Einfach erklärt – mit Beispiel und weiterführenden Links
Ein Mitantragsteller (auch: zweiter Kreditnehmer) ist eine Person, die gemeinsam mit dem Hauptantragsteller einen Kredit aufnimmt und gleichberechtigt haftet. Im Gegensatz zum Bürgen muss der Mitantragsteller nicht erst im Notfall einspringen – er ist von Anfang an vollständig verantwortlich.
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