Der Kredit wird kleiner, häufiger und riskanter
Deutschlands Konsumkreditmarkt hat sich 2025 grundlegend verschoben: Die Zahl der laufenden Ratenkreditverträge erreichte mit 19,6 Millionen einen Höchststand, die Zahl der Menschen mit Ratenkredit sank dagegen auf 12,8 Millionen. Mehr Verträge verteilen sich also auf weniger Schultern.
Insgesamt wirkt die Lage beherrschbar: 97 Prozent aller Ratenkredite werden ordnungsgemäß bedient, die Überschuldungsquote liegt unter dem Niveau von 2021. Darunter konzentrieren sich die Schulden: Die Zahl der Menschen mit drei oder mehr Krediten ist seit 2020 um 55 Prozent gestiegen, die mit mehr als zehn Krediten um das 28-Fache. Pfändungsschutzkonten erreichen mit 2,82 Millionen einen Höchststand.
Die SCHUFA hat ihre Berichtsreihe für die Ausgabe 2026 umgestellt: Erfasst werden nur noch laufende Verbindlichkeiten und Zahlungsstörungen, erstmals auch Hypothekenkredite und Pfändungsschutzkonten. Die SCHUFA selbst bezeichnet die Werte als nur eingeschränkt mit früheren Ausgaben vergleichbar. Alle Zeitreihen in diesem Report stammen deshalb aus der Ausgabe 2026 und wurden nicht über Ausgaben hinweg zusammengesetzt.
Höchststand bei Verträgen, Rückgang bei Kreditnehmern
Zum Jahresende 2025 liefen in Deutschland 19,6 Millionen Ratenkreditverträge, 1,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und so viele wie nie. Die Zahl der Menschen mit mindestens einem Ratenkredit sank im selben Zeitraum um ein Prozent auf 12,8 Millionen, das sind 18,3 Prozent der Erwachsenen (2020: 19,4 Prozent).
| Kennzahl | 2020 | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|---|
| Laufende Ratenkreditverträge | 17,0 Mio. | 18,7 Mio. | 19,4 Mio. | 19,6 Mio. |
| davon Kleinkredite unter 1.000 € | 1,4 Mio. | 3,3 Mio. | 3,9 Mio. | 4,5 Mio. |
| davon größere Ratenkredite | 15,6 Mio. | 15,4 Mio. | 15,4 Mio. | 15,1 Mio. |
| Personen mit Ratenkredit | 13,5 Mio. | 13,0 Mio. | 12,9 Mio. | 12,8 Mio. |
| Ø Restschuld je Kreditnehmer | 12.440 € | – | – | 14.217 € |
Quelle: SCHUFA Risiko- und Kreditkompass 2026, Datenjahr 2025. Leere Felder: in der Ausgabe 2026 nicht ausgewiesen.
Zinsen: teurer als vor der Zinswende, und zuletzt wieder steigend
Der Effektivzins im Neugeschäft für unbesicherte Konsumentenkredite lag im August 2026 bei 8,70 Prozent. Zum Vergleich: Im Dezember 2021, vor dem Zinserhöhungszyklus, waren es 5,36 Prozent. Nach einem Rückgang 2024 und 2025 zieht der Satz 2026 wieder an. Wohnungsbaukredite kosten im selben Monat 4,01 Prozent — in Deutschland rund 0,4 Prozentpunkte mehr als im Euroraum-Durchschnitt von 3,60 Prozent.
Der EZB-Rat hat den Einlagesatz am 16. September 2026 auf 2,50 Prozent angehoben, den Hauptrefinanzierungssatz auf 2,65 Prozent. Es war die zweite Anhebung des Jahres nach dem 17. Juni 2026.
Die BaFin hat 2025 Kreditkartennutzer befragt. Zehn Prozent nutzen Revolving-Kredit, also die automatische Ratenzahlung auf der Kreditkartenabrechnung. Drei Viertel von ihnen sagen, diese Ratenzahlung sei von der Bank voreingestellt gewesen. Sieben von zehn kennen den Zinssatz nicht. Er liegt bei bis zu 25 Prozent im Jahr — fast das Dreifache des durchschnittlichen Ratenkreditzinses.
