Geschätzte Unterstützung
Sozialleistungen 2026 · Rechner

Welche staatliche Hilfe steht dir zu?

Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, BAföG, Elterngeld — gib deine Lebenssituation ein und sieh in 60 Sekunden, welche Leistungen für dich realistisch sind. Mit Werten 2026.

Bürgergeld Wohngeld Kindergeld Kinderzuschlag BAföG

Brauchst du nur eine Einzel-Berechnung?Bürgergeld-Rechner · Wohngeld-Rechner · Sozialleistungen-Hub

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So funktioniert der Rechner

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Lebensform eingeben

Single, Paar, Alleinerziehend oder Familie? Anzahl Kinder, Status, Einkommen, Miete und Vermögen — alles in 60 Sekunden.

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Ansprüche werden geprüft

Wir gleichen deine Eingaben mit den offiziellen Schwellenwerten 2026 ab: Bürgergeld-Bedarf, Wohngeld-Phaseout, KiZ-Korridor, BAföG-Quote.

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Ergebnis & Wo beantragen

Für jede Leistung: Schätzung in Euro plus konkrete Anlaufstelle (Jobcenter, Wohngeldstelle, Familienkasse, BAföG-Amt).

Ergebnis: Geschätzte Gesamtsumme aller Leistungen pro Monat plus Aufschlüsselung je Leistungsart und Empfehlungen.

Deine Situation

Kinder
05
0 €5.000 €
0 €2.000 €
Aktuell: Stufe IV · Mittelstadt
0 €100.000 €

Deine Schätzung

Geschätzte staatliche Unterstützung

0 €/Monat

Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und BAföG zusammen

BürgergeldRegelbedarf + Wohnkosten − Einkommen
WohngeldMietzuschuss bei geringem Einkommen
Kindergeld259 €/Monat je Kind, einkommensunabhängig
KinderzuschlagMax. 297 €/Kind für arbeitende Eltern mit niedrigem Einkommen
BAföGBis 992 €/Monat für Studierende, einkommensabhängig
Empfehlung
  • Stelle hier ein konkretes Profil ein, um Empfehlungen zu sehen.
Annahmen dieser Berechnung
  • Bürgergeld-Regelsätze 2025 (Nullrunde 2026): 563 € (Single) / 506 € (Partner je) / 357–471 € (Kind) + Mehrbedarf Alleinerziehend 17–36 % (§ 21 Abs. 3 SGB II)
  • Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II): nur die angemessene Warmmiete fließt in den Bedarf — gedeckelt nach Mietstufe und Haushaltsgröße (vereinfachte Obergrenze). Eine real eingegebene Miete oberhalb dieser Grenze wird gekappt.
  • Wohngeld vereinfacht: 30–45 % der Warmmiete, abhängig von Mietstufe und Einkommen
  • Kinderzuschlag-Höchstbetrag: 297 € pro Kind und Monat
  • Erwerbstätigenfreibetrag (§ 11b Abs. 3 SGB II): 100 € Grundfreibetrag + 20 % (100–520 €) + 30 % (520–1.000 €) + 10 % (1.000–1.200 €, mit minderj. Kind bis 1.500 €)
  • Mehrbedarf Alleinerziehend (§ 21 Abs. 3 SGB II): 36 % (1 Kind unter 7 bzw. 2–3 Kinder), sonst 12 % je Kind, max. 60 % des Regelbedarfs
  • BAföG: Höchstsatz 992 €/Monat (Status „Student/in", unter 30, eigene Wohnung), gekürzt um eigenes Einkommen über ~330 €/Monat. Elterneinkommen wird nicht abgefragt.
  • Vermögensgrenze Bürgergeld (Karenzjahr): 40.000 € für die erste + 15.000 € je weitere Person
  • Hinweis: Ab 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur „Neuen Grundsicherung". Die Regelsätze bleiben gleich, aber die Karenzzeit beim Vermögen entfällt — es gilt dann ein altersabhängiges Schonvermögen (5.000–20.000 €). Dieser Rechner bildet noch die bis 30.06.2026 geltende Karenzzeit ab.
  • Ergebnis ist eine Schätzung — der offizielle Bescheid kommt vom Jobcenter, der Wohngeldstelle oder dem BAföG-Amt.
Fazit

Viele Haushalte lassen Geld liegen, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen — oft lassen sich mehrere Leistungen kombinieren.

