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Krankenversicherung

Beihilfe für Beamte — einfach erklärt

Beamte sind fast immer privat krankenversichert — und das aus gutem Grund: die Beihilfe. Der Staat übernimmt als Dienstherr einen großen Teil der Krankheitskosten, den Rest deckt eine schlanke private Versicherung. Wie hoch die Sätze sind und wie das Zusammenspiel funktioniert, erklärt dieser Ratgeber.

Inhalt

Das Wesentliche in 30 Sekunden

Schnellübersicht für eilige Leser

  • Beihilfe = der Dienstherr übernimmt einen prozentualen Anteil deiner Krankheitskosten.
  • Übliche Sätze: 50 % (aktiv, ohne/1 Kind), 70 % (ab 2 Kindern & Pensionäre), 80 % (Kinder).
  • Den Rest deckt eine private Restkostenversicherung (bei 50 % Beihilfe also 50 % PKV).
  • Weil nur ein Teil versichert werden muss, ist die PKV für Beamte meist günstig.
  • Details regeln Bund und Länder unterschiedlich — der genaue Satz hängt vom Dienstherrn ab.
Nächster SchrittPKV-oder-GKV-Check öffnenIn einer Minute prüfen, welcher Versicherungsstatus für dich gilt.

Was ist die Beihilfe? #

Die Beihilfe ist die Gesundheitsfürsorge des Dienstherrn. Aus seiner Fürsorgepflicht heraus übernimmt der Staat einen Teil der Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten von Beamtinnen und Beamten sowie ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Die Beihilfe ist also keine Versicherung, sondern eine Kostenerstattung — sie zahlt einen festen Prozentsatz deiner tatsächlichen Rechnungen.

Weil die Beihilfe nur einen Teil trägt, braucht jeder Beamte zusätzlich eine Absicherung für den Rest. Genau dafür gibt es spezielle Beihilfe-Tarife in der privaten Krankenversicherung.

Wie hoch ist der Bemessungssatz? #

Der Anteil, den die Beihilfe übernimmt, heißt Bemessungssatz. In vielen Fällen gelten diese Werte:

Übliche Beihilfe-Bemessungssätze
Person / SituationBeihilfe-Satz
Aktive Beamte (ohne oder mit einem Kind)50 %
Beamte ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre)70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %
Berücksichtigungsfähige Ehepartner*meist 70 %

*Für Ehe- und Lebenspartner gelten je nach Dienstherr eigene Voraussetzungen (etwa eine Einkommensgrenze). Die Sätze sind nicht bundeseinheitlich: Bund und Länder regeln die Beihilfe in eigenen Verordnungen, sodass es im Detail Abweichungen geben kann.

So ergänzt die private Versicherung die Beihilfe #

Die PKV füllt genau die Lücke, die die Beihilfe lässt. Beispiel: Liegt dein Beihilfe-Satz bei 50 %, schließt du einen PKV-Tarif ab, der die restlichen 50 % abdeckt — einen sogenannten Restkostentarif. Steigt dein Satz später (etwa auf 70 % ab dem zweiten Kind), kannst du deinen PKV-Anteil entsprechend reduzieren.

Warum das für Beamte meist günstig ist #

Für die meisten Beamten ist die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung finanziell attraktiv — anders als bei Angestellten oder Selbstständigen, die ihre Krankenversicherung vollständig selbst tragen. Eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist zwar möglich, dort gibt es aber in der Regel keinen Beihilfe-Zuschuss, sodass der volle Beitrag anfällt. Deshalb entscheiden sich die meisten Beamten für die PKV.

Worauf du achten solltest #

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Vier Punkte vor dem Abschluss
  • Passenden Prozentsatz wählen: Der PKV-Tarif sollte exakt zum Beihilfe-Satz passen, damit keine Über- oder Unterversicherung entsteht.
  • Satz-Änderungen mitdenken: Ab dem zweiten Kind oder im Ruhestand steigt der Beihilfe-Satz — der PKV-Anteil lässt sich dann senken.
  • Statuswegfall: Fällt der Beamtenstatus weg, entfällt die Beihilfe. Die private Restkostenversicherung muss dann angepasst werden — meist innerhalb von sechs Monaten.
  • Landesrecht prüfen: Die genauen Sätze und Regeln richten sich nach deinem Dienstherrn (Bund oder Bundesland).
Quellen

Stand: September 2026. Bemessungssätze nach Bundesrecht; Landesbeamte unterliegen den jeweiligen Landesverordnungen und können abweichen. Keine Versicherungsberatung.

Bianca Schuster
Über den Autor
Bianca Schuster
Vorsorge- & Versicherungs-Redaktion, FLORIN+

Bianca schreibt seit 2019 über deutsche Kreditprodukte und SCHUFA-Themen. Schwerpunkt: Was Kreditnehmer tatsächlich zahlen — nach Versteckkosten und Versicherungen.

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