Die Verdreifachung, die den Markt verändert hat
4,5 Millionen Kleinkredite unter 1.000 Euro liefen Ende 2025 — 2020 waren es 1,4 Millionen. Diese Verträge sind laut SCHUFA zum großen Teil Buy-Now-Pay-Later-Finanzierungen: durchschnittlich 329 Euro, durchschnittlich neun Monate Laufzeit. 2025 wurden 7,5 Millionen davon neu abgeschlossen, gegenüber 4,8 Millionen größeren Ratenkrediten.
Quelle: SCHUFA Risiko- und Kreditkompass 2026, Jahresendbestände. Werte aus einer einzigen Ausgabe, daher intern vergleichbar.
Größere Ratenkredite gingen im Bestand auf 15,1 Millionen zurück (−2,2 Prozent), ihre Durchschnittssumme stieg aber auf 14.846 Euro (+5,8 Prozent nominal). Im Neugeschäft liegen Kleinkredite damit vorn, im Bestand dominieren weiter die größeren Ratenkredite (15,1 gegenüber 4,5 Millionen).
Was die Aufsicht in den Daten sieht
Die BaFin hat im April 2025 rund 4.900 Menschen zwischen 18 und 60 Jahren befragt, davon 1.000 BNPL-Nutzende vertieft. Zwanzig Prozent zahlen online mit BNPL; unter den Unter-30-Jährigen nutzen knapp 30 Prozent den Rechnungskauf und 17 Prozent die Ratenzahlung.
| BNPL-Nutzende berichten… | alle | unter 30 Jahre |
|---|---|---|
| mehr ausgegeben als geplant | 24 % | 38 % |
| Überblick über offene Zahlungen verloren | 14 % | 24 % |
| Mahngebühren gezahlt | 26 % | – |
| mit einer Rate im Rückstand gewesen | 21 % | – |
| Rechnungskauf nachträglich in Raten umgewandelt | 57 % | – |
Quelle: BaFin, Fachartikel „Buy now, pay later“ vom 2. Februar 2026; Befragung April 2025, n = 4.936 bzw. 1.000. Felder ohne Wert: in der Quelle nicht nach Alter ausgewiesen.
Für das BNPL-Marktvolumen in Deutschland existiert keine Primärquelle. Weder Bundesbank noch BaFin noch Destatis weisen BNPL als eigene Kategorie aus, und der SCHUFA-Kompass 2026 nennt keine separate BNPL-Ausfallquote. Kursierende Angaben stammen aus kommerzieller Marktforschung mit nicht offengelegter Methodik und weichen stark voneinander ab. Wir nennen deshalb keine Marktgröße. Hinzu kommt ein definitorisches Problem: BNPL-Kleinkredite zählen in der SCHUFA-Systematik selbst zu den Ratenkrediten — ein Vergleich „BNPL gegen Ratenkredit“ ist in dieser Datenbasis gar nicht sauber zu ziehen.
Ein indirekter Indikator ist die Inkassowirtschaft. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen meldet für 2025 39 Millionen neu übergebene Forderungen — ein Plus von 16,7 Prozent und ein Allzeithoch. Mehr als ein Drittel aller Neufälle liegt unter 50 Euro. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Der BDIU ist ein Interessenverband, und die von ihm genannte Größe von 22,2 Milliarden Euro (zuvor 25) ist das bearbeitete Forderungsvolumen, nicht der Umsatz der Dienstleister. Vor allem aber lässt sich aus vielen Kleinbetragsforderungen kein BNPL-Anteil ableiten, denn darunter fallen ebenso Telekommunikation, Versandhandel, Nahverkehr oder Parkgebühren.
Drei Prozent — und wer dahintersteht
Die Quote nicht vertragsgemäß bedienter Ratenkredite stieg zum Jahresende 2025 auf 3,0 Prozent, den höchsten Wert seit Beginn der SCHUFA-Reihe 2019.
Quelle: SCHUFA Risiko- und Kreditkompass 2026. Zum Vergleich: Hypothekenkredite 0,13 % (2025), nach 0,10 % im Jahr 2023.
