Ihre Antwort innerhalb von 30 Tagen. Bitte bestätigen Sie die Löschung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[Deine Unterschrift]

Schritt 4: Poststelle und Fristen beachten

Schreib den Brief per Einschreiben mit Rückschein – nur so hast du einen Beweis, dass die SCHUFA den Brief bekommen hat.

Frist: SCHUFA muss innerhalb von 30 Tagen antworten.

Schritt 5: Falls SCHUFA ablehnt – Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten

Wenn die SCHUFA deinen Antrag ablehnt, obwohl deine RSB älter als 6 Monate ist, kannst du kostenlos Beschwerde einreichen beim Hessischen Datenschutzbeauftragten.

Nach der RSB-Löschung: Wie es weitergeht

Sofort nach der Löschung

Sobald die SCHUFA deinen RSB-Eintrag gelöscht hat, merkst du das relativ schnell:

  • Dein SCHUFA-Score springt nach oben. Oft um 50-100 Punkte.
  • Du kannst wieder relativ normal Kreditprodukte beantragen – Girokonto, Kreditkarte, Kleinkredit.
  • Mietvermieter nehmen dich ernster. Die meisten schreiben an SCHUFA ab, wenn der Eintrag weg ist.

Aber: Die ersten 6 Monate sind noch kritisch

Achtung: Nur weil der RSB-Eintrag weg ist, sind nicht automatisch alle negativen Merkmale weg. Einzelne Schulden bleiben noch 3 Jahre sichtbar. Banken sehen das und können dich trotzdem ablehnen.

Kreditwürdigkeit wieder aufbauen

So baust du nach Privatinsolvenz wieder Vertrauen auf:

  1. Girokonto eröffnen bei einer Bank, die keine SCHUFA-Abfrage macht. Nutze es zuverlässig.
  2. Zu Zahlungen verpflichten – Versicherungen, Nebenkosten, Miete. Zahle immer pünktlich.
  3. Nach 3-6 Monaten: Probier eine Kreditkarte mit Gutschrift (Prepaid).
  4. Nach 6-12 Monaten: Schweizer Kredit beantragen (ohne SCHUFA-Abfrage).

Nach RSB wieder mobil werden

Schweizer Kredit ohne SCHUFA-Abfrage. Beträge 3.500–10.000 Euro. Entscheidung in 1–3 Werktagen.

Kostenlos prüfen, was dir passt

Häufig gestellte Fragen

Seit wann gilt die 6-Monats-Regelung für Restschuldbefreiung?

Seit dem EuGH-Urteil vom 23. März 2023. Die SCHUFA muss den Eintrag zur Restschuldbefreiung nach nur 6 Monaten löschen. Diese Regelung ist auch rückwirkend gültig.

Muss ich selbst aktiv werden, oder löscht SCHUFA automatisch?

Das ist unklar. SCHUFA sollte automatisch löschen – macht das aber nicht immer zuverlässig. Sicher ist es, wenn du selbst aktiv wirst und einen Löschungsantrag schreibst.

Welche anderen Einträge bleiben nach RSB-Löschung noch in meiner SCHUFA?

Der Eintrag "Restschuldbefreiung erteilt" wird gelöscht. Aber: Das laufende Insolvenzverfahren bleibt während der 3 Jahre sichtbar. Und einzelne Negativmerkmale (z.B. nicht bezahlte Schulden) bleiben 3 Jahre nach Begleichung der Schuld.

Wie lange dauert Privatinsolvenz insgesamt, bis ich komplett sauber bin?

Im Idealfall: 3 Jahre Insolvenzverfahren + 6 Monate bis RSB-Löschung = 3,5 Jahre. Plus noch 3 weitere Jahre für einzelne Negativmerkmale. Aber: Nach 3,5 Jahren bist du bereits deutlich attraktiver für Kreditgeber.

Kann ich sofort nach RSB-Löschung einen großen Kredit bekommen?

Technisch ja – der Eintrag ist weg. Aber: Banken sind trotzdem vorsichtig. Die meisten verlangen 6-12 Monate positives Zahlungsverhalten NACH der RSB-Löschung. Schweizer Kredit ist unmittelbar danach realistischer.

Was passiert, wenn SCHUFA meinen Löschungsantrag ablehnt?

Du kannst kostenlos Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten einreichen. Ablehnungen sind selten, wenn deine RSB älter als 6 Monate ist – die Rechtslage ist eindeutig.

Monika
Autor
Monika
Senior-Finanzredakteurin | Insolvenz, SCHUFA & Schuldbefreiung

Monika arbeitet seit über 15 Jahren im Bereich Verbraucherfinanzierung und Schuldberatung. Sie hat hunderte Privatinsolvenzen begleitet und erklärt jetzt die neuen Regelungen praktisch.

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