RVG-Gebühren + Mahnkosten + Verzugszinsen prüfen. Live-Berechnung der maximal zulässigen Forderung — mit Überforderungs-Warnung und Muster-Widerspruch.
Definition · Stand 2026
Ein Inkassounternehmen darf für die Beitreibung einer Forderung nur die tatsächlich entstandenen, erstattungsfähigen Kosten verlangen — im Kern eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, echte Mahnkosten und Verzugszinsen. Höhere Pauschalen sind unzulässig.
Quelle: RVG (Nr. 2300 VV) · § 288 BGB · BGH VII ZR 26/12 · Stand 2026
Das Wesentliche
Inkasso-Kosten in 5 Punkten.
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Inkassokosten sind gedeckelt: max. eine 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, gestaffelt nach Streitwert.
Mahngebühren nur in tatsächlicher Höhe: pauschale „Mahnkosten" über echten Porto-/Materialkosten sind unzulässig (BGH VII ZR 26/12).
Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über Basiszins bei Verbrauchern (§ 288 BGB).
Gerichtskosten erst ab Mahnbescheid — vorgerichtlich darf kein Gerichtskostenanteil gefordert werden.
Überhöhte Forderung? Du musst nur den maximal zulässigen Betrag zahlen — der Rest ist bestreitbar.
Deine Angaben
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So funktioniert der Rechner
01
Forderung + Verzug
Ursprüngliche Hauptforderung, Verzugstage und Anzahl der Mahnungen.
02
Verfahrensstand
Vorgerichtlich, Anwalt, Mahn- oder Vollstreckungsbescheid — bestimmt die zulässigen Posten.
03
Abgleich
Wir vergleichen die tatsächliche Forderung mit dem gesetzlichen Maximum und zeigen die Überforderung.