Nach Alter unterscheiden sich die Ausfallquoten deutlich: Die höchste tragen die 25- bis 29-Jährigen mit 4,0 Prozent, dicht gefolgt von den 20- bis 24-Jährigen und den 30- bis 34-Jährigen mit je 3,9 Prozent. Danach fällt die Quote kontinuierlich bis auf 2,2 Prozent bei den 55- bis 64-Jährigen — um bei den über 74-Jährigen wieder auf 3,8 Prozent zu springen.
Quelle: SCHUFA Risiko- und Kreditkompass 2026, Datenjahr 2025.
Naheliegende Erklärungen für diese U-Form sind bei jungen Erwachsenen geringe Rücklagen und die stärkere Nutzung kurzfristiger Finanzierungen, im hohen Alter sinkende Einkommen und fehlende Puffer. Belegen lässt sich das nicht, weil die SCHUFA nach eigener Darstellung keine Einkommensdaten hat. Die SCHUFA selbst nennt als möglichen Zusammenhang beim Anstieg der 20- bis 24-Jährigen leicht verfügbare BNPL-Angebote und geringes Finanzwissen. Beziffert wird dieser Anstieg im Bericht allerdings nicht; Vorjahreswerte je Altersgruppe weist die SCHUFA nicht aus.
Breiter gefasst als die Kreditausfälle ist der Anteil der Erwachsenen mit mindestens einem Negativmerkmal: Er stieg 2025 auf 8,1 Prozent nach 7,9 Prozent im Vorjahr. Die Zahl der Menschen mit einer erstmaligen Zahlungsstörung legte um rund zwölf Prozent zu. Die Zahl der Pfändungsschutzkonten erreichte mit 2,82 Millionen einen Höchststand.
Die SCHUFA weist selbst darauf hin, dass seit Oktober 2020 eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren eine dreijährige statt sechsjährige Wohlverhaltensphase haben. Entsprechend sind 2024 und 2025 vermutlich mehr Menschen aus den Registern ausgeschieden als in früheren Jahren. Der ausgewiesene Anteil öffentlicher Negativmerkmale fällt dadurch im Zeitvergleich zu günstig aus.
5,67 Millionen — und die Trendwende nach oben
Zum Stichtag 1. Oktober 2025 galten 5,67 Millionen Menschen über 18 Jahren in Deutschland als überschuldet, eine Quote von 8,16 Prozent und der erste Anstieg seit 2018. Harte Merkmale wie Vollstreckungen und Haftbefehle betrafen 3,17 Millionen Menschen, weiche Merkmale 2,50 Millionen.
Quelle: Creditreform / microm / Experian, SchuldnerAtlas Deutschland 2025, Tabellenband Tab. 15, Stichtag 1.10.2025, veröffentlicht 14.11.2025.
Die Spannweite reicht von 6,05 Prozent in Bayern bis 12,11 Prozent in Bremen. Auf Kreisebene ist der Abstand größer: Eichstätt in Bayern kommt auf 3,66 Prozent, Bremerhaven auf 18,33 Prozent — das Fünffache. Der Abstand zwischen Ost und West erreicht mit 0,22 Prozentpunkten den niedrigsten Wert der Reihe: Ostdeutschland liegt bei 8,35 Prozent, Westdeutschland inklusive Berlin bei 8,13 Prozent. Deutlich größer ist der Unterschied zwischen Stadt und Land: Kreisfreie Städte kommen auf 10,11 Prozent, Landkreise auf 6,92 Prozent.
Die Alten holen auf, und zwar schnell
Die höchsten Quoten tragen die 30- bis 39-Jährigen mit 13,39 Prozent und die 40- bis 49-Jährigen mit 12,12 Prozent. Die Dynamik liegt aber am anderen Ende: Bei den über 70-Jährigen stieg die Zahl der Überschuldeten 2025 um 5,7 Prozent — stärker als in jeder anderen Altersgruppe. Seit 2013 hat sich die Fallzahl in dieser Gruppe um rund 280 Prozent erhöht. Der Anteil der über 60-Jährigen an allen Überschuldeten liegt heute bei 20,6 Prozent; 2004 waren es 8,4 Prozent.
