📖 Glossar-Eintrag

Mitantragsteller

Einfach erklärt – mit Beispiel und weiterführenden Links

Definition: Mitantragsteller

Ein Mitantragsteller (auch: zweiter Kreditnehmer) ist eine Person, die gemeinsam mit dem Hauptantragsteller einen Kredit aufnimmt und gleichberechtigt haftet. Im Gegensatz zum Bürgen muss der Mitantragsteller nicht erst im Notfall einspringen – er ist von Anfang an vollständig verantwortlich.

📌 Praxisbeispiel: Du und dein Partner beantragen gemeinsam 5.000 €. Beide haften für die gesamte Summe. Dein Partner hat einen besseren SCHUFA-Score – das verbessert die Konditionen für euch beide.

📖 Praktische Rechner zu diesem Begriff

Zu den Tools →