FLORIN+ Ratgeber P-Konto

Pfändungsschutz · § 899 ZPO 2026

Das P-Konto: So schützt du dein Guthaben vor Pfändung

Ein Pfändungsschutzkonto schützt deinen Freibetrag automatisch — ohne Gericht, kostenlos und innerhalb weniger Tage. Hier erfährst du, wie viel geschützt ist und wie du es einrichtest.

Definition · Stand 2026

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto, § 899 ZPO) ist ein normales Girokonto mit eingebautem Pfändungsschutz. Geschützt ist seit 01.07.2025 ein Guthaben von 1.560,00 €/Monat, ab 01.07.2026 1.590,00 €/Monat. Mit Bescheinigung steigt der Schutz für Unterhaltspflichten und geschützte Leistungen. Jede Bank muss ein bestehendes Girokonto kostenlos in ein P-Konto umwandeln.

Quelle: § 899 ZPO · Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025/2026

§ 899 ZPO Kostenlos Automatischer Schutz In 4 Tagen aktiv
30-Sek-Überblick

Das Wichtigste

Was das P-Konto leistet — auf einen Blick.

  • 1.560,00 €/Monat Grundfreibetrag (seit 01.07.2025) · 1.590,00 € ab 01.07.2026.
  • Automatischer Schutz direkt auf dem Konto — kein Antrag beim Gericht nötig.
  • Kostenlos & verpflichtend: jede Bank wandelt dein Girokonto in 4 Geschäftstagen um.
  • Mehr Schutz mit Bescheinigung: +585,23 € für die 1. Unterhaltspflicht, je weitere +326,04 €.
  • Nur ein P-Konto pro Person zulässig.

Geld auf dem Konto

Wie viel Guthaben das P-Konto schützt

Der Grundfreibetrag gilt automatisch. Höhere Beträge schaltest du mit einer Bescheinigung frei (z. B. von der Schuldnerberatung, dem Arbeitgeber oder der Familienkasse).

UnterhaltspflichtenFreibetrag seit 01.07.2025Freibetrag ab 01.07.2026
0 (alleinstehend)1.560,00 €1.590,00 €
1 Person2.145,23 €2.187,42 €
2 Personen2.471,27 €2.520,25 €
3 Personen2.797,31 €2.853,08 €
4 Personen3.123,35 €3.185,91 €
5 Personen3.449,39 €3.518,74 €
Wichtig: Der Grundfreibetrag (0 Unterhaltspflichten) ist automatisch geschützt. Alle höheren Beträge musst du der Bank per Bescheinigung nachweisen — sonst gilt nur der Grundfreibetrag.

Schritt für Schritt

P-Konto einrichten — in 3 Schritten

  1. Bank informieren. Teile deiner Bank formlos mit, dass du dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln möchtest. Ein Satz reicht — schriftlich oder im Online-Banking.
  2. Umwandlung verlangen. Die Bank muss dein bestehendes Konto innerhalb von vier Geschäftstagen umstellen. Du brauchst kein neues Konto und die IBAN bleibt gleich.
  3. Freibetrag erhöhen lassen. Bei Unterhaltspflichten oder geschützten Leistungen reichst du eine Bescheinigung ein, um mehr als den Grundfreibetrag zu schützen. So erhöhst du deinen Freibetrag →
Tipp: Wandle dein Konto vorsorglich um, sobald eine Pfändung droht — nach Eingang einer Pfändung gilt die Umstellung rückwirkend nur, wenn sie innerhalb eines Monats erfolgt.

Schutzumfang

Was auf dem P-Konto geschützt ist

Innerhalb deines Freibetrags ist dein gesamtes Guthaben geschützt — egal woher es stammt. Besonders relevant:

  • Arbeitseinkommen bis zur Höhe des Freibetrags.
  • Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kindergeld — siehe was unpfändbar ist und der Sozialleistungs-Rechner.
  • Nicht verbrauchtes Guthaben kannst du in begrenztem Umfang in den Folgemonat übertragen.

