Beihilfe für Beamte — einfach erklärt
Beamte sind fast immer privat krankenversichert — und das aus gutem Grund: die Beihilfe. Der Staat übernimmt als Dienstherr einen großen Teil der Krankheitskosten, den Rest deckt eine schlanke private Versicherung. Wie hoch die Sätze sind und wie das Zusammenspiel funktioniert, erklärt dieser Ratgeber.
Inhalt
Das Wesentliche in 30 Sekunden
Schnellübersicht für eilige Leser
- Beihilfe = der Dienstherr übernimmt einen prozentualen Anteil deiner Krankheitskosten.
- Übliche Sätze: 50 % (aktiv, ohne/1 Kind), 70 % (ab 2 Kindern & Pensionäre), 80 % (Kinder).
- Den Rest deckt eine private Restkostenversicherung (bei 50 % Beihilfe also 50 % PKV).
- Weil nur ein Teil versichert werden muss, ist die PKV für Beamte meist günstig.
- Details regeln Bund und Länder unterschiedlich — der genaue Satz hängt vom Dienstherrn ab.
Was ist die Beihilfe? #
Die Beihilfe ist die Gesundheitsfürsorge des Dienstherrn. Aus seiner Fürsorgepflicht heraus übernimmt der Staat einen Teil der Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten von Beamtinnen und Beamten sowie ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Die Beihilfe ist also keine Versicherung, sondern eine Kostenerstattung — sie zahlt einen festen Prozentsatz deiner tatsächlichen Rechnungen.
Weil die Beihilfe nur einen Teil trägt, braucht jeder Beamte zusätzlich eine Absicherung für den Rest. Genau dafür gibt es spezielle Beihilfe-Tarife in der privaten Krankenversicherung.
Wie hoch ist der Bemessungssatz? #
Der Anteil, den die Beihilfe übernimmt, heißt Bemessungssatz. In vielen Fällen gelten diese Werte:
| Person / Situation | Beihilfe-Satz |
|---|---|
| Aktive Beamte (ohne oder mit einem Kind) | 50 % |
| Beamte ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehepartner* | meist 70 % |
*Für Ehe- und Lebenspartner gelten je nach Dienstherr eigene Voraussetzungen (etwa eine Einkommensgrenze). Die Sätze sind nicht bundeseinheitlich: Bund und Länder regeln die Beihilfe in eigenen Verordnungen, sodass es im Detail Abweichungen geben kann.
So ergänzt die private Versicherung die Beihilfe #
Die PKV füllt genau die Lücke, die die Beihilfe lässt. Beispiel: Liegt dein Beihilfe-Satz bei 50 %, schließt du einen PKV-Tarif ab, der die restlichen 50 % abdeckt — einen sogenannten Restkostentarif. Steigt dein Satz später (etwa auf 70 % ab dem zweiten Kind), kannst du deinen PKV-Anteil entsprechend reduzieren.
Warum das für Beamte meist günstig ist #
Für die meisten Beamten ist die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung finanziell attraktiv — anders als bei Angestellten oder Selbstständigen, die ihre Krankenversicherung vollständig selbst tragen. Eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist zwar möglich, dort gibt es aber in der Regel keinen Beihilfe-Zuschuss, sodass der volle Beitrag anfällt. Deshalb entscheiden sich die meisten Beamten für die PKV.
Worauf du achten solltest #
- Passenden Prozentsatz wählen: Der PKV-Tarif sollte exakt zum Beihilfe-Satz passen, damit keine Über- oder Unterversicherung entsteht.
- Satz-Änderungen mitdenken: Ab dem zweiten Kind oder im Ruhestand steigt der Beihilfe-Satz — der PKV-Anteil lässt sich dann senken.
- Statuswegfall: Fällt der Beamtenstatus weg, entfällt die Beihilfe. Die private Restkostenversicherung muss dann angepasst werden — meist innerhalb von sechs Monaten.
- Landesrecht prüfen: Die genauen Sätze und Regeln richten sich nach deinem Dienstherrn (Bund oder Bundesland).
Stand: September 2026. Bemessungssätze nach Bundesrecht; Landesbeamte unterliegen den jeweiligen Landesverordnungen und können abweichen. Keine Versicherungsberatung.
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Häufige Fragen
- Die Gesundheitsfürsorge des Dienstherrn: Der Staat übernimmt aufgrund seiner Fürsorgepflicht einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten von Beamten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Den verbleibenden Teil deckt eine private Restkostenversicherung.
- Üblich: 50 % für aktive Beamte ohne oder mit einem Kind, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und für Versorgungsempfänger, 80 % für Kinder selbst. Je nach Bund oder Bundesland kann es Abweichungen geben.
- Die Beihilfe deckt nur einen Teil. Den Rest sicherst du üblicherweise über eine private Restkostenversicherung ab, die genau den nicht von der Beihilfe getragenen Prozentsatz abdeckt. Eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist möglich, meist ohne Beihilfe-Zuschuss und daher teurer.
- Mit dem Wegfall des Beamtenstatus entfällt der Beihilfeanspruch. Die private Restkostenversicherung muss dann angepasst werden, in der Regel innerhalb von sechs Monaten, um den vollen Versicherungsschutz herzustellen.