Krankheit hat Arbeitslosigkeit überholt
Das Statistische Bundesamt wertet jährlich die Daten der Schuldnerberatungsstellen aus. 2025 war Erkrankung, Sucht oder Unfall mit 18,2 Prozent erstmals der häufigste Auslöser — vor Arbeitslosigkeit mit 16,8 Prozent. 2015 lag das Verhältnis noch bei 13,5 zu 20,0 Prozent. Gleichzeitig hat sich der Anteil des längerfristigen Niedrigeinkommens von 3,4 auf 10,0 Prozent verdreifacht.
| Hauptauslöser der Überschuldung | 2015 | 2023 | 2025 |
|---|---|---|---|
| Erkrankung, Sucht, Unfall | 13,5 % | 18,1 % | 18,2 % |
| Arbeitslosigkeit | 20,0 % | 18,2 % | 16,8 % |
| Unwirtschaftliche Haushaltsführung | – | 15,0 % | 11,7 % |
| Trennung, Scheidung, Tod des Partners | – | 11,8 % | 11,1 % |
| Längerfristiges Niedrigeinkommen | 3,4 % | 10,7 % | 10,0 % |
| Gescheiterte Selbstständigkeit | – | 8,2 % | 8,2 % |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik zur Überschuldung privater Personen, Berichtsjahr 2025, Stand 15.07.2026. Erhebung bei 738 Beratungsstellen, freiwillige Teilnahme — eingeschränkt repräsentativ. Leere Felder: für 2015 in der abgerufenen Reihe nicht ausgewiesen.
Die durchschnittliche Schuldenhöhe der Beratenen lag 2025 bei 34.650 Euro, bei Männern 39.717 Euro, bei Frauen 29.500 Euro. Die häufigsten Gläubiger sind nicht Banken: 57 Prozent der Ratsuchenden haben offene Forderungen bei der öffentlichen Hand, 47 Prozent bei Telekommunikationsunternehmen, 37 Prozent aus Ratenkrediten und 29 Prozent im Online- und Versandhandel.
Der iff-Überschuldungsreport 2026 nennt eine Median-Schuldenhöhe von 19.168 Euro, Destatis einen Durchschnitt von 34.650 Euro. Beides ist richtig: Der Median teilt die Fälle in zwei gleich große Hälften, der Durchschnitt wird von wenigen sehr hohen Schuldenständen nach oben gezogen.
Der iff-Report, erschienen am 18. September 2026 auf Basis von 36.480 Neufällen des Jahres 2025, nennt einen weiteren Befund: Der Wohnkostenanteil überschuldeter Haushalte liegt bei 38 Prozent des Einkommens gegenüber 24 Prozent in der Gesamtbevölkerung. Und: Der Anteil der Fälle, die in der allgemeinen Schuldnerberatung statt im Insolvenzverfahren bearbeitet werden, sprang von 22 auf 34 Prozent.
Zwei Anstiege in Folge — und ein Missverständnis
77.219 Verbraucherinsolvenzen zählte das Statistische Bundesamt 2025, 8,4 Prozent mehr als 2024. Bereits 2024 war die Zahl um 6,5 Prozent auf 71.207 gestiegen.
| Jahr | Verbraucherinsolvenzen | Veränderung | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| 2019 | 62.632 | −7,3 % | Ende eines zehnjährigen Rückgangs |
| 2020 | 41.753 | −33,3 % | Antragsstau vor der Gesetzesänderung |
| 2021 | 79.620 | +90,7 % | Nachholeffekt nach Verkürzung der Restschuldbefreiung |
| 2024 | 71.207 | +6,5 % | |
| 2025 | 77.219 | +8,4 % | zweiter Anstieg in Folge |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilungen Nr. 096 vom 14.03.2025 und Nr. 085 vom 13.03.2026 sowie Zeitreihe „Verbraucherinsolvenzen nach Jahren“ (Stand 10.03.2022). Die Jahreswerte 2022 und 2023 stehen weder in den beiden Pressemitteilungen noch in der Zeitreihentabelle, die bei 2021 endet; sie sind über die GENESIS-Tabelle 52411 abrufbar und werden hier nachgetragen, sobald sie dort geprüft sind. Belegbar ist jedoch die Veränderung: Destatis weist für 2024 ein Plus von 6,5 Prozent gegenüber 2023 aus, woraus sich für 2023 eine Größenordnung von rund 66.900 Verfahren ergibt.
Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre wurde am 30. Dezember 2020 verkündet und wirkt rückwirkend auf Anträge ab dem 1. Oktober 2020. Schuldner warteten das Inkrafttreten ab — 2020 brach die Zahl um ein Drittel ein, 2021 verdoppelte sie sich fast. Zusammengenommen liegen 2020 und 2021 mit 121.373 Verfahren rund 6,8 Prozent unter der Summe aus 2018 und 2019 mit 130.229 Verfahren. Der hohe Wert 2021 ist also ein Nachholeffekt, kein Rekord.
Warum zwei Quellen zwei Zahlen nennen
Die Auskunftei CRIF nennt für 2025 107.816 Privatinsolvenzen, Destatis 77.219. Beide Zahlen sind korrekt — sie zählen Verschiedenes. Destatis weist Verbraucherinsolvenzverfahren im engeren Sinne aus; CRIF rechnet Regelinsolvenzen ehemals Selbstständiger und weitere Verfahren natürlicher Personen hinzu. Der SCHUFA-Kompass 2026 nennt mit rund 88.000 eine dritte Abgrenzung. Die drei Reihen sind daher nicht miteinander vergleichbar.
CRIF berichtet in seiner Abgrenzung zudem eine Altersdynamik, die zum Befund aus Abschnitt 04 passt: Bei den 18- bis 20-Jährigen stiegen die Privatinsolvenzen 2025 um 52,6 Prozent, bei den 21- bis 30-Jährigen um 28,6 Prozent. Für 2026 prognostiziert CRIF rund 110.000 Fälle.
Der Basisscore ist abgeschafft
Seit dem 17. März 2026 gibt es den neuen SCHUFA-Score. Er ersetzt für Verbraucher den seit 2006 verwendeten Basisscore und löst die sechs Branchenscores ab. Es ist die größte Änderung am deutschen Kredit-Scoring seit Einführung des Basisscores.
Der neue Score beruht auf zwölf Kriterien, ausgewählt aus über 250 möglichen. Die bisherigen Branchenscores nutzten zusammen rund 100. Jedes Kriterium erhält Punkte, die addiert werden; die Skala reicht von 100 bis 999. Die SCHUFA veröffentlicht die Kriterien und ihre Punktwerte einzeln, sodass Verbraucher den Score nachrechnen können.
| Scoreklasse | Punkte | Bevölkerungsanteil |
|---|---|---|
| Hervorragend | 776–999 | ca. 62 % |
| Gut | 709–775 | ca. 20 % |
| Akzeptabel | 642–708 | ca. 8 % |
| Ausreichend | 100–641 | ca. 2 % |
| Kein Score (offene Zahlungsstörung) | – | ca. 8 % |
Quelle: SCHUFA Holding AG, Informationen zum neuen SCHUFA-Score, abgerufen 23.10.2026.
Das schwerstwiegende Einzelkriterium sind die Zahlungsstörungen: keine Zahlungsstörung bringt 264 Punkte, eine vor mindestens zwei Jahren behobene noch 152, eine kürzlich behobene 100. Eine offene Zahlungsstörung führt dazu, dass gar kein Score gebildet wird. Beim Kriterium Kreditstatus bekommt, wer nie einen Ratenkredit hatte, neun Punkte; wer einen positiv abgeschlossen hat, 19.
Zum Start am 17. März 2026 nutzten rund 25 Prozent der bisherigen Branchenscore-Kunden den neuen Score, darunter acht der hundert größten. Bis Ende 2026 strebt die SCHUFA rund 50 Prozent an. Für Banken gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028, weil die Umstellung in der Regel Anzeige und Genehmigung durch die Bankenaufsicht erfordert.
