Einfach erklärt – mit Beispiel und weiterführenden Links
Restschuldbefreiung ist die rechtliche Befreiung von verbleibenden Schulden nach Abschluss eines Privatinsolvenzverfahrens. Seit der deutschen Insolvenzrechtsreform 2021 dauert das Verfahren nur noch 3 Jahre (statt 6). Nach Erteilung der Restschuldbefreiung wird der Eintrag 6 Monate in der SCHUFA gespeichert und dann gelöscht.
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