Antworten zur Mietkaution nach BGB 2026.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Maximal 3 Kaltmieten (Netto-Miete ohne Nebenkosten). Bei 800 € Kaltmiete also max. 2.400 €. Höhere Forderung ist unwirksam — Mieter kann zu viel geleistete Beträge mit Zinsen zurückfordern. § 551 BGB.
Muss die Kaution verzinst werden?
Ja — Vermieter muss die Kaution mit "üblichem Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist" verzinsen. Aktuell ca. 0,1-0,5 % je nach Bank. Zinsen gehören dem Mieter und werden bei Rückgabe ausgezahlt. § 551 Abs. 3 BGB.
Kann ich die Kaution in Raten zahlen?
Ja — Vermieter MUSS dir 3 gleiche Monatsraten gewähren. Erste Rate bei Mietbeginn, weitere mit den ersten zwei Miet-Zahlungen. Eine Klausel die das ausschließt ist unwirksam. § 551 Abs. 2 BGB.
Wann bekomme ich die Kaution zurück?
Nach Auszug, sobald alle Forderungen des Vermieters geklärt sind. Üblich: 3-6 Monate nach Übergabe (Nebenkosten-Abrechnung muss noch kommen). Maximum-Frist: ca. 12 Monate. Spätestens dann muss der Vermieter die Höhe der Einbehalte begründen oder zurückzahlen.
Was ist eine Kautionsbürgschaft?
Eine Bankbürgschaft als Alternative zur Bar-Kaution. Du zahlst die Kaution NICHT, sondern stellst eine Bürgschaft. Kostet ca. 5 % der Kautionssumme pro Jahr Gebühr. Vorteil: deine Liquidität bleibt frei. Nachteil: über 4 Jahre teurer als Zinsverlust auf Bar-Kaution.