Steuertipp

Abfindung und Steuern 2026: Die Fünftelregelung erklärt – mit Beispiel und Rechner

Du hast deine Stelle verloren – das ist schon genug. Lass das Finanzamt nicht auch noch unverhältnismäßig viel von deiner Abfindung kassieren.

18. April 2026 | 6 Min. Lesezeit

Warum Abfindungen steuerlich besonders sind

Eine Abfindung ist kein normales Arbeitseinkommen. Sie ist eine außerordentliche Einkünfte, die das Finanzamt normalerweise zusammen mit deinem regulären Jahresverdienst besteuern würde. Das Problem: Wenn man ein Jahreseinkommen von sagen wir 45.000 € plus eine Abfindung von 30.000 € kombiniert, liegt man bei 75.000 € – und der Steuersatz steigt rasant.

Genau hier greift die Fünftelregelung ein. Sie ist eine Steuerersparnis, die speziell für solche Situationen gedacht ist und oft mehrere tausend Euro spart.

Wichtig zu wissen: Die Fünftelregelung ist eine Vergünstigung, nicht etwas, das man „aktiviert". Sie muss korrekt in der Steuererklärung berücksichtigt werden – und nicht immer macht das der Arbeitgeber automatisch richtig.

Was ist die Fünftelregelung? – 3 einfache Schritte erklärt

Die Fünftelregelung (nach § 34 EStG) funktioniert so:

  1. Teile die Abfindung durch 5: Deine Abfindung wird fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Aus 30.000 € werden also 6.000 € pro Jahr.
  2. Addiere 1/5 zu deinem Einkommen: Dein normales Jahreseinkommen (45.000 €) + 1/5 der Abfindung (6.000 €) = 51.000 € zu versteuerndes Einkommen.
  3. Multipliziere die Steuerdifferenz mit 5: Du berechnest die Steuer auf 51.000 €, ziehst die Steuer auf 45.000 € ab – und nimmst das Ergebnis × 5. So wird die Abfindung besteuert.

Das klingt kompliziert – lass uns ein konkretes Beispiel durchrechnen.

Konkretes Rechenbeispiel: 30.000 € Abfindung

Szenario: Du verdienst 45.000 € brutto, bekommst eine Abfindung von 30.000 €

Schritt 1: Dein normales Einkommen
45.000 €
Abzug Werbungskosten-Pauschale (1.230 €) und Sozialversicherung (~9.000 €)
Zvf ~ 34.770 €
Einkommensteuer auf 34.770 €
≈ 6.300 €
1/5 der Abfindung (30.000 € ÷ 5)
6.000 €
Zvf mit 1/5 Abfindung (34.770 € + 6.000 €)
40.770 €
EST auf 40.770 €
≈ 7.900 €
Steuerdifferenz (7.900 € - 6.300 €)
1.600 €
Steuern auf Abfindung mit Fünftelregelung (1.600 € × 5)
8.000 €

Jetzt vergleichen wir: Wie viel würde die Abfindung OHNE die Fünftelregelung kosten?

Ohne Fünftelregelung (alte Methode, NICHT empfohlen)

  • Gesamtes Einkommen: 45.000 € + 30.000 € = 75.000 €
  • Zvf nach Abzügen: ~64.770 €
  • Steuer auf 64.770 €: ≈ 18.300 €
  • Steuer auf 34.770 € (ohne Abfindung): ≈ 6.300 €
  • Extrasteuer auf Abfindung: 18.300 € - 6.300 € = 12.000 €

Die Ersparnis: Mit vs. Ohne Fünftelregelung

Ohne Fünftelregelung

12.000 € Steuer

Mit Fünftelregelung

8.000 € Steuer
Ersparnis: 4.000 €

Das sind 4.000 € mehr in deiner Tasche! Und dieser Unterschied wird bei höheren Abfindungen noch größer.

Wer kann die Fünftelregelung nutzen?

Nicht jeder hat Anspruch auf die Fünftelregelung. Die Bedingungen:

Achtung: Manche Abfindungen sind steuerbefreit (unter 5.000 €). Dann brauchst du die Fünftelregelung nicht, du zahlst gar keine Steuer. Überprüf das mit deinem Arbeitgeber.

Wie beantrage ich die Fünftelregelung?