Was der EuGH erzwungen hat
Am 7. Dezember 2023 entschied der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C‑634/21, dass die automatisierte Erstellung eines Scorewerts bereits selbst eine „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ nach Artikel 22 DSGVO ist — sofern von diesem Wert maßgeblich abhängt, ob ein Dritter einen Vertrag schließt. Das Gericht ließ ausdrücklich offen, ob der deutsche § 31 BDSG den Anforderungen genügt.
Am selben Tag entschied der EuGH in den verbundenen Sachen C‑26/22 und C‑64/22, dass private Auskunfteien Informationen aus öffentlichen Registern über eine erteilte Restschuldbefreiung nicht länger speichern dürfen, als sie im öffentlichen Register stehen. Das öffentliche Insolvenzregister löscht nach sechs Monaten; die Verhaltensregeln der Auskunfteien sahen drei Jahre vor. Die SCHUFA löscht seither sechs Monate nach Erteilung.
Der BGH konkretisiert den Auskunftsanspruch — 21. Oktober 2026
Zwei Tage vor Redaktionsschluss dieses Reports hat der Bundesgerichtshof in vier Verfahren gegen die SCHUFA entschieden (I ZR 227/25 bis I ZR 230/25). Die Kläger hatten 2023 Auskunft über ihre gespeicherten Daten und die übermittelten Scorewerte erhalten und verlangten darüber hinaus Auskunft darüber, wie diese Werte berechnet werden.
Der BGH stellt klar: Die Erstellung eines Scorewerts kann eine automatisierte Entscheidungsfindung sein und nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h DSGVO zur Auskunft verpflichten — aber nur, wenn die Entscheidung eines Dritten über ein Vertragsverhältnis maßgeblich von dem übermittelten Scorewert abhängt. Das darzulegen ist grundsätzlich Sache der Betroffenen.
An diese Darlegung sind allerdings geringe Anforderungen zu stellen. Wurde ein Scorewert an ein Unternehmen übermittelt und folgte zeitnah eine nachteilige Entscheidung, etwa eine Kreditablehnung, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Score maßgeblich war. Der BGH hob die Berufungsurteile des OLG Dresden vom 7. Oktober 2025 insoweit auf und verwies die Sachen dorthin zurück; endgültig entschieden sind sie damit nicht.
Wer nach einer Kreditablehnung wissen will, wie sein Score zustande kam, sollte den zeitlichen Zusammenhang dokumentieren: wann der Score übermittelt wurde, wann die Ablehnung kam, und worauf sie gestützt wurde. Zu beachten ist, dass die Verfahren ältere Scoremodelle betreffen — jene, die wegen der Übergangsfrist für Banken bis Ende 2028 teilweise noch im Einsatz sind.
| Sachverhalt | Speicherfrist heute |
|---|---|
| Restschuldbefreiung | 6 Monate nach Erteilung |
| Erledigte Negativmerkmale (bezahlte Forderungen) | in der Regel bis zu 36 Monate nach dem Code of Conduct; 18 Monate bei Erfüllung der 100-Tage-Regel; im Einzelfall kann eine frühere Löschung geboten sein |
| Einmalige Zahlungsstörung, binnen 100 Tagen ausgeglichen | 18 Monate statt 36 (seit 1.1.2025) |
| Kreditanfragen | 12 Monate |
| Girokonten, Basiskonten, Pfändungsschutzkonten | sofort nach Meldung der Kündigung |
| Kredite (unauffällig) | 3 Jahre nach Abschluss |
Quelle: SCHUFA Holding AG, FAQ zu Speicherfristen, abgerufen 23.10.2026, und SCHUFA-Pressemitteilung zur 100-Tage-Regelung vom 18.12.2024. Rechtsgrundlage ist der mit den Datenschutzbehörden vereinbarte Code of Conduct.
Ein Pfändungsschutzkonto fließt ausdrücklich nicht in den SCHUFA-Score ein, auch wenn Banken dessen Eröffnung melden.
Was sich am 20. November 2026 ändert
Deutschland hat die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt. Das Gesetz wurde am 18. Mai 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 139) und gilt ab dem 20. November 2026. Die Umsetzungsfrist war der 20. November 2025 — Deutschland hat sie um rund ein halbes Jahr überschritten.
