Der Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a BKGG ist eine Leistung für erwerbstätige Eltern mit kleinem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und beträgt höchstens 297 € pro Kind und Monat (Stand 2026). Dieser Rechner schätzt deinen möglichen Anspruch — für die interaktive Berechnung aktiviere bitte JavaScript. Verbindlich entscheidet die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Maximal 297 € pro Kind und Monat (§ 6a BKGG), zusätzlich zum Kindergeld. Voraussetzung ist ein Brutto-Mindesteinkommen der Eltern von 600 € (Alleinerziehende) bzw. 900 € (Paare); eigenes Einkommen über der Bedarfsgrenze wird zu rund 45 % angerechnet (Abschmelzung).
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Erwerbstätige Eltern mit niedrigem Einkommen, die mit Einkommen + Kindergeld + KiZ (ggf. plus Wohngeld) den Familienbedarf decken könnten und dadurch nicht auf Bürgergeld angewiesen sind. Wer Bürgergeld bezieht, erhält keinen KiZ.
Wo beantrage ich Kinderzuschlag?
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, online über die Dienste der Familienkasse. Der Antrag muss gesondert gestellt werden — es gibt keine automatische Auszahlung. Der Bewilligungszeitraum beträgt 6 Monate.
Was ist der Unterschied zum Bürgergeld?
KiZ-Familien müssen nicht zum Jobcenter und können ihr Einkommen ausbauen, ohne dass es sofort stark angerechnet wird. Kinderzuschlag und Wohngeld sind vorrangige Leistungen, die einen Bürgergeld-Bezug vermeiden sollen (§ 6a BKGG, § 12a SGB II).
Quelle: § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG); Bundesagentur für Arbeit. Alle Werte Stand 2026, ohne Gewähr.