Der Schutz auf dem Konto ergänzt den Schutz beim Lohn: Bei einer Lohnpfändung behält der Arbeitgeber bereits den pfändbaren Teil ein — das P-Konto schützt zusätzlich das, was auf dem Konto ankommt. Wie viel von deinem Lohn pfändbar ist, zeigt der Pfändungsschutz-Rechner.

Guthaben über dem Freibetrag übertragen

Was du in einem Monat nicht ausgibst, ist nicht automatisch verloren. Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben darfst du in den Folgemonat übertragen (Ansparmöglichkeit nach § 899 Abs. 2 ZPO). Wird der Freibetrag dauerhaft überschritten, fragst du am besten die Schuldnerberatung, ob ein Antrag auf gesonderten Schutz für Ansparungen (z. B. für eine Nachzahlung oder Rücklage) sinnvoll ist.

Diese Fehler kosten dich Geld

  • Zu spät umgewandelt: Wandle das Konto um, bevor Guthaben gepfändet wird. Nach Eingang einer Kontopfändung wirkt die Umstellung nur rückwirkend, wenn sie innerhalb eines Monats erfolgt.
  • Bescheinigung vergessen: Ohne Bescheinigung gilt nur der Grundfreibetrag — Unterhaltspflichten und geschützte Leistungen bleiben sonst ungenutzt.
  • Zweites Konto eröffnet: Mehr als ein P-Konto ist unzulässig und kann den Schutz aufheben.
  • Falsches Timing beim Geldeingang: Geht Lohn oder Leistung erst im Folgemonat ein, kann ein Teil des Freibetrags verfallen — plane größere Eingänge bewusst.
Wer dauerhaft über dem Freibetrag liegt, sollte prüfen, ob sich ein höherer Freibetrag beantragen lässt — oder mit der Schuldnerberatung über den Schulden-Hub einen Vergleich oder Schuldenabbau angehen.

Häufige Fragen zum P-Konto

Wie viel Guthaben schützt ein P-Konto 2026?

Der monatliche Grundfreibetrag beträgt seit 01.07.2025 1.560,00 € und ab 01.07.2026 1.590,00 €. Mit Bescheinigung erhöht er sich für die erste Unterhaltspflicht um 585,23 € und je weitere um 326,04 € (ab 01.07.2026: +597,42 € bzw. +332,83 €).

Kostet ein P-Konto extra?

Nein. Die Bank darf für die P-Konto-Führung kein höheres Entgelt verlangen als für ein normales Girokonto. Die Umwandlung selbst ist kostenlos.

Kann ich mehrere P-Konten haben?

Nein, pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Banken prüfen das über die SCHUFA. Ein zweites P-Konto kann den Schutz gefährden.

Schützt das P-Konto auch Sozialleistungen?

Ja. Bürgergeld, Wohngeld und Kindergeld sind im Rahmen des Freibetrags automatisch geschützt. Reicht der Grundfreibetrag nicht, lässt du den Betrag per Bescheinigung erhöhen. Mehr dazu unter Pfändungsfreibetrag erhöhen.

Was passiert mit Guthaben über dem Freibetrag?

Beträge oberhalb des geschützten Freibetrags können vom Gläubiger gepfändet werden. Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben darfst du jedoch in den Folgemonat übertragen. Für größere Rücklagen oder Nachzahlungen kann ein gesonderter Schutz beantragt werden.

Kann die Bank ein P-Konto ablehnen?

Nein. Jede Bank, bei der du ein Girokonto führst, muss es auf dein Verlangen in ein P-Konto umwandeln. Auch ein Basiskonto kann als P-Konto geführt werden. Eine Ablehnung ist nicht zulässig.

Kann ich das P-Konto wieder zurückwandeln?

Ja. Du kannst die P-Konto-Eigenschaft jederzeit mit einer Frist von vier Geschäftstagen zum Monatsende aufheben lassen, sobald keine Pfändung mehr besteht.