Antworten zum Mindestlohn 2026.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde (Beschluss Mindestlohn-Kommission Juni 2025). 2025 war 12,82 €. Bei 40-Stunden-Woche entspricht das ca. 2.408 € Brutto-Monat. Minijob-Grenze 2026: voraussichtlich 556 € (= 40 Std bei 13,90 €).
Welche Branchen haben höhere Mindestlöhne?
Pflege (17,35 €/h ab Juli 2025), Bau/Maler (15,30 €), Gebäudereinigung (14,25 €), Elektrohandwerk (14,50 €), Geld- + Wertdienste (15,10 €), Dachdecker (15,75 €), Zeitarbeit (14,53 €). Quelle: AVE-VO + tarifvertragliche Mindestlöhne nach AEntG.
Was passiert bei Unterschreitung?
Arbeitnehmer hat Anspruch auf Nachzahlung der Differenz für die letzten 3 Jahre (Verjährung). Zoll/FKS prüft Verstöße — Büßgeld bis 500.000 € für AG. Arbeitnehmer kann Anzeige bei der Zollverwaltung oder Hinweise an die Mindestlohn-Hotline (0800-46 33 7757) machen.
Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?
Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Pflichtpraktikanten (Studium, Schule). Praktikanten bis 3 Monate (Berufsorientierung). Auszubildende. Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten. Selbstständige. Ehrenamtliche.
Welche Lohnbestandteile zählen?
Zählen mit: Grundlohn + Sachbezüge (Kost, Logis), Akkord/Prämien, Überstunden-Vergütung (nur Grundlohn-Anteil). NICHT mit zählen: Zuschläge mit Aufwandscharakter (Schmutzzulage, Wegegeld), Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld), Überstunden-Zuschläge, § 3b-Zuschläge.