Gute Nachricht: Oft macht dein Arbeitgeber die Anwendung der Fünftelregelung automatisch auf der Lohnsteuerbescheinigung. Überprüf Anlage 1 (Lohnsteuerbescheinigung) auf die Zeile „Außerordentliche Einkünfte".

Wenn dein Arbeitgeber das nicht getan hat: In der Steuererklärung unter Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) die Abfindung eintragen. Die meisten Steuerprogramme wenden die Fünftelregelung dann automatisch an.

Profitipp: Falls du die Steuererklärung selbst machst und unsicher bist, nutze den kostenlosen Abfindungs-Rechner von FLORIN+ oder wende dich an einen Steuerberater. Die Ersparnis ist oft größer als die Gebühr.

Was tun, wenn das Geld bis zur Steuererklärung knapp wird?

Viele Arbeitnehmer zahlen zunächst die volle Steuer (12.000 € im obigen Beispiel), obwohl sie mit Fünftelregelung nur 8.000 € zahlen sollten. Die Differenz (4.000 €) erhalten sie erst bei der Steuererklärung zurück.

Das kann finanzielle Engpässe schaffen. FLORIN+ bietet Überbrückungslösungen:

Dein persönlicher Abfindungs-Rechner

Berechne deine Steuerersparnis mit der Fünftelregelung

Ohne Fünftelregelung

Steuer auf gesamtes Einkommen
0 €

Mit Fünftelregelung

Steuer mit Vergünstigung
0 €
Deine Steuerersparnis mit Fünftelregelung:
0 €

Häufig gestellte Fragen zur Fünftelregelung

Was ist die Fünftelregelung und für wen gilt sie?

Die Fünftelregelung (§34 EStG) ist eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Statt die volle Summe im Jahr der Auszahlung zu versteuern, wird sie fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Das führt zu niedrigeren Grenzsteuersätzen und oft zu einer Ersparnis von mehreren tausend Euro.

Sie gilt für Abfindungen bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses – egal ob Kündigung durch den Arbeitgeber oder Aufhebungsvertrag.

Wie viel Steuern kann ich mit der Fünftelregelung sparen?

Das hängt stark von deinem sonstigen Einkommen und der Abfindungshöhe ab. Typisch sparen Arbeitnehmer:

  • Bei 20.000 € Abfindung: 1.500–3.000 € Ersparnis
  • Bei 50.000 € Abfindung: 4.000–8.000 € Ersparnis
  • Bei 100.000 € Abfindung: 8.000–15.000 € Ersparnis

Unser Rechner zeigt dir die genaue Ersparnis für deine Situation.

Wird die Fünftelregelung automatisch angewendet?

Oft ja, aber nicht immer. Der Arbeitgeber sollte die Fünftelregelung auf der Lohnsteuerbescheinigung (Anlage 1) anwenden. Überprüf das genau – bei falscher Behandlung verlierst du die Ersparnis.

Falls nicht automatisch angewendet: In deiner Steuererklärung unter Anlage N eintragen. Gute Steuersoftware wendet die Regel dann automatisch an.

Kann ich die Fünftelregelung mit anderen Steuervergünstigungen kombinieren?

Ja, in vielen Fällen. Werbungskosten (z.B. Umzugskosten nach einer Kündigung), Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen können zusätzlich geltend gemacht werden.

Das Finanzamt berücksichtigt diese automatisch – vorausgesetzt, du trägst alles korrekt ein.

Gibt es Grenzen oder Sonderfälle bei der Fünftelregelung?

Ja, es gibt einige Sonderfälle:

  • Betriebsrentner (55+): Andere Regeln bei Betriebsstilllegung
  • Steuerbefreite Abfindungen: Unter 5.000 € oder spezielle Konstellationen – keine Steuer nötig
  • Mehrfach-Abfindungen: Nur die erste pro Jahr – danach entfällt die Regelung

Unsicher? Lass dich von einem Steuerberater beraten.

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Stand: April 2026. Die Informationen basieren auf aktuellen Steuergesetzen (EStG, FEV). Für eine individuelle Beratung konsultiere einen Steuerberater oder einen zertifizierten Steuer-Dienstleister. FLORIN+ übernimmt keine Haftung für Fehler in der Berechnung.

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