Pfändungsschutz · § 850c ZPO 2026

Wie viel deines Lohns ist vor Pfändung geschützt?

Sofort-Berechnung deines pfändungsfreien Einkommens nach § 850c ZPO — inklusive Unterhaltspflichten, P-Konto-Schutz und der neuen Werte ab 01.07.2026.

Definition · Stand 2026

Nach § 850c ZPO ist der Pfändungsfreibetrag für Singles seit 01.07.2025 1.559,99 €/Monat netto; mit Unterhaltspflichten erhöht sich der Schutz (1. Person +585,23 €, ab 2. Person je +326,04 €). Vom Einkommen darüber sind bei Alleinstehenden 7/10 des Mehrbetrags pfändbar. Auf einem P-Konto ist der Freibetrag automatisch geschützt (§ 899 ZPO). Die Werte werden jeweils zum 1. Juli angepasst — ab 01.07.2026 gelten ein Grundfreibetrag von 1.589,99 €, höhere Unterhalts-Erhöhungen (+597,42 € für die 1. Person, je weitere +332,83 €) sowie ein Höchstbetrag von 4.866,30 €, ab dem jeder Mehrverdienst voll pfändbar ist.

Quelle: § 850c ZPO · Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 110) & 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 80) · P-Konto § 899 ZPO

Worum es geht

Welche Regeln den Pfändungsschutz 2026 bestimmen.

4,9

So funktioniert der Check

01
Daten eingeben

Netto-Einkommen, Anzahl Unterhaltspflichten und ob du ein P-Konto hast.

02
Live-Berechnung

Sofortige Anzeige von Freibetrag, pfändbarem Betrag und Ampel-Bewertung.

03
Nächste Schritte

Konkrete Empfehlungen je nach Situation — vom P-Konto bis zur Schuldnerberatung.

Pfändungsschutz berechnen

Alles im Browser, keine Daten gespeichert. Wähle die gültige Periode und gib deine Eckdaten ein.

Deine Angaben

Aktuell gültig bis 30.06.2026 — danach neue Werte.

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Dein Pfändungsschutz

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Pfändungstabelle § 850c ZPO — bis 30.06.2026

Pfändbarer Betrag je nach Nettoeinkommen und Anzahl Unterhaltspflichten.

Netto0 Unterhalt1234+
Bis 1.589,99 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

1
Vor einer Entscheidung

Bevor du Verträge unterschreibst — klare Faktenbasis schaffen.

2
Status-Check

Wo stehst du gerade? Konkrete Bewertung ohne Beratungstermin.

3
Verbesserungs-Potenzial

Wo kannst du am meisten verbessern? Live-Ergebnis zeigt es.

4
Beratungs-Vorbereitung

Mit konkreten Zahlen ins Gespräch mit Berater oder Behörde.

Häufige Fragen zum Pfändungsschutz

Was ist der Pfändungsfreibetrag?

Das ist der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag deines Einkommens, der dir bei einer Lohnpfändung trotzdem bleibt. Für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten beträgt er seit 01.07.2026 1.589,99 €/Monat (zuvor, bis 30.06.2026: 1.559,99 €/Monat).

Für die erste Unterhaltspflicht (Kind, Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaft) steigt der Freibetrag um 597,42 €, für jede weitere um 332,83 € (Werte seit 01.07.2026; zuvor 585,23 € bzw. 326,04 €).

Wie berechnet sich der pfändbare Betrag?

Maßgeblich ist der gesetzliche Grundbetrag (für Alleinstehende 1.587,40 €, § 850c Abs. 1 ZPO; aufgerundet ergibt das den Monats-Freibetrag von 1.589,99 €). Vom Teil deines Nettoeinkommens darüber bleiben dir — ohne Unterhaltspflichten — 3/10 geschützt, 7/10 sind pfändbar. Mit jeder Unterhaltspflicht steigt dein geschützter Anteil (1. Person +2/10, 2.–5. Person je +1/10).

Beispiel: 2.000 € netto, Alleinstehende → rund 288,81 € pfändbar. Ab einem Nettoeinkommen von 4.866,30 € ist jeder Mehrverdienst voll pfändbar.

Was ist ein P-Konto und brauche ich es?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto mit eingebautem Pfändungsschutz. Es schützt deinen Freibetrag automatisch auf dem Konto — ohne dass du beim Gericht etwas beantragen musst.

Jede Bank ist verpflichtet, dein Girokonto auf P-Konto umzustellen — kostenlos und ohne Verzögerung. Du kannst nur ein P-Konto haben. Mehr dazu: P-Konto einrichten & Freibetrag 2026.

Kann ich den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen?

Ja, über einen Antrag beim Vollstreckungsgericht (zuständig: Amtsgericht). Gründe: weitere Unterhaltspflichten, hohe Wohnkosten, krankheitsbedingter Mehrbedarf, Anfahrtskosten zur Arbeit.

Der Antrag ist formlos möglich. Eine kostenlose Schuldnerberatung hilft beim Aufsetzen — und ist anonym. Schritt für Schritt: Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen.

Wer ist als Unterhaltspflicht zu zählen?

Eigene minderjährige Kinder, Ehepartner ohne eigenes Einkommen, eingetragene Lebenspartner, in Ausnahmen volljährige Kinder in Erstausbildung.

Bei volljährigen Kindern muss tatsächlicher Unterhalt geleistet werden — der bloße biologische Status reicht nicht.

Sind alle Einkommen pfändbar?

Im Prinzip ja, mit Ausnahmen: Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kindergeld sind unpfändbar. Aber Achtung: Sobald sie auf dem Konto liegen, kann das anders aussehen — ein P-Konto schützt sie automatisch.

Auch bestimmte Lohnzulagen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind eingeschränkt pfändbar. Vollständiger Überblick: Was ist unpfändbar?

Quellen: § 850c ZPO — Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BMJ, gültig 1.7.2026–30.6.2027). Stand: Juli 2026.

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