Brutto-Netto-Rentenrechner 2026
Auch die gesetzliche Rente wird besteuert — und Kranken- sowie Pflegeversicherung gehen ab. Der kostenlose Brutto-Netto-Rentenrechner zeigt dir in Sekunden, was nach Steuer und Beiträgen von deiner Bruttorente übrig bleibt.
Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig (Rentenfreibetrag 16 %). Ob daraus eine Steuer entsteht, entscheidet der Grundfreibetrag (2026: 12.348 € für Ledige) — kleine Renten bleiben oft komplett steuerfrei. Wie viel deiner Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Renteneintrittsjahr ab: Wer früher in Rente ging, hat einen niedrigeren Besteuerungsanteil, für spätere Jahrgänge steigt er Richtung 100 %. Auf den steuerpflichtigen Teil — zusammen mit anderen Einkünften — wird die Einkommensteuer (Grundfreibetrag, Tarif 2026) angewendet. Wichtig: Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Eurobetrag (Rentenfreibetrag) festgeschrieben — spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Zusätzlich zahlen Rentner Beiträge zur Kranken- (7,3 % + halber Zusatzbeitrag) und — allein — zur Pflegeversicherung (3,6 %, kinderlos 4,2 %).
Das Wesentliche
Rentenbesteuerung in 5 Punkten.
- Eintrittsjahr entscheidet: je später der Rentenbeginn, desto höher der steuerpflichtige Anteil.
- Nicht alles ist steuerpflichtig: nur der Besteuerungsanteil der Rente fließt in die Steuer ein.
- Grundfreibetrag schützt: kleine Renten bleiben oft komplett steuerfrei.
- KV + PV gehen ab: rund 12–13 % der Bruttorente für Kranken- und Pflegeversicherung (kinderlos etwas mehr).
- Freibetrag ist fest: der steuerfreie Teil bleibt nach dem ersten vollen Rentenjahr als Eurobetrag gleich — Rentenerhöhungen werden voll versteuert.
- Andere Einkünfte zählen mit: Betriebsrente, Mieten oder Kapital erhöhen die Steuer.
So funktioniert der Rechner
Deine monatliche Bruttorente und das Jahr deines Rentenbeginns.
Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Kinderlosen-Zuschlag und weitere Jahreseinkünfte.
Steuer, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Netto-Rente.
→ Ergebnis: steuerpflichtiger Anteil, Steuer, KV/PV-Beiträge und die monatliche Netto-Rente.
Läuft deine Rente schon länger? Dann ist dein festgeschriebener Freibetrag meist niedriger als die Schätzung — mit ihm wird die Steuer exakt.
Viele Renten bleiben dank Grundfreibetrag steuerfrei — sobald andere Einkünfte dazukommen, ändert sich das schnell.
Kranken- und Pflegeversicherung sind oft der größere Abzug als die Steuer selbst.
Festgeschrieben wird nicht der Prozentsatz, sondern der steuerfreie Eurobetrag: Er gilt ab dem Jahr nach Rentenbeginn lebenslang. Jede spätere Rentenerhöhung ist deshalb voll steuerpflichtig.
Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn — Tabelle
Wie viel deiner Rente steuerpflichtig ist, hängt allein vom Jahr deines Rentenbeginns ab. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt der Anteil ab Rentenbeginn 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr — die volle Besteuerung (100 %) wird erst bei Rentenbeginn 2058 erreicht (zuvor 2040).
| Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil | Steuerfrei (Rentenfreibetrag) |
|---|---|---|
| bis 2005 | 50 % | 50 % |
| 2010 | 60 % | 40 % |
| 2015 | 70 % | 30 % |
| 2020 | 80 % | 20 % |
| 2021 | 81 % | 19 % |
| 2022 | 82 % | 18 % |
| 2023 | 82,5 % | 17,5 % |
| 2024 | 83,0 % | 17,0 % |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2026 | 84,0 % | 16,0 % |
| 2027 | 84,5 % | 15,5 % |
| 2030 | 86,0 % | 14,0 % |
| 2040 | 91,0 % | 9,0 % |
| 2050 | 96,0 % | 4,0 % |
| ab 2058 | 100 % | 0 % |
Der Prozentsatz gilt für das erste volle Rentenjahr. Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Eurobetrag (Rentenfreibetrag) festgeschrieben und bleibt lebenslang gleich — spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig. Ob tatsächlich Steuer anfällt, entscheidet der Grundfreibetrag (2026: 12.348 € für Ledige). Quelle: § 22 Nr. 1 EStG i. d. F. des Wachstumschancengesetzes · Stand Oktober 2026.
