So setzt du den Hack um
Fünf Schritte. Klick einen Schritt an, um die Details zu sehen.
1 Anspruch beim Arbeitgeber klären
Viele Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt – je nach Tarif oder Betriebsvereinbarung oft bis zu rund 40 € im Monat. Frag in der Personalabteilung oder schau in deinen Arbeits-/Tarifvertrag, ob und wie viel VL dir zusteht.
2 Passenden VL-Vertrag wählen
Entscheidend für die Förderhöhe ist die Anlageform:
- Fondssparplan / Beteiligungssparen (z. B. Aktien-ETF): 20 % Sparzulage auf bis zu 400 € pro Jahr – also maximal 80 €. Mit Kursrisiko, dafür höhere Renditechance.
- Bausparen / wohnwirtschaftliche Verwendung: 9 % auf bis zu 470 € pro Jahr – also maximal rund 43 €. Ohne Kursrisiko.
Wer beide Wege parallel nutzt, kommt auf bis zu 123 € Sparzulage pro Jahr.
3 VL einrichten lassen
Hast du einen Vertrag, gibst du dessen Daten (Anbieter, Vertragsnummer, Bankverbindung) bei deinem Arbeitgeber an. Die VL werden dann direkt vom Arbeitgeber in den Vertrag eingezahlt. Zahlt der Arbeitgeber weniger als den geförderten Höchstbetrag, kannst du aus deinem Netto aufstocken.
4 Einkommensgrenze prüfen
Die staatliche Sparzulage ist einkommensabhängig: Dein zu versteuerndes Einkommen darf bei Einzelveranlagung 40.000 €, bei Zusammenveranlagung 80.000 € nicht übersteigen. Diese Grenze gilt seit 2024 einheitlich für Fonds- und Bausparen. Die VL vom Arbeitgeber bekommst du unabhängig vom Einkommen – nur die Zulage entfällt oberhalb der Grenze.
5 Sparzulage über die Steuererklärung beantragen
Die Sparzulage bekommst du nicht automatisch: Dein VL-Anbieter übermittelt eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung ans Finanzamt, und du setzt in der Steuererklärung den entsprechenden Haken (Anlage VL). Das Finanzamt setzt die Zulage fest. Ausgezahlt wird sie steuer- und sozialversicherungsfrei am Ende der Sperrfrist.