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Was ist die Lohnsteuerermäßigung? #
Die Lohnsteuerermäßigung ist ein Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren. Du teilst dem Finanzamt im Voraus mit, welche steuermindernden Ausgaben du im Laufe des Jahres voraussichtlich haben wirst. Das Finanzamt trägt dann einen entsprechenden Freibetrag in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein – und dein Arbeitgeber zieht automatisch weniger Lohnsteuer ab.
Das Ergebnis: Mehr Netto auf dem Konto – nicht erst nach der Steuererklärung, sondern schon ab dem nächsten Gehaltseingang.
Wer kann die Lohnsteuerermäßigung beantragen? #
Ein Freibetrag kann eingetragen werden für:
Berechne deine voraussichtlichen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen für das laufende Jahr.
Per ELSTER (online) oder mit dem Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" (Papier) beim zuständigen Finanzamt.
Das Finanzamt trägt den Freibetrag in ELStAM ein – dein Arbeitgeber berechnet automatisch die geringere Lohnsteuer.
Mit Freibetrag bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Wie viel spare ich monatlich? #
Ein einfaches Rechenbeispiel:
| Ausgabenart | Beispiele |
|---|---|
| Werbungskosten (über 1.230 € Pauschale) | Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Weiterbildung, Gewerkschaftsbeiträge |
| Sonderausgaben | Unterhalt, Spenden, Riester-Beiträge, Kirchensteuer |
| Außergewöhnliche Belastungen | Krankheitskosten, Behinderungskosten, Pflegekosten |
| Verluste aus anderen Einkunftsarten | Verluste aus Vermietung und Verpachtung |
| Kinderbetreuungskosten | Kita, Tagesmutter, Hort |
| Freibetrag | Grenzsteuersatz 30 % | Grenzsteuersatz 40 % | Ersparnis/Monat |
|---|---|---|---|
| 1.200 € (z.B. Pendler) | 360 € / Jahr | 480 € / Jahr | 30–40 € |
| 3.000 € (z.B. langer Arbeitsweg) | 900 € / Jahr | 1.200 € / Jahr | 75–100 € |
| 6.000 € (z.B. doppelte Haushaltsführung) | 1.800 € / Jahr | 2.400 € / Jahr | 150–200 € |
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Lohnsteuerermäßigung beantragen?
Du kannst den Antrag jederzeit im Jahr stellen. Für das aktuelle Jahr gilt er dann ab dem Folgemonat. Idealerweise stellst du den Antrag bis 30. November des Vorjahres, damit der Freibetrag ab Januar gilt.
Wie lange gilt der eingetragene Freibetrag?
Ein eingetragener Freibetrag gilt für 2 Kalenderjahre, muss also nicht jährlich neu beantragt werden. Wenn sich deine Situation ändert, kannst du den Antrag jederzeit anpassen.
Bin ich nach der Lohnsteuerermäßigung zur Steuererklärung verpflichtet?
Ja. Wenn du einen Freibetrag eintragen lässt (außer für Behinderten-Pauschbetrag oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag), bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Ich bin Freiberufler – kann ich auch einen Freibetrag eintragen lassen?
Nein, die Lohnsteuerermäßigung gilt nur für Arbeitnehmer mit Lohnsteuerabzug. Als Freiberufler zahlst du Einkommensteuer durch vierteljährliche Vorauszahlungen, die du beim Finanzamt anpassen lassen kannst.