Einordnung

Geprüft werden Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und BAföG. Manche schließen sich aus, andere ergänzen sich.

Gut zu wissen

Bürgergeld und Wohngeld schließen sich aus; Wohngeld plus Kinderzuschlag ist oft günstiger als Bürgergeld — ein Vergleich lohnt.

Quellen: SGB II (Bürgergeld-Regelbedarfe 2026), WoGG, BKGG (Kindergeld 259 €). Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen

Was die wichtigsten Sozialleistungen 2026 abdecken, wo es Überschneidungen gibt und wer welchen Antrag stellt.

Welche Sozialleistungen gibt es 2026 in Deutschland?
Die wichtigsten sind Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende), Wohngeld (Mietzuschuss bei geringem Einkommen), Kindergeld (259 € je Kind, einkommensunabhängig), Kinderzuschlag (für arbeitende Eltern mit niedrigem Einkommen), BAföG (für Studierende und Schüler), Elterngeld (nach Geburt), Arbeitslosengeld I (nach Jobverlust), Sozialhilfe (für Erwerbsunfähige) und das Bildungs- und Teilhabe-Paket für Kinder aus Bürgergeld- oder Wohngeld-Haushalten.
Kann ich Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Nein. Bürgergeld deckt bereits die Wohnkosten ab — die sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU) werden zusätzlich zum Regelbedarf vom Jobcenter übernommen. Wohngeld ist gedacht für Menschen mit niedrigem, aber regelmäßigem Einkommen oberhalb der Bürgergeld-Schwelle. Wenn dein Einkommen plus Kindergeld plus möglicher Kinderzuschlag plus eventuelles Wohngeld den Bürgergeld-Bedarf decken kann, hast du keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026? (Nullrunde)
Nullrunde 2026: Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Regelsätze 2026 nicht anzuheben. Es gelten weiterhin die Sätze aus 2025: Alleinstehende 563 €. Partner in Bedarfsgemeinschaft je 506 €. Erwachsene Kinder < 25 in elterlicher Bedarfsgemeinschaft 451 €. Jugendliche 14–17 Jahre 471 €. Kinder 6–13 Jahre 390 €. Kinder 0–5 Jahre 357 €. Zusätzlich werden angemessene Unterkunfts- und Heizkosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
Was zählt zum Vermögen beim Bürgergeld?
Spareinlagen, Bargeld, Wertpapiere, Lebensversicherungen (mit Rückkaufwert), Immobilien außer dem angemessen selbstgenutzten Eigenheim sowie Fahrzeuge oberhalb der Schonbeträge. Im ersten Bürgergeld-Jahr gilt die einjährige Karenzzeit mit erhöhter Vermögensgrenze von 40.000 € für die erste Person plus 15.000 € für jede weitere. Danach: 15.000 € pro Person.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld bekommt, wer Miete zahlt (Mietzuschuss) oder Eigentum bewohnt (Lastenzuschuss), ein gewisses Mindesteinkommen über der Bürgergeld-Schwelle hat und gleichzeitig zu wenig verdient, um die Miete allein zu tragen. Die Höhe hängt ab von Haushaltsgröße, Bruttoeinkommen, Warmmiete und Mietstufe der Stadt oder Gemeinde (I–VII).
Wann lohnt sich der Kinderzuschlag?
Kinderzuschlag (KiZ) ist für arbeitende Eltern mit geringem Einkommen gedacht. Voraussetzung: Mindesteinkommen 900 € (Single-Elternteil) oder 1.300 € (Paar). Höchstbetrag: 297 € je Kind pro Monat. Wer Kinderzuschlag bekommt, ist außerdem automatisch berechtigt für das Bildungs- und Teilhabe-Paket und für KiTa-Gebührenbefreiung in vielen Bundesländern.
Was bekomme ich in der Elternzeit?
Elterngeld beträgt 65–67 % des letzten Netto-Einkommens, mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat. Es wird für 12 Monate (Alleinerziehende 14 Monate) gezahlt. Als ElterngeldPlus kann der Betrag halbiert und die Bezugsdauer verdoppelt werden. Anspruch auf Bürgergeld besteht während der Elternzeit nur, wenn das Elterngeld den Bedarf nicht deckt.

