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Abfindung & Steuern 2026: Die Fünftelregelung erklärt – mit Beispiel und Rechner

Eine Abfindung ist kein normales Arbeitseinkommen. Sie ist eine außerordentliche Einkunft, die das Finanzamt normalerweise zusammen mit deinem regulären Jahresverdienst besteuert.

Sophia Wagner
Sophia Wagner
·18. April 2026·3 min Lesezeit
Inhalt

Warum Abfindungen steuerlich besonders sind #

Eine Abfindung ist kein normales Arbeitseinkommen. Sie ist eine außerordentliche Einkunft, die das Finanzamt normalerweise zusammen mit deinem regulären Jahresverdienst besteuert. Das Problem: Bei 45.000 € Jahresgehalt plus 30.000 € Abfindung landest du steuerlich bei 75.000 € – und dein Grenzsteuersatz schießt nach oben.

Genau hier greift die Fünftelregelung ein. Sie ist eine Steuerersparnis speziell für solche Einmal-Zahlungen und rettet oft mehrere tausend Euro.

Was ist die Fünftelregelung? – 3 Schritte erklärt #

1
Teile die Abfindung durch 5

Deine Abfindung wird fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Aus 30.000 € werden also 6.000 € pro Jahr.

2
Addiere 1/5 zu deinem Einkommen

Dein normales Jahreseinkommen (45.000 €) + 1/5 der Abfindung (6.000 €) = 51.000 € zu versteuerndes Einkommen.

3
Multipliziere die Steuerdifferenz mit 5

Berechne die Steuer auf 51.000 €, ziehe die Steuer auf 45.000 € ab – und multipliziere das Ergebnis × 5. So wird deine Abfindung besteuert.

Klingt kompliziert – wird mit einem konkreten Beispiel viel klarer.

Konkretes Rechenbeispiel: 30.000 € Abfindung #

Szenario: 45.000 € Bruttogehalt + 30.000 € Abfindung

Schritt 1: Normales Einkommen
45.000 €
Abzug Werbungskosten (1.230 €) + Sozialversicherung (~9.000 €)
= 34.770 € zvE
Einkommensteuer auf 34.770 €
≈ 6.300 €
1/5 der Abfindung (30.000 € ÷ 5)
6.000 €
zvE mit 1/5 Abfindung (34.770 € + 6.000 €)
40.770 €
Einkommensteuer auf 40.770 €
≈ 7.900 €
Steuerdifferenz (7.900 € − 6.300 €)
1.600 €
Steuer auf Abfindung MIT Fünftelregelung (1.600 € × 5)
8.000 €

Zum Vergleich: Was würde die Abfindung OHNE Fünftelregelung kosten?

!
Achtung
  • Gesamteinkommen: 45.000 € + 30.000 € = 75.000 €
  • zvE nach Abzügen: ~64.770 €
  • Steuer auf 64.770 €: ≈ 18.300 €
  • Steuer auf 34.770 € (ohne Abfindung): ≈ 6.300 €
  • Steuer nur auf Abfindung: 12.000 €

Ohne Fünftelregelung

12.000 €

Mit Fünftelregelung

8.000 €
💰 Ersparnis: 4.000 €

4.000 € mehr in deiner Tasche – und der Effekt wird bei höheren Abfindungen noch deutlich stärker.

Wer kann die Fünftelregelung nutzen? #

Nicht jeder hat Anspruch. Die Bedingungen:

  • Du erhältst eine Abfindung wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag).
  • Die Abfindung wird in einem Kalendermonat ausgezahlt (nicht über mehrere Monate verteilt).
  • Die Abfindung gilt als außerordentliche Einkunft nach deutschem Steuerrecht.
  • Sonderfall 55+: Bei Betriebsstilllegung ab 55 gelten teilweise andere Regeln – hier lohnt eine separate Beratung.
!
AchtungManche Abfindungen sind komplett steuerbefreit (z. B. unter 5.000 € bei bestimmten Konstellationen). Dann brauchst du die Fünftelregelung gar nicht – kläre das vorab mit Arbeitgeber oder Steuerberater.

Wie beantrage ich die Fünftelregelung? #

Gute Nachricht: Oft macht dein Arbeitgeber die Anwendung automatisch auf der Lohnsteuerbescheinigung. Schau in Anlage 1 nach der Zeile „Außerordentliche Einkünfte".

Hat dein Arbeitgeber das nicht getan? Trag die Abfindung in der Steuererklärung unter Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) ein. Die meisten Steuerprogramme wenden die Fünftelregelung dann automatisch an.

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Tipp

Bist du unsicher? Nutze den FLORIN+ Abfindungs-Rechner unten oder konsultiere einen Steuerberater. Die Ersparnis ist meist deutlich größer als die Beratungsgebühr.

Was tun, wenn das Geld bis zur Steuererklärung knapp wird? #

Viele Arbeitnehmer zahlen zunächst die volle Steuer (im Beispiel oben 12.000 €), obwohl sie mit Fünftelregelung nur 8.000 € zahlen sollten. Die Differenz (4.000 €) bekommen sie erst bei der Steuererklärung zurück – das kann finanzielle Engpässe schaffen.

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Quellen

Stand: April 2026. Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Steuerberatung. Für individuelle Fälle konsultiere bitte einen Steuerberater.

Sophia Wagner
Über den Autor
Sophia Wagner
Investment-Redaktion, FLORIN+

Sophia begleitet Einsteiger durch ihre ersten Investment-Entscheidungen. Schwerpunkt: einfache, kostengünstige Strategien ohne Bank-Sprech.

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