Antworten zu Überstunden + steuerfreien Zuschlägen 2026.
Wie hoch ist der Überstunden-Zuschlag?
Gesetzlich ist KEIN Zuschlag vorgeschrieben (außer im Tarifvertrag). Üblich: 25 % auf den Stundenlohn. Bei § 3b EStG steuerfreien Zuschlägen: Nachtarbeit 25 % (20-23h) bzw. 40 % (23-6h), Sonntag 50 %, Feiertag 125 %, Heiligabend ab 14h und 24.12. 150 %, Neujahr 24h.
Wann sind Überstunden steuerfrei?
Nach § 3b EStG steuerfrei: Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit — nicht für reguläre Überstunden tagsüber an Werktagen. Begrenzung: maximal 50 € Stundenlohn-Basis (höhere Löhne nur bis zu dieser Grenze begünstigt).
Wie wird der Stundenlohn berechnet?
Brutto-Monatslohn × 3 / (13 × Wochenarbeitsstunden). Beispiel: 3.500 € bei 40h/Woche = 3.500 × 3 / (13 × 40) = 20,19 € pro Stunde. Bei Schichtbetrieb mit unterschiedlichen Wochen wird oft der Vorjahres-Durchschnitt herangezogen.
Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Nur wenn vertraglich oder tariflich vereinbart. Bei höheren Gehältern (Spitzensteuersatz-Niveau) gilt oft Überstunden-Pauschale-Klausel = mit Gehalt abgegolten. Trotzdem: ohne Anordnung des AG keine Überstunden! Dokumentation pflicht für Auszahlung später.
Was zählt als Feiertag?
Gesetzliche Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Weihnachten 25./26.12. Plus regionale Feiertage in einzelnen Bundesländern (Reformationstag, Allerheiligen etc.). Wichtig: am Wohnort oder Arbeitsort maßgeblich.