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Steuern & Finanzen

Kapitalertragsteuer für Einsteiger 2026

Die Kapitalertragsteuer (KeSt oder Abgeltungsteuer) ist eine pauschale Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu gehören: Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen) Dividenden (Aktien, ETF-Ausschüttungen) Kursgewinne (Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds) Vorabpauschale bei thesauri

Sophia Wagner
Sophia Wagner
·18. April 2026·2 min Lesezeit
Inhalt

Was ist die Kapitalertragsteuer? #

Die Kapitalertragsteuer (KeSt oder Abgeltungsteuer) ist eine pauschale Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu gehören:

  • Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
  • Dividenden (Aktien, ETF-Ausschüttungen)
  • Kursgewinne (Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds)
  • Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs

Der Steuersatz ist pauschal 25 %, dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer (also 1.375 %) und ggf. Kirchensteuer. In der Praxis zahlt man also rund 26.375 % Steuern auf Kapitalerträge.

Sparerpauschbetrag 2026: Dein Freibetrag #

Jeder Anleger hat einen Sparerpauschbetrag – also einen steuerfreien Betrag für Kapitalerträge:

Sparerpauschbetrag 2026: Dein Freibetrag
PersonengruppeSparerpauschbetrag 2026
Einzelperson1.000 € pro Jahr
Ehepaar (zusammen veranlagt)2.000 € pro Jahr

Beispiel: Du erhältst 800 € Zinsen und 300 € Dividenden = 1.100 € Kapitalerträge. Steuerpflichtig sind davon nur 100 € (über dem Pauschbetrag). Auf 100 € fallen dann 26.375 € Steuern an.

Freistellungsauftrag: Warum er so wichtig ist #

Ohne Freistellungsauftrag behält deine Bank automatisch 25 % KeSt + Soli auf alle Erträge ein – auch wenn du noch gar nicht am Limit bist.

  1. Freistellungsauftrag bei jeder Bank, bei der du Kapitalerträge hast, stellen.
  2. Den 1.000-€-Betrag auf deine Banken aufteilen (z.B. 500 € bei Bank A, 500 € bei Bank B).
  3. Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € nicht übersteigen.
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Tipp

Freistellungsauftrag vergessen? Du kannst zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückbekommen – aber das ist aufwendiger.

Günstigerprüfung: Für Geringverdiener lohnt sie sich #

Die Kapitalertragsteuer ist eine Abgeltungsteuer – sie gilt als abgegolten, ohne Steuererklärung. Aber: Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (z.B. Studenten, Teilzeitkräfte), kannst du über die Anlage KAP eine Günstigerprüfung beantragen.

Das Finanzamt besteuert die Kapitalerträge dann mit deinem niedrigeren persönlichen Satz – und erstattet die Differenz.

Vorabpauschale bei ETF-Sparplänen #

Seit 2018 gilt für thesaurierende ETFs (die Erträge nicht ausschütten, sondern einbehalten) die Vorabpauschale. Du zahlst jedes Jahr eine kleine Steuer auf einen fiktiven Mindestgewinn.

2026: Die Vorabpauschale wird auf Basis des Basiszinssatzes × 0,7 berechnet. Bei einem ETF-Depot von 10.000 € und einem Basiszinssatz von 2,5 % wären das ca. 175 € × 26.375 % = rund 46 € Steuern. Bei Nutzung des Sparerpauschbetrags können diese verrechnet werden.

Häufige Fragen

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist der steuerfreie Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € für Einzelpersonen, 2.000 € für Ehepaare pro Jahr. Erträge darunter sind komplett steuerfrei.

Brauche ich einen Freistellungsauftrag?

Ja, unbedingt. Ohne Freistellungsauftrag behält deine Bank automatisch Steuern auf alle Erträge ein, auch wenn du noch unterhalb des Sparerpauschbetrags bist.

Was ist die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen?

Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, kannst du über die Anlage KAP in der Steuererklärung beantragen, dass Kapitalerträge mit deinem niedrigeren Steuersatz besteuert werden. Die Differenz wird dann erstattet.

Muss ich Kursgewinne aus ETFs versteuern?

Ja, Kursgewinne aus dem Verkauf von ETF-Anteilen sind steuerpflichtig (25 % + Soli). Allerdings gilt für Fonds eine Teilfreistellung: 30 % der Erträge bei Aktienfonds sind steuerfrei – der effektive Steuersatz beträgt also nur ca. 18,5 %.

Was passiert, wenn ich meinen Freistellungsauftrag überziehe?

Wenn deine Erträge den Freistellungsauftrag übersteigen, behält die Bank automatisch Steuern auf den Überschuss ein. Du kannst zu viel gezahlte Beträge über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückfordern.

Sophia Wagner
Über den Autor
Sophia Wagner
Investment-Redaktion, FLORIN+

Sophia begleitet Einsteiger durch ihre ersten Investment-Entscheidungen. Schwerpunkt: einfache, kostengünstige Strategien ohne Bank-Sprech.

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