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Was kostet die Grunderwerbsteuer?

Definition · Stand 2026

Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2026

Die Grunderwerbsteuer liegt 2026 zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg, Schleswig-Holstein) des Kaufpreises — jedes Bundesland legt den Satz selbst fest. Beispiel bei 400.000 € Kaufpreis:

Grunderwerbsteuer je Bundesland (Stand 2026)
BundeslandSatzbei 400.000 €
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Berlin6,0 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Bremen5,0 %20.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Hessen6,0 %24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %24.000 €
Niedersachsen5,0 %20.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %20.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %20.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €
Thüringen5,0 %20.000 €

Bayern ist mit 3,5 % das günstigste Land; Thüringen hat den Satz zum 1. Januar 2024 von 6,5 % auf 5,0 % gesenkt. Die Steuer wird auf den Kaufpreis erhoben und ist Voraussetzung für die Grundbuch-Eintragung (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Quelle: Grunderwerbsteuergesetze der Länder, Stand 2026 — keine Steuerberatung.

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