Anwendungsfälle

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

1
Vor einer Entscheidung

Bevor du Verträge unterschreibst — konkrete Zahlen statt Bauchgefühl.

2
Verschiedene Szenarien

Wie wirken sich Eingabe-Änderungen wirklich aus?

3
Zielwert prüfen

Ist dein Plan mathematisch realistisch — oder zu optimistisch?

4
Beratungs-Vorbereitung

Mit konkreten Zahlen ins Gespräch mit Bank, Steuerberater oder Versicherer.

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Wie wird das berechnet?

Berechnung nach SGB II, WoGG, BKGG und BAföG Stand 2026.

Wie wir rechnen

Bürgergeld: Wir summieren die Regelsätze nach SGB II (563 € Single, 506 € je Partner, 357–471 € je Kind altersabhängig) und addieren die angemessenen Wohnkosten nach § 22 SGB II. Eingegebene Mieten oberhalb der nach Mietstufe und Haushaltsgröße gedeckelten Obergrenze werden gekappt — es fließt also nicht automatisch die volle Miete ein. Vom Bedarf wird das anrechenbare Einkommen abgezogen — mit den offiziellen Erwerbsfreibeträgen: 100 € Grundfreibetrag plus 20 % auf 100–520 € plus 10 % auf 520–1.200 €.

Wohngeld: Vereinfacht als 30–42 % der Warmmiete, gestaffelt nach Mietstufe (I–VII). Phaseout: voller Anspruch bis 1.500 € Single-Einkommen (+ 350 € je Kind), keinerlei Anspruch über 3.500 € Single (+ 400 € je Kind). Wenn Bürgergeld greift, ist Wohngeld ausgeschlossen.

Kinderzuschlag: Maximal 297 € je Kind, nur für erwerbstätige Eltern. Mindesteinkommen: 900 € (Alleinerziehend) oder 1.300 € (Paar). Höchsteinkommen: 2.500 € + 400 € je Kind. Voller Anspruch bei Mindesteinkommen, linearer Phaseout zum Höchsteinkommen.

BAföG: Wird ausgewiesen, sobald du als Status „Student/in" wählst. Höchstsatz 992 €/Monat, gekürzt um eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrags (rund 330 €/Monat). Eltern-Einkommen wird hier nicht abgefragt — das würde den BAföG-Antrag selbst erledigen. Studierende, die BAföG-gefördert sind, haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld.

Vermögensgrenze beim Bürgergeld: 40.000 € für die erste Person plus 15.000 € je weitere Person im ersten Bezugsjahr (Karenzzeit). Wenn die Grenze überschritten wird, fallen Bürgergeld und Sozialhilfe weg — Wohngeld und Kindergeld bleiben möglich.

Alle Werte sind Schätzungen. Der offizielle Bescheid kommt vom Jobcenter, der Wohngeldstelle, der Familienkasse oder dem BAföG-Amt. Faktoren wie Behinderung, Schwangerschaftsschutz und betriebliche Sondersituationen werden hier nicht abgebildet.

Quellen & Rechtsgrundlagen (Stand Juni 2026):

· Regelbedarfe 2026 (Nullrunde): Bundesregierung
· Erwerbstätigenfreibetrag: § 11b SGB II · Regelbedarf: § 20 · KdU: § 22 · Mehrbedarf: § 21 · Vermögen: § 12 SGB II
· Kindergeld 259 € ab 01/2026: Bundesagentur für Arbeit
· Wohngeld: WoGG · Kinderzuschlag: § 6a BKGG · BAföG-Höchstsatz 992 €: bafoeg-rechner.de
· Neue Grundsicherung ab 01.07.2026: BMAS

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