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Wann darf ich einen Kredit vorzeitig ablösen? #
Nach § 500 BGB hast du als Verbraucher das Recht, einen Ratenkredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Die Bank darf das nicht verweigern – sie darf aber eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) erheben, um den entgangenen Zinsgewinn auszugleichen.
Die Regeln unterscheiden sich je nach Kreditart deutlich. Bei Immobiliendarlehen greift zusätzlich § 490 BGB – hier kann die VFE den Verbraucher empfindlich treffen.
Was kostet die Vorfälligkeitsentschädigung? #
Bei Verbraucherkrediten ist die Höhe der VFE gesetzlich gedeckelt (§ 502 BGB). Diese sogenannte 1%-Regel schützt dich vor überzogenen Forderungen der Bank.
- 1 % der vorzeitig gezahlten Restschuld, wenn die Restlaufzeit mehr als 12 Monate beträgt
- 0,5 % der Restschuld, wenn die Restlaufzeit 12 Monate oder weniger beträgt
- Die VFE darf nie höher sein als die verbleibenden Zinsen bis Vertragsende
Die Bank muss die VFE transparent aufschlüsseln. Verlange immer eine schriftliche Ablöserechnung und prüfe, ob die 1%-Grenze eingehalten wurde.
Beispielrechnung: 15.000 € Restschuld #
Szenario: 15.000 € Restschuld, 5,5 % Zins, 24 Monate Restlaufzeit, Marktzins 4,0 %
Die Bank darf nur den niedrigeren der beiden Werte verlangen. In diesem Beispiel sparst du 300 € gegenüber der reinen Zinsschadenberechnung – allein dank der 1%-Regel.
Wann lohnt sich die vorzeitige Ablösung? #
Nicht jede Ablösung ist wirtschaftlich. Diese Faustregeln helfen bei der Entscheidung:
Liquidität ist da, Tilgung spart Zinsen – fast immer lohnenswert.
Wenn die Zinsersparnis größer ist als die VFE plus Bearbeitungskosten.
Spart Zinsen, Verwaltung und vereinfacht die Finanzplanung.
Verbleibende Zinsen oft niedriger als die VFE – nicht mehr lohnenswert.
Notgroschen niemals für Ablösung opfern – teure Folgekredite drohen.
Wenn deine Geldanlage mehr bringt als der Kreditzins, lieber weiterzahlen.
Pro & Contra im Überblick #
- Sofortige Zinsersparnis für die gesamte Restlaufzeit
- Schuldenfreiheit verbessert SCHUFA-Score und Kreditwürdigkeit
- Mehr finanzielle Flexibilität für neue Vorhaben
- Psychologische Entlastung – keine monatliche Rate mehr
- Vorfälligkeits1Ablösebetrag anfragen
Kontaktiere deine Bank schriftlich und bitte um eine detaillierte Ablöserechnung (Restschuld + Zinsen + VFE).
2VFE prüfenVergleiche die Berechnung mit dem gesetzlichen Maximum (1 % bzw. 0,5 % der Restschuld) und der Höhe der verbleibenden Zinsen.
3Alternativen vergleichenHole bei Umschuldungsabsicht zwei bis drei Vergleichsangebote ein – effektiver Jahreszins ist entscheidend.
4Ablösetermin vereinbarenLege ein konkretes Datum fest, damit die Bank den exakten Betrag taggenau berechnet.
5Überweisung durchführenÜberweise den genauen Ablösebetrag am vereinbarten Tag mit eindeutigem Verwendungszweck.
6Bestätigung einholenLass dir die vollständige Tilgung und – bei besicherten Krediten – die Löschung aller Sicherheiten schriftlich bestätigen.
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Jetzt Kredit vergleichen →Quellen- § 500 BGB – Vorzeitige Rückzahlung
- § 502 BGB – Vorfälligkeitsentschädigung
- § 490 BGB – Außerordentliches Kündigungsrecht
- Verbraucherzentrale – Vorzeitige Kreditablösung
- BaFin – Verbraucherkredite
Stand: Mai 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Finanz- oder Rechtsberatung. Für individuelle Fälle konsultiere bitte deine Bank oder einen Verbraucherschutzverband.
