🔒 Pfändungsschutz-Rechner

Berechne deinen pfändungsfreien Betrag nach § 850c ZPO – sofort, kostenlos, ohne Anmeldung.

✓ 2025 & 2026 Werte ✓ Unterhaltspflichten berücksichtigt ✓ P-Konto-Vergleich
⚠️ Aktuell gültig bis 30.06.2026 – danach gelten die neuen Werte.
Schritt 1 von 1

Deine Angaben

Fülle alle Felder aus – wir berechnen sofort, wie viel von deinem Einkommen vor Pfändung geschützt ist und wie viel ein Gläubiger maximal einbehalten darf.

💡 Dein Lohn/Gehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben (Netto-Betrag auf dem Kontoauszug).
💡 Zähle alle Personen, für die du gesetzlich Unterhalt zahlst – z. B. Kinder, Ehepartner oder Eltern. Je mehr Personen, desto höher dein Freibetrag.
💡 Die Einkommensart kann beeinflussen, welche Sonderregelungen gelten. Bei Selbstständigen oder Rentnern gibt es teils abweichende Pfändungsvorschriften.
💡 Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sichert automatisch einen Grundfreibetrag von 1.502,57 €/Monat (bis 30.06.2026) auf deinem Konto, unabhängig vom Einkommen.
⚖️
Dein persönliches Ergebnis
Fülle das Formular links aus und klicke auf „Pfändungsbetrag berechnen" – deine Ergebnisse erscheinen sofort hier.
Was wird berechnet?
🛡️
Pfändungsfreier Betrag
Der Anteil deines Einkommens, den kein Gläubiger anrühren darf.
⚠️
Pfändbarer Betrag
Wie viel ein Gläubiger maximal pro Monat einbehalten darf.
🏦
P-Konto-Schutz
Der automatische Kontoschutz bei einem Pfändungsschutzkonto.
Einschätzung
Bist du vollständig geschützt, oder besteht Handlungsbedarf?

Pfändungstabelle § 850c ZPO – ab 01.07.2026

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Nettoeinkommen 0 Unterhalt 1 Unterhalt 2 Unterhalt 3 Unterhalt
Bis 1.589,99 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.600 € 4,28 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.800 € 90,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.100 € 218,57 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.200 € 261,43 € 5,39 € 0,00 € 0,00 €
2.600 € 432,86 € 176,82 € 34,18 € 0,00 €
3.100 € 647,14 € 391,11 € 248,46 € 105,82 €
3.600 € 861,43 € 605,39 € 462,75 € 320,11 €
4.100 € 1.075,71 € 819,68 € 677,04 € 534,39 €
5.000 € 1.461,43 € 1.205,39 € 1.062,75 € 920,11 €
Quelle: § 850c ZPO i.V.m. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80, gültig ab 01.07.2026). Werte rechnerisch ermittelt – exakte Beträge laut amtlicher Tabelle können minimal abweichen. Kein Rechtsberatungsersatz.

P-Konto (Pfändungsschutzkonto)

Das P-Konto ist ein Girokonto mit erhöhten Pfändungsschutzbestimmungen. Es bietet dir zusätzlichen Schutz deines Einkommens vor Pfändung nach § 850k ZPO.

Grundfreibetrag P-Konto ab 01.07.2026: 1.587,40 € pro Monat (+ Zuschläge für Unterhaltspflichten) gemäß BGBl. 2026 I Nr. 80

Wie wird es eingerichtet? Beantrage das P-Konto einfach bei deiner Hausbank. Es ist kostenfrei und funktioniert wie ein normales Girokonto.

💡 Tipp: Falls dein Einkommen teilweise pfändbar ist, könnte ein P-Konto eine gute Lösung sein, um mehr Geld geschützt zu haben.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner dient nur zur groben Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genauen Pfändungsfreigrenzen können von individuellen Umständen abhängen. Bitte konsultiere eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Ein P-Konto ist ein Girokonto mit besonderem Pfändungsschutz nach § 850k ZPO. Es bietet einen gesetzlichen Grundfreibetrag, der nicht gepfändet werden darf. Ab 01.07.2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.587,40 € pro Monat (BGBl. 2026 I Nr. 80) und erhöht sich um festgelegte Beträge pro Unterhaltsberechtigtem. Alle Einnahmen bis zu diesem Betrag sind geschützt.
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag 2026?
Der Pfändungsfreibetrag ab 01.07.2026 nach § 850c ZPO beträgt:
• 0 Unterhaltsberechtigte: 1.589,99 €
• 1 Unterhaltsberechtigter: 2.187,41 €
• 2 Unterhaltsberechtigte: 2.520,24 €
• 3 Unterhaltsberechtigte: 2.853,07 €
• 4 Unterhaltsberechtigte: 3.185,90 €

P-Konto-Grundfreibetrag: 1.587,40 €/Monat (gemäß BGBl. 2026 I Nr. 80).
Was passiert bei mehreren Unterhaltspflichten?
Bei mehreren Unterhaltsberechtigten (z. B. Kinder oder Ehepartner) erhöht sich dein Pfändungsfreibetrag. Für jede unterhaltsberechtigte Person gibt es einen zusätzlichen Erhöhungsbetrag (ab 01.07.2026: 597,42 € für die 1. Person, dann je 332,83 € pro weitere Person). Dies soll sicherstellen, dass dein Einkommen auch für die Unterhaltspflichten ausreicht.
Kann mein Arbeitgeber sehen, dass ich ein P-Konto habe?
Nein, dein Arbeitgeber kann nicht sehen, ob du ein P-Konto hast. Das P-Konto ist eine vertrauliche Angelegenheit zwischen dir und deiner Bank. Allerdings sieht das Gericht bei einer Pfändungsmitteilung, dass eine Pfändung erfolgt ist. Die genaue Kontotype bleibt aber privat.
Was kann ich tun, wenn mein Einkommen pfändbar ist?
Wenn dein Einkommen gepfändet werden kann, hast du mehrere Optionen:
1. P-Konto einrichten: Das schützt ab 01.07.2026 automatisch 1.587,40 €/Monat oder mehr.
2. Schuldnerberatung aufsuchen: Kostenlose Beratung gibt es bei gemeinnützigen Organisationen.
3. Gegenüber dem Gericht: Du kannst Einspruch erheben, wenn die Forderung zu Unrecht besteht.
4. Mit dem Gläubiger verhandeln: Oft gibt es Möglichkeiten zur Einigung auf Ratenzahlungen.
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