Einfach erklärt – mit Beispiel und weiterführenden Links
Die Pfändungsfreigrenze ist der gesetzlich geschützte Teil des Einkommens, der nicht gepfändet werden kann. Sie schützt Schuldner vor vollständiger finanzieller Aushöhlung. Ab 2024 liegt die Grundfreigrenze bei ca. 1.409 €/Monat netto (angepasst jährlich am 1. Juli). Bei Unterhaltspflichten erhöht sich die Grenze.
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