Zum Inhalt springen
FLORIN+Ratgeber › Steuern & Finanzen
Steuern & Finanzen

Nebenjob & Steuern 2026: Ab wann musst du zahlen – und wie bleibt mehr übrig?

Bevor wir in die Details gehen: Nicht alle Nebenjobs sind gleich. Der steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmen unterscheidet sich grundlegend – und wer die richtige Form wählt, kann hunderte Euro pro Jahr sparen. 💼 Minijob (bis 556 €) Pauschsteuer 2 % trägt der Arb

Sophia Wagner
Sophia Wagner
·18. April 2026·3 min Lesezeit
Inhalt

Die wichtigsten Nebenjob-Arten im Überblick #

Bevor wir in die Details gehen: Nicht alle Nebenjobs sind gleich. Der steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmen unterscheidet sich grundlegend – und wer die richtige Form wählt, kann hunderte Euro pro Jahr sparen.

A

Minijob (bis 556 €)

Pauschsteuer 2 % trägt der Arbeitgeber. Keine SV-Beiträge für dich. Maximal 6.672 € im Jahr.

B

Midijob (556–2.000 €)

Reduzierte SV-Beiträge in der Gleitzone. Lohnsteuer nach Steuerklasse 6. Anmeldung zur SV nötig.

C

Steuerklasse 6

Ab dem 2. Job automatisch. Keine Freibeträge, hohe Lohnsteuer – Rückerstattung via Steuererklärung.

D

Selbstständig

Gewinn unter 410 € im Jahr ist steuerfrei (Freigrenze). Kleinunternehmerregelung bis 22.000 € Umsatz.

E

Übungsleiter

Bis 3.000 € im Jahr steuer- und SV-frei (§ 3 Nr. 26 EStG) – für gemeinnützige Tätigkeit.

F

Ehrenamtspauschale

Zusätzlich bis 840 € im Jahr steuerfrei für ehrenamtliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich.

i
Tipp

Wer als Minijobber familienversichert ist, sollte das Einkommen unter 505 € monatlich halten. Sonst kann die Familienversicherung wegfallen – das kostet 80–150 € extra pro Monat.

Steuerklassen-Tabelle: Was zahlst du wann? #

Die folgende Übersicht zeigt dir auf einen Blick, welche Abgaben und Meldepflichten für die verschiedenen Nebenjob-Modelle gelten:

Modell Verdienstgrenze Deine Lohnsteuer SV-Beiträge Meldepflicht
Minijob bis 556 €/Monat AG trägt 2 % AG trägt ~15 % pauschal Minijob-Zentrale
Midijob 556–2.000 €/Monat SK 6 (hoch) Reduziert (Gleitzone) Sozialversicherung
SK 6 regulär unbegrenzt SK 6 (hoch) Regulär (~20 %) Finanzamt / ELSTER
Übungsleiter bis 3.000 €/Jahr 0 € 0 € nur über Steuererklärung
Selbstständig Gewinn bis 410 €/Jahr 0 € (Freigrenze) 0 € Finanzamt-Fragebogen

Übungsleiterpauschale: 3.000 € steuerfrei #

Ein oft übersehener Klassiker: Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Trainer, Ausbilder, Erzieher, Pfleger oder Künstler für eine gemeinnützige Organisation arbeitet (z. B. Sportverein, Schule, Kirche), kann nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu 3.000 € pro Jahr komplett steuer- und sozialversicherungsfrei einnehmen.

i
Tipp

  • Nebenberuflich (weniger als ein Drittel der regulären Arbeitszeit)
  • Auftraggeber ist gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich
  • Tätigkeit fällt unter die begünstigten Berufsbilder

Zusätzlich gibt es die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG): weitere 840 € pro Jahr steuerfrei für ehrenamtliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich – z. B. als Kassenwart, Vorstand oder Helfer.

Beispielrechnung: 9.600 € Nebenjob in Steuerklasse 6 #

Szenario: 40.000 € Hauptjob + 9.600 € Nebenjob (800 €/Monat)

Hauptjob Jahresbrutto
40.000 €
Nebenjob Jahresbrutto (SK 6)
9.600 €
Gesamteinkommen
49.600 €
Abzug Grundfreibetrag 2026
− 12.348 €
Zu versteuerndes Einkommen
37.252 €
Einkommensteuer (progressiv)
≈ 8.800 €
Monatl. Vorauszahlung SK 6 (180 € × 12)
2.160 €
💰 Erwartete Rückerstattung
≈ 6.600 €

Die Lehre: Steuerklasse 6 ist nicht „schlecht“ – sie zieht nur monatlich viel Lohnsteuer ein. Die Jahressteuererklärung gleicht das fast immer aus. Wer SK 6 hat und die 410-€-Grenze überschreitet, muss ohnehin eine Steuererklärung abgeben.

Pro & Contra: Lohnt sich ein Nebenjob steuerlich? #

OK
Gut zu wissen
  • Minijob: Netto = Brutto – keine Abgaben für dich
  • Übungsleiter: 3.000 € komplett steuerfrei
  • Werbungskosten: Fahrt, Arbeitsmittel, Fortbildung absetzbar
  • Rückerstattung: SK 6 zahlt sich über die Steuererklärung aus
  • Rentenpunkte: SV-pflichtige Jobs erhöhen deine spätere Rente
!
Achtung
  • Familienversicherung: Fällt über 505 €/Monat weg
  • 410-€-Falle: Bei 411 € Gewinn wird der gesamte Betrag besteuert
  • Genehmigung: Viele Arbeitsverträge verlangen
    1
    Arbeitgeber informieren

    Viele Arbeitsverträge regeln, ob du einen Nebenjob haben darfst. Im öffentlichen Dienst ist meist eine Genehmigung nötig.

    2
    Lohnsteuerklasse beantragen

    Bei einem 2. Job wird automatisch Steuerklasse 6 vergeben. Du kannst das online über ELSTER prüfen.

    3
    Bei Selbstständigkeit

    Fülle den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beim Finanzamt aus – online via ELSTER.

    4
    Gewerbeanmeldung (falls nötig)

    Bei gewerblicher Tätigkeit beim Ordnungsamt anmelden (15–30 € Gebühr). Freiberufler brauchen das nicht.

    5
    Steuererklärung abgeben

    Anlage N für Angestellten-Nebenjobs, Anlage S + EÜR für Selbstständigkeit.

    Hol dir deine Steuerersparnis – sofort

    FLORIN+ zahlt deine erwartete Steuerrückerstattung schon vor dem Bescheid aus. Ohne versteckte Gebühren, ohne Wartezeit.

    Jetzt kostenlos prüfen →
    i
    Quellen

    Stand: April 2026. Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Steuerberatung. Für individuelle Fälle konsultiere bitte einen Steuerberater.

Sophia Wagner
Über den Autor
Sophia Wagner
Investment-Redaktion, FLORIN+

Sophia begleitet Einsteiger durch ihre ersten Investment-Entscheidungen. Schwerpunkt: einfache, kostengünstige Strategien ohne Bank-Sprech.

Schwerpunkte
ETF & SparpläneGeldanlage für EinsteigerSteuer auf KapitalerträgeVermögensaufbau

Liquidität sofort — ohne SCHUFA.

Starten