Warum Abfindungen steuerlich besonders sind
Eine Abfindung ist kein normales Arbeitseinkommen. Sie ist eine außerordentliche Einkünfte, die das Finanzamt normalerweise zusammen mit deinem regulären Jahresverdienst besteuern würde. Das Problem: Wenn man ein Jahreseinkommen von sagen wir 45.000 € plus eine Abfindung von 30.000 € kombiniert, liegt man bei 75.000 € – und der Steuersatz steigt rasant.
Genau hier greift die Fünftelregelung ein. Sie ist eine Steuerersparnis, die speziell für solche Situationen gedacht ist und oft mehrere tausend Euro spart.
Was ist die Fünftelregelung? – 3 einfache Schritte erklärt
Die Fünftelregelung (nach § 34 EStG) funktioniert so:
- Teile die Abfindung durch 5: Deine Abfindung wird fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Aus 30.000 € werden also 6.000 € pro Jahr.
- Addiere 1/5 zu deinem Einkommen: Dein normales Jahreseinkommen (45.000 €) + 1/5 der Abfindung (6.000 €) = 51.000 € zu versteuerndes Einkommen.
- Multipliziere die Steuerdifferenz mit 5: Du berechnest die Steuer auf 51.000 €, ziehst die Steuer auf 45.000 € ab – und nimmst das Ergebnis × 5. So wird die Abfindung besteuert.
Das klingt kompliziert – lass uns ein konkretes Beispiel durchrechnen.
Konkretes Rechenbeispiel: 30.000 € Abfindung
Szenario: Du verdienst 45.000 € brutto, bekommst eine Abfindung von 30.000 €
Jetzt vergleichen wir: Wie viel würde die Abfindung OHNE die Fünftelregelung kosten?
Ohne Fünftelregelung (alte Methode, NICHT empfohlen)
- Gesamtes Einkommen: 45.000 € + 30.000 € = 75.000 €
- Zvf nach Abzügen: ~64.770 €
- Steuer auf 64.770 €: ≈ 18.300 €
- Steuer auf 34.770 € (ohne Abfindung): ≈ 6.300 €
- Extrasteuer auf Abfindung: 18.300 € - 6.300 € = 12.000 €
Die Ersparnis: Mit vs. Ohne Fünftelregelung
Ohne Fünftelregelung
Mit Fünftelregelung
Das sind 4.000 € mehr in deiner Tasche! Und dieser Unterschied wird bei höheren Abfindungen noch größer.
Wer kann die Fünftelregelung nutzen?
Nicht jeder hat Anspruch auf die Fünftelregelung. Die Bedingungen:
- Du erhältst eine Abfindung wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. Kündigung, Aufhebungsvertrag)
- Die Abfindung wird in einem Kalendermonat ausgezahlt (nicht verteilt über mehrere Monate)
- Die Abfindung ist eine außerordentliche Einkunft nach deutschem Steuerrecht
- Ausnahme: Du bist im Alter von 55+ und erhältst die Abfindung wegen Eigenbetriebstilllegung – hier gelten andere Regeln
Wie beantrage ich die Fünftelregelung?
Gute Nachricht: Oft macht dein Arbeitgeber die Anwendung der Fünftelregelung automatisch auf der Lohnsteuerbescheinigung. Überprüf Anlage 1 (Lohnsteuerbescheinigung) auf die Zeile „Außerordentliche Einkünfte".
Wenn dein Arbeitgeber das nicht getan hat: In der Steuererklärung unter Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) die Abfindung eintragen. Die meisten Steuerprogramme wenden die Fünftelregelung dann automatisch an.
Was tun, wenn das Geld bis zur Steuererklärung knapp wird?
Viele Arbeitnehmer zahlen zunächst die volle Steuer (12.000 € im obigen Beispiel), obwohl sie mit Fünftelregelung nur 8.000 € zahlen sollten. Die Differenz (4.000 €) erhalten sie erst bei der Steuererklärung zurück.
Das kann finanzielle Engpässe schaffen. FLORIN+ bietet Überbrückungslösungen:
- Schnelle Auszahlung der erwarteten Steuerrückerstattung (bis zu 24h)
- Ohne versteckte Gebühren
- Du brauchst nur die Steuererklärung hochzuladen
Dein persönlicher Abfindungs-Rechner
Berechne deine Steuerersparnis mit der Fünftelregelung
Ohne Fünftelregelung
Mit Fünftelregelung
Häufig gestellte Fragen zur Fünftelregelung
Die Fünftelregelung (§34 EStG) ist eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Statt die volle Summe im Jahr der Auszahlung zu versteuern, wird sie fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Das führt zu niedrigeren Grenzsteuersätzen und oft zu einer Ersparnis von mehreren tausend Euro.
Sie gilt für Abfindungen bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses – egal ob Kündigung durch den Arbeitgeber oder Aufhebungsvertrag.
Das hängt stark von deinem sonstigen Einkommen und der Abfindungshöhe ab. Typisch sparen Arbeitnehmer:
- Bei 20.000 € Abfindung: 1.500–3.000 € Ersparnis
- Bei 50.000 € Abfindung: 4.000–8.000 € Ersparnis
- Bei 100.000 € Abfindung: 8.000–15.000 € Ersparnis
Unser Rechner zeigt dir die genaue Ersparnis für deine Situation.
Oft ja, aber nicht immer. Der Arbeitgeber sollte die Fünftelregelung auf der Lohnsteuerbescheinigung (Anlage 1) anwenden. Überprüf das genau – bei falscher Behandlung verlierst du die Ersparnis.
Falls nicht automatisch angewendet: In deiner Steuererklärung unter Anlage N eintragen. Gute Steuersoftware wendet die Regel dann automatisch an.
Ja, in vielen Fällen. Werbungskosten (z.B. Umzugskosten nach einer Kündigung), Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen können zusätzlich geltend gemacht werden.
Das Finanzamt berücksichtigt diese automatisch – vorausgesetzt, du trägst alles korrekt ein.
Ja, es gibt einige Sonderfälle:
- Betriebsrentner (55+): Andere Regeln bei Betriebsstilllegung
- Steuerbefreite Abfindungen: Unter 5.000 € oder spezielle Konstellationen – keine Steuer nötig
- Mehrfach-Abfindungen: Nur die erste pro Jahr – danach entfällt die Regelung
Unsicher? Lass dich von einem Steuerberater beraten.
Sicher dir deine Steuerersparnis
Mit der Fünftelregelung sparen Millionen Arbeitnehmer tausende Euro. Lass deine Abfindung von Experten überprüfen und maximiere deine Ersparnis.
Stand: April 2026. Die Informationen basieren auf aktuellen Steuergesetzen (EStG, FEV). Für eine individuelle Beratung konsultiere einen Steuerberater oder einen zertifizierten Steuer-Dienstleister. FLORIN+ übernimmt keine Haftung für Fehler in der Berechnung.
Steuererklärung online erledigen – und Ø 1.095 € zurückbekommen
Zasta macht deine Steuererklärung komplett digital. Keine Termine, kein Papierkram – einfach Daten eingeben und abschicken.