Einfach erklärt – mit Beispiel und weiterführenden Links
Eine Bürgschaft ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine dritte Person (Bürge) einspringt und die Schulden des Hauptschuldners übernimmt, wenn dieser nicht zahlen kann. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Gläubiger direkt den Bürgen in Anspruch nehmen – ohne zuerst den Hauptschuldner zu verklagen.
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