Geld-Hack · Sparen & Investment

Arbeitnehmer-Sparzulage 2026: bis zu 123 € geschenkt – so holst du sie dir

Millionen Beschäftigte lassen bares Geld liegen: Viele Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt, und der Staat legt mit der Arbeitnehmer-Sparzulage bis zu 123 € pro Jahr obendrauf. Du musst es nur einrichten und beantragen. So geht's.

ca. 30 Min. Mittel bis 123 €/Jahr + AG-Zuschuss Kostenlos

Schnellcheck

Lohnt sich dieser Hack für dich? Das Wichtigste vorab.

Für wen?
Angestellte, deren Arbeitgeber VL zahlt oder zahlen würde – vor allem mit zvE unter 40.000 € (Single) bzw. 80.000 € (Paar).
Benötigt
Info aus dem Arbeits-/Tarifvertrag, ein VL-fähiger Vertrag, die Steuererklärung.
Sparpotenzial
Bis 123 €/Jahr Sparzulage vom Staat, dazu der VL-Zuschuss des Arbeitgebers (oft bis ~40 €/Monat).
Ergebnis
Ein geförderter Sparvertrag, in den Arbeitgeber und Staat mit einzahlen.
Schwierigkeit
Mittel. Einmal einrichten, dann jährlich über die Steuererklärung abrufen.

Dein Hack-Kit

Alles, was du für diesen Hack brauchst – an einem Ort.

01
Sparplan rechnen

Rechne hoch, was aus deinem VL-Sparplan über die Laufzeit werden kann.

Sparrechner öffnen →
02
ETF verstehen

Wie ein Fondssparplan funktioniert – die Basis für die 20-%-Förderung.

ETF-Sparplan-Guide →
03
Checkliste

Die Schritte zum Abhaken – vom Arbeitgeber bis zur Steuererklärung.

Zur Checkliste →
04
Unabhängige Info

Verbraucherzentrale: VL und Arbeitnehmer-Sparzulage neutral erklärt.

Verbraucherzentrale →

So setzt du den Hack um

Fünf Schritte. Klick einen Schritt an, um die Details zu sehen.

1 Anspruch beim Arbeitgeber klären

Viele Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt – je nach Tarif oder Betriebsvereinbarung oft bis zu rund 40 € im Monat. Frag in der Personalabteilung oder schau in deinen Arbeits-/Tarifvertrag, ob und wie viel VL dir zusteht.

Tipp: Auch wenn der Arbeitgeber nur einen Teil zahlt oder gar nichts dazugibt, kannst du selbst in einen VL-Vertrag einzahlen und dir die staatliche Sparzulage sichern.
2 Passenden VL-Vertrag wählen

Entscheidend für die Förderhöhe ist die Anlageform:

  • Fondssparplan / Beteiligungssparen (z. B. Aktien-ETF): 20 % Sparzulage auf bis zu 400 € pro Jahr – also maximal 80 €. Mit Kursrisiko, dafür höhere Renditechance.
  • Bausparen / wohnwirtschaftliche Verwendung: 9 % auf bis zu 470 € pro Jahr – also maximal rund 43 €. Ohne Kursrisiko.

Wer beide Wege parallel nutzt, kommt auf bis zu 123 € Sparzulage pro Jahr.

Tipp: Wie ein Fondssparplan funktioniert, erklärt unser ETF-Sparplan-Guide.
3 VL einrichten lassen

Hast du einen Vertrag, gibst du dessen Daten (Anbieter, Vertragsnummer, Bankverbindung) bei deinem Arbeitgeber an. Die VL werden dann direkt vom Arbeitgeber in den Vertrag eingezahlt. Zahlt der Arbeitgeber weniger als den geförderten Höchstbetrag, kannst du aus deinem Netto aufstocken.

4 Einkommensgrenze prüfen

Die staatliche Sparzulage ist einkommensabhängig: Dein zu versteuerndes Einkommen darf bei Einzelveranlagung 40.000 €, bei Zusammenveranlagung 80.000 € nicht übersteigen. Diese Grenze gilt seit 2024 einheitlich für Fonds- und Bausparen. Die VL vom Arbeitgeber bekommst du unabhängig vom Einkommen – nur die Zulage entfällt oberhalb der Grenze.

