Einkommensteuer-Rechner 2026: Was zahlst du an Einkommensteuer?
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Grenzsteuersatz 2026 — was der nächste Euro kostet
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro — nicht auf dein gesamtes Einkommen. Der Durchschnittssteuersatz (deine Steuer geteilt durch dein zu versteuerndes Einkommen) liegt immer darunter. Beispiel: Wer 2026 rund 60.000 € zu versteuern hat, zahlt auf den letzten Euro 42 %, im Schnitt aber deutlich weniger. Auch Renten sind teilweise steuerpflichtig — wie viel von deiner Rente nach Steuern bleibt, rechnet der Renten-Brutto-Netto-Rechner.
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 12.348 € (Grundfreibetrag) | 0 % |
| 12.349 € – 17.799 € | 14 % → 24 % (Progression) |
| 17.800 € – 69.878 € | 24 % → 42 % (Progression) |
| 69.878 € – 277.825 € | 42 % |
| ab 277.826 € | 45 % (Reichensteuer) |
Den exakten Grenz- und Durchschnittssteuersatz für dein Einkommen zeigt der Rechner oben. In den Progressionszonen steigt der Grenzsteuersatz gleitend an — jeder zusätzliche Euro wird höher besteuert als der vorige. Quelle: § 32a EStG, Tarif 2026 (BMF). Keine Steuerberatung.
Ehegattensplitting 2026 — was bringt es dem Ehepaar konkret?
Beim Ehegattensplitting (Zusammenveranlagung) wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, darauf der Tarif angewandt — und das Ergebnis verdoppelt (Steuer = 2 × §32a(zvE ÷ 2)). Wegen der Progression senkt das die Steuer. Der Vorteil ist am größten, wenn nur einer verdient, und schrumpft gegen 0 €, je gleicher die Einkommen beider Partner sind. Die folgende Tabelle zeigt den Maximalfall (Einverdiener-Ehe).
| Gemeinsames zvE / Jahr | Steuer ohne Splitting | Steuer mit Splitting | Vorteil / Jahr |
|---|---|---|---|
| 30.000 € | 4.217 € | 872 € | 3.345 € |
| 40.000 € | 7.210 € | 3.142 € | 4.068 € |
| 60.000 € | 14.233 € | 8.434 € | 5.799 € |
| 80.000 € | 22.464 € | 14.420 € | 8.044 € |
| 100.000 € | 30.864 € | 21.096 € | 9.768 € |
Lesebeispiel: Verdient in einer Ehe nur ein Partner 60.000 € zvE, spart das Paar gegenüber der Einzelveranlagung dieses Einkommens rund 5.799 € Steuern pro Jahr. Verdienen beide etwa gleich viel, geht der Splitting-Vorteil gegen null — dann ist die Steuer ohnehin fast gleich verteilt. Deinen eigenen Fall rechnest du oben aus: Veranlagung auf „Zusammenveranlagung" stellen. Quelle: § 32a EStG (Tarif 2026), Splittingverfahren § 32a Abs. 5 EStG. Keine Steuerberatung.
Einkommensteuer für Selbständige & Freiberufler
Für Selbständige und Freiberufler gilt derselbe §32a-Tarif wie für Angestellte — nur die Bemessungsgrundlage entsteht anders: Das zu versteuernde Einkommen ist im Kern dein Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben, z. B. aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung), abzüglich Sonderausgaben und Freibeträge. Es gibt keinen Lohnsteuerabzug — die Steuer wird über die Steuererklärung festgesetzt.
Statt monatlicher Lohnsteuer zahlst du vierteljährliche Vorauszahlungen: Nach § 37 Abs. 1 EStG sind sie am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Ihre Höhe setzt das Finanzamt per Vorauszahlungsbescheid fest — meist auf Basis deiner letzten Veranlagung. Weicht dein Gewinn stark ab, kannst du eine Anpassung beantragen. Wichtig ist deshalb eine Steuerrücklage: Nutze den Rechner oben, um bei geschätztem Jahresgewinn (= zvE) die zu erwartende Einkommensteuer zu ermitteln und zurückzulegen.
Hinweis: Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer (mit teilweiser Anrechnung nach § 35 EStG); Freiberufler nicht. Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten und gehört nicht ins zvE. Quelle: §§ 32a, 37, 35 EStG. Stand 2026. Keine Steuerberatung.