Einfach erklärt – mit Beispiel und weiterführenden Links
Definition: Lohnvorschuss
Ein Lohnvorschuss ist eine vorzeitige Auszahlung eines Teils des noch ausstehenden Lohns durch den Arbeitgeber. Der Begriff wird häufig synonym mit Gehaltsvorschuss verwendet. Während „Lohnvorschuss“ typischerweise für Stunden- und Schichtarbeiter verwendet wird, bezeichnet „Gehaltsvorschuss“ die vorzeitige Auszahlung eines Festgehalts. Im deutschen Arbeitsrecht werden beide Begriffe ohne rechtlich relevante Unterscheidung verwendet.
📌 Praxisbeispiel: Ein Lagerarbeiter verdient 2.400 € brutto im Monat. Mitte des Monats bittet er seinen Arbeitgeber um 600 € Lohnvorschuss für eine dringende Autoreparatur. Der Betrag wird am regulären Zahltag vom Gehalt abgezogen – ohne Zinsen, ohne SCHUFA-Eintrag.
Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Konzept: eine vorzeitige Auszahlung von bereits erarbeitetem Entgelt. Lohnvorschuss wird bei Stunden- und Schichtlohn verwendet, Gehaltsvorschuss bei Festgehalt. Im Arbeitsrecht und in der Steuerpraxis gibt es keine relevante Unterscheidung.
Nein. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch. Ausnahmen bilden tarifvertragliche Regelungen wie Paragraf 14 TVoeD im oeffentlichen Dienst. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
Nein – ein Lohnvorschuss ist kein zusaetzliches Einkommen, sondern eine vorgezogene Auszahlung des erarbeiteten Lohns. Er wird im Monat der tatsaechlichen Auszahlung normal versteuert.
Offene Betraege werden mit der letzten Lohnzahlung verrechnet. Reicht diese nicht aus, entsteht eine Rueckzahlungspflicht. Daher sollte jeder Lohnvorschuss schriftlich vereinbart werden.