Der neue Anhang Nr. 23e zu § 3 Absatz 3 UWG verbietet nicht nur Werbung ohne Kostenwarnung. Untersagt ist auch, Verbraucher zur Kreditaufnahme zu ermutigen, indem suggeriert wird, ein Kredit verbessere ihre finanzielle Lage, ersetze Ersparnisse oder hebe den Lebensstandard. Ebenso verboten: die Behauptung, laufende Kredite hätten geringen Einfluss auf die Bewertung eines Kreditantrags. Diese Verbote gelten ohne Prüfung im Einzelfall.
Flankierend wird die Schuldnerberatung neu geordnet. Das Schuldnerberatungsdienstegesetz ist inzwischen in Kraft gesetzt: Nach dem Vermittlungsverfahren nahmen Bundestag und Bundesrat das Ergebnis am 25. September 2026 an, das Gesetz wurde am 12. Oktober 2026 ausgefertigt und am 15. Oktober 2026 als BGBl. 2026 I Nr. 293 verkündet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung hatte das Vermittlungsergebnis am 24. September 2026 als „großen Rückschritt“ bezeichnet und zur Ablehnung aufgerufen; kritisiert wurden geschwächte Kostenfreiheit und Qualitätsanforderungen bei zugleich steigendem Beratungsbedarf. Dieser Bedarf dürfte weiter wachsen: Ab dem 20. November müssen Kreditgeber, erstmals auch BNPL-Anbieter, früher auf Schuldnerberatung hinweisen.
Zwei Veröffentlichungen stehen unmittelbar bevor und werden Teile dieses Reports fortschreiben: der Creditreform SchuldnerAtlas 2026, turnusgemäß Mitte November, und das CRIF-Schuldenbarometer für das laufende Jahr im Februar 2027. Creditreform erwartet für 2026 eine Fortsetzung des Aufwärtstrends bei der Überschuldung.
Quellen & Datengrundlage
Alle Zahlen stammen aus öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen der genannten Herausgeber und wurden am Originaldokument geprüft. Amtliche Statistik, Auskunfteidaten und Verbandserhebungen sind in der Spalte „Art“ unterschieden, weil sie unterschiedlich belastbar sind: Amtliche Erhebungen unterliegen gesetzlichen Qualitätsstandards, Auskunfteidaten beruhen auf Vertragsbeständen ihrer Meldepartner, Verbands- und Unternehmensumfragen auf Stichproben im Auftrag interessierter Herausgeber.
| Indikator | Quelle | Art | Stand |
|---|---|---|---|
| Ratenkreditbestände, Ausfallquoten, Kleinkredite, Restschuld, P-Konten | SCHUFA Risiko- und Kreditkompass 2026 | Auskunftei | Jahresende 2025 |
| Neuer SCHUFA-Score, Scoreklassen, Kriterien | SCHUFA Holding AG, Pressemitteilungen 03.04.2025 und 17.03.2026 | Auskunftei | März 2026 |
| Speicherfristen, 100-Tage-Regelung | SCHUFA FAQ; Pressemitteilung 18.12.2024 | Auskunftei | Oktober 2026 |
| Überschuldung 5,67 Mio., Quote 8,16 %, Bundesländer, Alter, Auslöser | Creditreform / microm / Experian, SchuldnerAtlas Deutschland 2025 | Unternehmen | Stichtag 1.10.2025 |
| Hauptauslöser, Schuldenhöhe 34.650 €, Gläubigerstruktur | Statistisches Bundesamt, Statistik zur Überschuldung privater Personen, PM Nr. 249 | amtlich | 15.07.2026 |
| Verbraucherinsolvenzen 77.219 (2025), 71.207 (2024) | Statistisches Bundesamt, PM Nr. 085 (13.03.2026) und Nr. 096 (14.03.2025) | amtlich | März 2026 |
| Zeitreihe Verbraucherinsolvenzen 2010–2021 | Statistisches Bundesamt, „Verbraucherinsolvenzen nach Jahren“ | amtlich | Stand 10.03.2022 |
| Privatinsolvenzen 107.816 (abweichende Abgrenzung), Altersdynamik, Prognose 2026 | CRIF Deutschland, Schuldenbarometer 2025 | Auskunftei | 27.02.2026 |
