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Redaktion

Wer bei FLORIN+ schreibt

Hinter jedem Ratgeber und jedem Rechner steht ein fachlicher Schwerpunkt. Hier findest du unsere Autorinnen und Autoren mit ihren Themengebieten — damit du weißt, wer worüber schreibt.

Dr. Gamal Moukabary Gründer Herausgeber. Gründer der MyWage GmbH und von FLORIN+ — Schwerpunkt Kreditvergabe, SCHUFA und Verbraucherfinanzierung. Monika Bauer Verbraucherschutz-Redaktion SCHUFA und Auskunfteien, Verbraucherrechte, Girokonto und Kreditkarten — komplexe Regeln alltagstauglich erklärt. Johann Müller Kredit- & Bonitäts-Redaktion Ratenkredit und Umschuldung, Kredit trotz/ohne SCHUFA, Schuldnerberatung und Ratenkauf — ehrliche Optionen statt Lockangebote. Sophia Wagner Steuer- & Geldanlage-Redaktion Steuererklärung, Werbungskosten und Kapitalertragsteuer bis zum ETF-Sparplan — jede Regel in einem Satz erklärbar. Paul Weber Geldanlage & Kapitalmarkt Aktien, ETFs, Börse und Portfolio-Strategien — mit Blick auf Kosten, Streuung und langfristige Rendite. Bianca Schuster Vorsorge- & Versicherungs-Redaktion Rente, betriebliche Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und Absicherung — was sich wann wirklich lohnt. Sebastian Klein Job- & Karriere-Redaktion Gehalt und Netto, Arbeitsrecht, Weiterbildung und Nebenjob — was im Berufsleben aufs Konto durchschlägt.
Wie wir arbeiten. Alle Inhalte werden auf Basis von Primärquellen recherchiert (Gesetzestexte, BMF-Schreiben, Bundesbank, Destatis, Urteile von EuGH/BGH), mit Datums-Stand und Quellen-Links. Wir kennzeichnen klar, wenn ein Beitrag keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung ersetzt. FLORIN+ ist eine Marke der MyWage GmbH.
KI-Transparenz. Die Porträtbilder unserer Redaktion sind — mit Ausnahme des Fotos des verantwortlichen Herausgebers — KI-generiert und bilden keine realen, identifizierbaren Personen ab. Unsere Beiträge entstehen mit Unterstützung von KI-Systemen; sie werden vor der Veröffentlichung von einem Menschen redaktionell geprüft, und die redaktionelle Verantwortung trägt Dr. Gamal Moukabary (siehe Impressum). Damit erfüllen wir die Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU 2024/1689).