Pfändungsschutz · § 850f / § 850k ZPO
Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen — so geht’s
Der gesetzliche Freibetrag ist nicht das Maximum. Mit den richtigen Gründen und einem Antrag beim Vollstreckungsgericht kannst du mehr von deinem Einkommen schützen, als die Standardtabelle vorsieht.
Du kannst deinen pfändungsfreien Betrag über den Standardwert (Single seit 01.07.2025: 1.559,99 €) hinaus anheben lassen — bei Unterhaltspflichten, hohen Wohnkosten, krankheitsbedingtem Mehrbedarf oder Fahrtkosten zur Arbeit. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht (Amtsgericht); der Antrag ist formlos und gebührenfrei.
Quelle: §§ 850c, 850f, 850k ZPO
Das Wichtigste
Wann und wie du mehr schützt.
- Anerkannte Gründe: Unterhalt, hohe Miete, Krankheit/Behinderung, Fahrtkosten.
- Unterhalt erhöht automatisch: +585,23 € (1. Person), je weitere +326,04 €.
- Antrag beim Vollstreckungsgericht — formlos, mit Nachweisen, gebührenfrei.
- P-Konto: erhöhten Betrag per Bescheinigung bei der Bank freischalten.
- Hilfe: die kostenlose Schuldnerberatung unterstützt beim Antrag.