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Die wichtigsten Nebenjob-Arten im Überblick #
Bevor wir in die Details gehen: Nicht alle Nebenjobs sind gleich. Der steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmen unterscheidet sich grundlegend – und wer die richtige Form wählt, kann hunderte Euro pro Jahr sparen.
Minijob (bis 556 €)
Pauschsteuer 2 % trägt der Arbeitgeber. Keine SV-Beiträge für dich. Maximal 6.672 € im Jahr.
Midijob (556–2.000 €)
Reduzierte SV-Beiträge in der Gleitzone. Lohnsteuer nach Steuerklasse 6. Anmeldung zur SV nötig.
Steuerklasse 6
Ab dem 2. Job automatisch. Keine Freibeträge, hohe Lohnsteuer – Rückerstattung via Steuererklärung.
Selbstständig
Gewinn unter 410 € im Jahr ist steuerfrei (Freigrenze). Kleinunternehmerregelung bis 22.000 € Umsatz.
Übungsleiter
Bis 3.000 € im Jahr steuer- und SV-frei (§ 3 Nr. 26 EStG) – für gemeinnützige Tätigkeit.
Ehrenamtspauschale
Zusätzlich bis 840 € im Jahr steuerfrei für ehrenamtliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich.
Wer als Minijobber familienversichert ist, sollte das Einkommen unter 505 € monatlich halten. Sonst kann die Familienversicherung wegfallen – das kostet 80–150 € extra pro Monat.
Steuerklassen-Tabelle: Was zahlst du wann? #
Die folgende Übersicht zeigt dir auf einen Blick, welche Abgaben und Meldepflichten für die verschiedenen Nebenjob-Modelle gelten:
| Modell | Verdienstgrenze | Deine Lohnsteuer | SV-Beiträge | Meldepflicht |
|---|---|---|---|---|
| Minijob | bis 556 €/Monat | AG trägt 2 % | AG trägt ~15 % pauschal | Minijob-Zentrale |
| Midijob | 556–2.000 €/Monat | SK 6 (hoch) | Reduziert (Gleitzone) | Sozialversicherung |
| SK 6 regulär | unbegrenzt | SK 6 (hoch) | Regulär (~20 %) | Finanzamt / ELSTER |
| Übungsleiter | bis 3.000 €/Jahr | 0 € | 0 € | nur über Steuererklärung |
| Selbstständig | Gewinn bis 410 €/Jahr | 0 € (Freigrenze) | 0 € | Finanzamt-Fragebogen |
Übungsleiterpauschale: 3.000 € steuerfrei #
Ein oft übersehener Klassiker: Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Trainer, Ausbilder, Erzieher, Pfleger oder Künstler für eine gemeinnützige Organisation arbeitet (z. B. Sportverein, Schule, Kirche), kann nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu 3.000 € pro Jahr komplett steuer- und sozialversicherungsfrei einnehmen.
- Nebenberuflich (weniger als ein Drittel der regulären Arbeitszeit)
- Auftraggeber ist gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich
- Tätigkeit fällt unter die begünstigten Berufsbilder
Zusätzlich gibt es die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG): weitere 840 € pro Jahr steuerfrei für ehrenamtliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich – z. B. als Kassenwart, Vorstand oder Helfer.
Beispielrechnung: 9.600 € Nebenjob in Steuerklasse 6 #
Szenario: 40.000 € Hauptjob + 9.600 € Nebenjob (800 €/Monat)
Die Lehre: Steuerklasse 6 ist nicht „schlecht“ – sie zieht nur monatlich viel Lohnsteuer ein. Die Jahressteuererklärung gleicht das fast immer aus. Wer SK 6 hat und die 410-€-Grenze überschreitet, muss ohnehin eine Steuererklärung abgeben.
Pro & Contra: Lohnt sich ein Nebenjob steuerlich? #
- Minijob: Netto = Brutto – keine Abgaben für dich
- Übungsleiter: 3.000 € komplett steuerfrei
- Werbungskosten: Fahrt, Arbeitsmittel, Fortbildung absetzbar
- Rückerstattung: SK 6 zahlt sich über die Steuererklärung aus
- Rentenpunkte: SV-pflichtige Jobs erhöhen deine spätere Rente
- Familienversicherung: Fällt über 505 €/Monat weg
- 410-€-Falle: Bei 411 € Gewinn wird der gesamte Betrag besteuert
- Genehmigung: Viele Arbeitsverträge verlangen1Arbeitgeber informieren
Viele Arbeitsverträge regeln, ob du einen Nebenjob haben darfst. Im öffentlichen Dienst ist meist eine Genehmigung nötig.
2Lohnsteuerklasse beantragenBei einem 2. Job wird automatisch Steuerklasse 6 vergeben. Du kannst das online über ELSTER prüfen.
3Bei SelbstständigkeitFülle den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beim Finanzamt aus – online via ELSTER.
4Gewerbeanmeldung (falls nötig)Bei gewerblicher Tätigkeit beim Ordnungsamt anmelden (15–30 € Gebühr). Freiberufler brauchen das nicht.
5Steuererklärung abgebenAnlage N für Angestellten-Nebenjobs, Anlage S + EÜR für Selbstständigkeit.
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- § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
- Minijob-Zentrale – Regelwerk 2026
- Bundesfinanzministerium – Lohnsteuer 2026
- ELSTER – Online-Finanzamt
Stand: April 2026. Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Steuerberatung. Für individuelle Fälle konsultiere bitte einen Steuerberater.
