Gehaltsvorschuss & Steuern 2026: Was du zahlen musst (und was nicht)
Viele Arbeitnehmer fürchten steuerliche Nachteile durch einen Gehaltsvorschuss. Die gute Nachricht: Es entsteht keine Mehrbelastung. Hier ist die vollständige Erklärung.
Viele Arbeitnehmer fürchten steuerliche Nachteile durch einen Gehaltsvorschuss. Die gute Nachricht: Es entsteht keine Mehrbelastung. Hier ist die vollständige Erklärung.
✅ Ein Gehaltsvorschuss erhöht deine Steuerlast nicht. Der Betrag wird im Monat der Rückzahlung normal versteuert – wie reguläres Gehalt.
Ein Gehaltsvorschuss gilt steuerrechtlich als vorgezogener Lohn. Er ist damit lohnsteuerpflichtig – aber das bedeutet nicht, dass du mehr Steuern zahlst. Du zahlst dieselben Steuern, nur zu einem etwas anderen Zeitpunkt.
Die Steuer auf den Gehaltsvorschuss fällt nicht im Monat der Auszahlung an, sondern in dem Monat, in dem der Vorschuss vom Gehalt abgezogen wird. Das funktioniert so:
Im Ergebnis wird also auf denselben Betrag (800 €) genau einmal Lohnsteuer gezahlt – nur im Mai statt im April. Keine Doppelbesteuerung, keine Mehrbelastung.
Nein, separat nicht. Der Gehaltsvorschuss fließt automatisch in die Lohnabrechnung und die Lohnsteuerbescheinigung ein, die du vom Arbeitgeber erhältst. In deiner Steuererklärung überträgst du einfach die Werte aus dieser Bescheinigung – der Vorschuss ist darin bereits korrekt berücksichtigt.
Für die Buchhaltung des Arbeitgebers gilt der Gehaltsvorschuss zunächst als kurzfristige Forderung (Konto 1360 „Forderungen gegen Mitarbeiter" nach DATEV-Kontenrahmen SKR 03). Im Rückzahlungsmonat wird er gegen das Gehaltskonto verrechnet.
→ Vollständiger Leitfaden für Arbeitgeber: Gehaltsvorschuss einführen & buchen