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Die Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag #
Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Steuerrecht verankert. Du kannst pro Tag, an dem du überwiegend von zu Hause aus arbeitest, pauschal 6 Euro als Werbungskosten absetzen – ohne Belege, ohne Nachweis eines separaten Büros.
Der Maximalbetrag liegt bei 210 Tagen pro Jahr, das entspricht 1.260 Euro. Dieser Betrag wird auf die Werbungskostenpauschale (1.230 Euro) angerechnet. Du profitierst also steuerlich erst, wenn deine gesamten Werbungskosten über 1.230 Euro liegen.
📊 Rechenbeispiel: 150 Homeoffice-Tage × 6 € = 900 € Homeoffice-Pauschale. Dazu kommen 380 € Pendlerpauschale für 50 Bürotage (50 × 38 km einfacher Weg × 0,38 € × 2… je nach Entfernung). Erst wenn beide zusammen über 1.230 € liegen, gibt es eine Erstattung.
Wann zählt ein Tag als Homeoffice-Tag? #
Ein Tag gilt als Homeoffice-Tag, wenn du ihn überwiegend (also mehr als die Hälfte deiner normalen Arbeitszeit) in deiner Wohnung gearbeitet hast. Wichtig:
- Du musst den ganzen Arbeitstag zu Hause bleiben – ein kurzer Besuch im Büro schadet nicht, wenn du den größten Teil der Zeit von zu Hause aus arbeitest
- Es spielt keine Rolle, ob du am Schreibtisch, am Küchentisch oder auf dem Sofa sitzt
- Auch Selbstständige können die Pauschale nutzen
- An Homeoffice-Tagen kann keine Pendlerpauschale angesetzt werden
Das abzugsfähige Arbeitszimmer #
Wer ein echtes Arbeitszimmer hat – also einen Raum, der ausschließlich oder fast ausschließlich beruflich genutzt wird – kann alternativ die tatsächlichen Kosten absetzen. Voraussetzung: Das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit (typisch bei Lehrern, Heimarbeitern, Freiberuflern).
| Variante | Voraussetzung | Maximaler Abzug |
|---|---|---|
| Homeoffice-Pauschale | Überwiegend zuhause gearbeitet | 1.260 €/Jahr |
| Häusliches Arbeitszimmer | Mittelpunkt der Tätigkeit, eigener Raum | Unbegrenzt (tatsächliche Kosten) |
Beim echten Arbeitszimmer kannst du Miete, Heizung, Strom und Internet anteilig nach Flächenverhältnis absetzen. Bei einem 20 qm Zimmer in einer 80-qm-Wohnung sind das 25% aller Raumkosten.
Was sonst noch absetzbar ist: Arbeitsmittel #
Neben der Homeoffice-Pauschale kannst du zusätzlich Arbeitsmittel absetzen, die du für deine Tätigkeit benötigst:
- Unter 952 Euro netto: Sofortabschreibung im Kaufjahr (z.B. Tastatur, Monitor, Headset, Drucker)
- Über 952 Euro netto: Abschreibung über die Nutzungsdauer (Laptop: 3 Jahre, Smartphone: 5 Jahre)
- Möbel für das Arbeitszimmer: Schreibtisch, Bürostuhl – bei belegtem Arbeitszimmer voll abzugsfähig
- Internet: Pauschale 20 Euro pro Monat = 240 Euro im Jahr ohne Einzelnachweis
Nutze den FLORIN+ Homeoffice-Tage-Tracker, um deine Homeoffice-Tage das ganze Jahr über zu dokumentieren. Das macht die Steuererklärung später viel einfacher.
Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren #
Du kannst beide Pauschalen im selben Jahr nutzen – aber nicht am selben Tag. An Tagen im Büro zählt die Pendlerpauschale (38 Cent/km), an Homeoffice-Tagen die 6-Euro-Pauschale. Für maximale Steuerersparnis solltest du beide konsequent dokumentieren.
Häufige Fragen (FAQ) #
Häufige Fragen
Wie viele Homeoffice-Tage kann ich maximal absetzen?
Du kannst maximal 210 Homeoffice-Tage pro Jahr absetzen, was einem Abzug von 1.260 Euro entspricht. Hast du mehr Homeoffice-Tage, werden nur 210 berücksichtigt. Die Pauschale ist seit 2023 dauerhaft eingeführt und nicht mehr an Corona gebunden.
Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?
Nein. Die Homeoffice-Pauschale gilt auch am Küchentisch oder im Wohnzimmer. Du brauchst keinen abgetrennten Raum. Wichtig ist nur, dass du an dem Tag überwiegend von zu Hause gearbeitet hast.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale gleichzeitig nutzen?
Ja, aber nicht am selben Tag. An Homeoffice-Tagen gilt die 6-Euro-Pauschale, an Bürotagen die Pendlerpauschale. Du kannst also im selben Jahr beide nutzen – je nach Verteilung deiner Arbeitstage.
Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und dem häuslichen Arbeitszimmer?
Die Homeoffice-Pauschale ist einfacher (max. 1.260 Euro, kein Nachweis nötig). Das häusliche Arbeitszimmer erlaubt den Abzug der tatsächlichen anteiligen Kosten (Miete, Heizung, Strom) ohne Limit – setzt aber voraus, dass das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner Berufstätigkeit ist und ein separater, ausschließlich beruflich genutzter Raum vorhanden ist.
Wie dokumentiere ich meine Homeoffice-Tage?
Das Finanzamt kann einen Nachweis verlangen. Halte daher fest: Datum, Beginn- und Endzeit der Heimarbeit. Ein einfaches Excel-Dokument, eine Kalendernotiz oder der FLORIN+ Homeoffice-Tracker reichen in der Regel aus.