5 Sparzulage über die Steuererklärung beantragen

Die Sparzulage bekommst du nicht automatisch: Dein VL-Anbieter übermittelt eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung ans Finanzamt, und du setzt in der Steuererklärung den entsprechenden Haken (Anlage VL). Das Finanzamt setzt die Zulage fest. Ausgezahlt wird sie steuer- und sozialversicherungsfrei am Ende der Sperrfrist.

Tipp: Ohne diesen Schritt in der Steuererklärung verfällt die Zulage – jedes Jahr aufs Neue dran denken.

Sparpotenzial

  • Bis zu 123 € Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr vom Staat (bei Zusammenveranlagung mehr).
  • Dazu der VL-Zuschuss des Arbeitgebers – je nach Tarif oft bis rund 40 €/Monat, also mehrere Hundert Euro im Jahr.
  • Beim Fondssparplan zusätzlich langfristige Rendite aufs angesparte Kapital.

Stolperfallen

  • Sperrfrist: VL-Verträge binden das Geld meist sieben Jahre (6 Jahre einzahlen, 1 Jahr ruhen).
  • Zulage vergessen: Ohne Antrag in der Steuererklärung gibt es kein Geld vom Staat.
  • Einkommensgrenze: Oberhalb 40.000 €/80.000 € zvE entfällt die staatliche Zulage.
  • Kursrisiko: Fondssparpläne schwanken – für den kurzen Zeithorizont anteilig einplanen.

Checkliste zum Abhaken

Die Schritte in Kurzform.

  • VL-Anspruch im Arbeits-/Tarifvertrag geprüft und Höhe erfragt
  • VL-fähigen Vertrag gewählt (Fondssparplan für 20 %, Bausparen für 9 %)
  • Vertragsdaten beim Arbeitgeber hinterlegt
  • Einkommensgrenze (40.000 €/80.000 € zvE) geprüft
  • Arbeitnehmer-Sparzulage in der Steuererklärung beantragt

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Häufige Fragen

? Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
VL sind ein Zuschuss, den viele Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag einzahlen – je nach Tarif oder Betriebsvereinbarung oft bis zu rund 40 € im Monat. Das Geld fließt in einen VL-fähigen Vertrag wie einen Fondssparplan oder Bausparvertrag. Ob dir VL zustehen, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag.
? Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage 2026?
Der Staat legt obendrauf: 20 % auf bis zu 400 € pro Jahr beim Beteiligungssparen (z. B. Aktienfonds/ETF) – maximal 80 € – und 9 % auf bis zu 470 € beim Bausparen – maximal rund 43 €. Wer beide Wege nutzt, kommt auf bis zu 123 € pro Jahr. Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge.
? Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die Sparzulage gibt es bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 80.000 € (Zusammenveranlagung). Diese Grenze gilt seit 2024 einheitlich für Fonds- und Bausparen. Die VL vom Arbeitgeber bekommst du unabhängig vom Einkommen.
? Wie beantrage ich die Sparzulage?
Über die Steuererklärung. Dein VL-Anbieter übermittelt die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung ans Finanzamt; du setzt den entsprechenden Haken bzw. die Anlage VL. Ausgezahlt wird die Zulage steuer- und sozialversicherungsfrei am Ende der Sperrfrist.
? Wie lange ist das Geld gebunden?
VL-Verträge laufen in der Regel sieben Jahre: sechs Jahre wird eingezahlt, danach ruht der Vertrag ein Jahr. Erst dann werden Guthaben und Sparzulage ausgezahlt. Bei Fondssparplänen kommt das übliche Kursrisiko hinzu – dafür höhere Renditechancen.

Quellen: 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG), Bundesfinanzministerium, Verbraucherzentrale, Bankenverband. Stand: August 2026. Förderbeträge und Grenzen können sich ändern. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuer- oder Anlageberatung.