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KOSTENLOS & ANONYM

Verdienst du genug nach Mindestlohn?

Prüfung des Mindestlohns 2026 — gesetzlich 13,90 €/Stunde plus Branchen-Mindestlöhne (Pflege 17,35 €, Bau 15,30 €). Mit Nachzahlungs-Potential.

Gesetzlich 13,90 € Pflege 17,35 € Bau 15,30 € Stand 2026
○ 30 SEK.

Das Wesentliche

Die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn — auf einen Blick.

  • Gesetzlich 13,90 €/h ab 2026 (war 12,82 € 2025).
  • Branchen-Mindestlöhne nach AVE-VO überbieten oft gesetzlich.
  • Minijob-Grenze 556 € 2026 (= 40 Std bei Mindestlohn).
  • Nachzahlung 3 Jahre bei Unterschreitung rückwirkend möglich.
  • Tipp: Zoll-FKS prüft Verstöße — Büßgelder bis 500.000 €.
★★★★★ 4,9 / 5 · 487 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Branche wählen

Gesetzlicher Mindestlohn oder Branchen-Mindestlohn (Pflege, Bau, Gebäudereinigung etc.).

02

Aktueller Lohn + Stunden

Dein aktueller Stundenlohn (oder Monatslohn) + Wochenarbeitsstunden.

03

Vergleich + Nachzahlung

Live: Vergleich aktuell vs. Mindest, Monats-Nachzahlung, Jahres-Anspruch.

Ergebnis: Status (OK/Unter Mindestlohn) + monatliche Differenz + 3-Jahres-Nachforderungs-Potential.

Deine Daten

Alles bleibt im Browser. Keine Anmeldung, kein Tracking.

Branche
Dein aktueller Lohn
13,00 €
0 €50 €
Aus Mietvertrag oder Lohnabrechnung. Inkl. eventueller Sachbezüge.
Arbeitszeit
40
048
Vollzeit 40h. Teilzeit z.B. 20h. Bei Minijob: kleiner.
2
010
Für Rückforderung max 3 Jahre (Verjährung). Bei kürzerer Beschäftigung wird das Pro-Rata berechnet.

Dein Status

Live nach MiLoG + AEntG Stand 2026.

Aktueller Monatslohn

2.253

40 Std/Woche · 13,00 €/h.

  • Dein Stundenlohn13,00 €
  • Mindestlohn-Sollwert13,90 €
  • Differenz/Std+ 0,90 €
  • Soll-Monatslohn2.409 €
  • Differenz/Monat+ 156 €
  • Rückforderung (bis 3 Jahre)5.616 €
Brutto-Netto-Vergleich →

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

  1. 1

    Lohncheck

    Prüfung, ob das aktuelle Gehalt über Mindestlohn liegt. Vor allem bei Branchen-MLs wichtig.

  2. 2

    Mindestlohn-Erhöhung

    Ab 2026 13,90 € — prüfen, ob neuer Vertragslohn ausreicht.

  3. 3

    Minijob-Grenze

    2026 Grenze 556 € — wie viele Stunden dürfen sein, um nicht in Midijob zu rutschen?

  4. 4

    Nachforderung

    Bei Unterschreitung: Nachzahlung der Differenz — bis 3 Jahre rückwirkend möglich.

Wie wird das berechnet?

Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 13/3 (Faktor für 4,33 Wochen/Mo). Rückforderung = (Mindest − Aktuell) × Wochenstunden × 4,33 × min(Monate, 36). Verjährung 3 Jahre.

So rechnen wir

Alle Werte folgen offiziellen Quellen. Stand 2026.

Berechnung läuft 100 % in deinem Browser. Keine Eingaben an unsere Server.

Häufige Fragen

Antworten zum Mindestlohn 2026.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde (Beschluss Mindestlohn-Kommission Juni 2025). 2025 war 12,82 €. Bei 40-Stunden-Woche entspricht das ca. 2.408 € Brutto-Monat. Minijob-Grenze 2026: voraussichtlich 556 € (= 40 Std bei 13,90 €).
Welche Branchen haben höhere Mindestlöhne?
Pflege (17,35 €/h ab Juli 2025), Bau/Maler (15,30 €), Gebäudereinigung (14,25 €), Elektrohandwerk (14,50 €), Geld- + Wertdienste (15,10 €), Dachdecker (15,75 €), Zeitarbeit (14,53 €). Quelle: AVE-VO + tarifvertragliche Mindestlöhne nach AEntG.
Was passiert bei Unterschreitung?
Arbeitnehmer hat Anspruch auf Nachzahlung der Differenz für die letzten 3 Jahre (Verjährung). Zoll/FKS prüft Verstöße — Büßgeld bis 500.000 € für AG. Arbeitnehmer kann Anzeige bei der Zollverwaltung oder Hinweise an die Mindestlohn-Hotline (0800-46 33 7757) machen.
Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?
Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Pflichtpraktikanten (Studium, Schule). Praktikanten bis 3 Monate (Berufsorientierung). Auszubildende. Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten. Selbstständige. Ehrenamtliche.
Welche Lohnbestandteile zählen?
Zählen mit: Grundlohn + Sachbezüge (Kost, Logis), Akkord/Prämien, Überstunden-Vergütung (nur Grundlohn-Anteil). NICHT mit zählen: Zuschläge mit Aufwandscharakter (Schmutzzulage, Wegegeld), Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld), Überstunden-Zuschläge, § 3b-Zuschläge.