Wann brauchst du diesen Rechner?
Typische Situationen:
Sehen, was von der Rente real zum Leben bleibt.
Bleibt die Rente unter dem Grundfreibetrag?
Wie Betriebsrente oder Mieten die Steuer erhöhen.
Wie stark der Zusatzbeitrag das Netto beeinflusst.
Wie wir rechnen
Aus dem Jahr des Rentenbeginns ergibt sich der Besteuerungsanteil (z. B. 2023: 82,5 %, 2026: 84 %, ab 2058: 100 %). Kennst du deinen persönlichen Rentenfreibetrag aus dem Steuerbescheid, trage ihn ein — dann ist die steuerpflichtige Rente exakt: Jahresrente minus Freibetrag.
Davon abgezogen werden Werbungskosten- (102 €) und Sonderausgaben-Pauschale (36 €) sowie deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen. Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Einkommensteuer-Tarif 2026 angewendet, plus Soli über der Freigrenze von 20.350 €. Von der Bruttorente gehen Kranken- (7,3 % + halber Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (3,6 %, kinderlos 4,2 %) ab.
Grenzen: Ohne eingetragenen Freibetrag rechnen wir so, als wäre deine heutige Rente die Ausgangsrente. Bei schon länger laufender Rente ist dein festgeschriebener Freibetrag meist niedriger — die Steuer fällt dann etwas höher aus. Grundtabelle ohne Splitting, ohne weitere Freibeträge. Maßgeblich ist dein Steuerbescheid.
Häufige Fragen
Muss ich meine Rente versteuern?
Nur den steuerpflichtigen Anteil, der vom Renteneintrittsjahr abhängt. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026), fällt keine Steuer an. Mit anderen Einkünften steigt die Wahrscheinlichkeit einer Steuerpflicht.
Ab welcher Rente muss ich Steuern zahlen?
Als Faustregel bleibt für Alleinstehende mit Rentenbeginn 2026 eine Bruttorente bis rund 1.400–1.450 € im Monat (etwa 17.000 € im Jahr) ohne weitere Einkünfte steuerfrei — für Verheiratete etwa das Doppelte. Diese Grenze liegt über dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), weil vom steuerpflichtigen Anteil noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen werden. Es ist eine Näherung: Der genaue Wert hängt von deinen Beiträgen ab, und jede weitere Einkunft (Betriebsrente, Mieten, Kapitalerträge) senkt die Grenze. Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Stand Oktober 2026.
Was ist der Besteuerungsanteil?
Der Prozentsatz deiner Rente, der im ersten Jahr versteuert wird. Er hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab: 2023 waren es 82,5 %, 2026 sind es 84 %, danach jedes Jahr 0,5 Prozentpunkte mehr bis 100 % im Jahr 2058 (Wachstumschancengesetz). Im Jahr nach Rentenbeginn wird der steuerfreie Teil als fester Eurobetrag festgeschrieben — Rentenerhöhungen danach sind voll steuerpflichtig.
Wo finde ich meinen Rentenfreibetrag?
Im Einkommensteuerbescheid bzw. in der Anlage R deiner Steuererklärung ab dem zweiten Rentenjahr. Trägst du ihn im Rechner ein, wird die steuerpflichtige Rente exakt berechnet. Ohne ihn schätzt der Rechner den Freibetrag aus deiner heutigen Rente — bei schon länger laufender Rente ist der echte Freibetrag meist niedriger und die Steuer etwas höher.
Welche Beiträge zahle ich als Rentner?
Auf die gesetzliche Rente Krankenversicherung (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag deiner Kasse — die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung) und Pflegeversicherung, die Rentner allein tragen: 3,6 %, kinderlos 4,2 %. Die Beiträge werden direkt einbehalten und sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
Wie genau ist der Rechner?
Mit eingetragenem Rentenfreibetrag sehr genau für Alleinstehende mit gesetzlicher Rente. Nicht abgebildet sind Splitting, weitere Freibeträge (z. B. Behinderung) und Sonderfälle wie Betriebsrenten-Freibeträge. Verbindlich ist dein Steuerbescheid.
Ist der Steuerrechner für Rentner kostenlos?
Ja. Der Brutto-Netto-Rentenrechner ist komplett kostenlos und anonym — es werden keine Daten gespeichert, die Berechnung läuft direkt in deinem Browser. Du kannst so oft rechnen, wie du möchtest.