| Effektivzinsen Konsumenten- und Wohnungsbaukredite, Neugeschäftsvolumina | Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik | amtlich | August 2026 |
| EZB-Leitzinsen 2,65 % / 2,50 % | Europäische Zentralbank, geldpolitische Beschlüsse vom 10.09.2026 | amtlich | seit 16.09.2026 |
| BNPL-Nutzung, Zahlungsrückstände, Revolving-Kredit | BaFin, Fachartikel 02.02.2026 und „Risiken im Fokus 2026“ | amtlich (Umfrage) | Befragung April 2025 |
| 39 Mio. Inkassofälle, Forderungsstruktur | BDIU, Branchenreport 2025 der Inkassowirtschaft | Verband | 23.04.2026 |
| Median-Schuldenhöhe 19.168 €, Wohnkostenanteil 38 % | iff Hamburg, Überschuldungsreport 2026 | Forschungsinstitut | 18.09.2026 |
| Konsumfinanzierung Neugeschäft, Kreditbestand | Kreditbankenverband (vormals Bankenfachverband), Jahres- und Halbjahreszahlen | Verband | 05.05. / 23.09.2026 |
| EuGH C‑634/21 sowie C‑26/22 und C‑64/22 | Gerichtshof der Europäischen Union, Urteile vom 07.12.2023 (C‑634/21, C‑26/22) | amtlich | Dezember 2023 |
| BGH I‑ZR‑227/25 bis 230/25 zum Auskunftsanspruch über die Score-Bildung | Bundesgerichtshof, Urteile vom 21.10.2026, Pressemitteilung Nr. 198/2026 | amtlich | 21.10.2026 |
| Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) | BGBl. 2026 I Nr. 293, ausgefertigt 12.10.2026, verkündet 15.10.2026 | amtlich | Oktober 2026 |
| CCD II, § 37a BDSG, UWG-Anhang Nr. 23e | Umsetzungsgesetz BGBl. 2026 I Nr. 139; BT-Drs. 21/1851; BR-Drs. 209/26 | amtlich | verkündet 18.05.2026 |
| Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2026 | Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80 | amtlich | 19.03.2026 |
Alle Quellen am Originaldokument geprüft; Abrufdatum 23. Oktober 2026. Links öffnen die Primärquelle beim jeweiligen Herausgeber. Wo eine Zeile zwei Dokumente nennt, sind beide einzeln verlinkt. Als eigene Berechnung gekennzeichnete Werte sind im Text an Ort und Stelle ausgewiesen.
23. Oktober 2026, Fassung 2. Nach externer Gegenprüfung korrigiert: Der Vergleich der Verbraucherinsolvenzen 2020/2021 gegenüber 2018/2019 lautet richtig −6,8 Prozent, nicht −3 Prozent. Die BGH-Urteile vom 21.10.2026 und die Verkündung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes am 15.10.2026 wurden ergänzt. Präzisiert wurden die Darstellung von Kreditbestand gegenüber Neugeschäft, die Widerrufsfristen, die BNPL-Ausnahmen, das Scoring-Verbot für Anschriftendaten, die Speicherfristen bezahlter Forderungen sowie die Einordnung der BDIU- und Altersdaten, die keine Kausalschlüsse tragen.
Kein BNPL-Marktvolumen für Deutschland: Dafür existiert keine Primärquelle. Keine separate BNPL-Ausfallquote: Der SCHUFA-Kompass 2026 weist keine aus, und BNPL-Kleinkredite zählen dort selbst zu den Ratenkrediten. Kein durchschnittlicher SCHUFA-Basisscore: Dieser Wert ist in keiner SCHUFA-Veröffentlichung belegt, und der Basisscore wurde im März 2026 abgeschafft. Keine exakten Jahreswerte der Verbraucherinsolvenzen für 2022 und 2023: Sie stehen weder in den beiden Pressemitteilungen noch in der bei 2021 endenden Zeitreihentabelle und werden nach Prüfung in GENESIS 52411 nachgetragen. Keine Zahlen aus kommerzieller Marktforschung ohne offengelegte Methodik.