Lebensform eingeben
Single, Paar, Alleinerziehend oder Familie? Anzahl Kinder, Status, Einkommen, Miete und Vermögen — alles in 60 Sekunden.
Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, BAföG, Elterngeld — gib deine Lebenssituation ein und sieh in 60 Sekunden, welche Leistungen für dich realistisch sind. Mit Werten 2026.
Brauchst du nur eine Einzel-Berechnung? → Bürgergeld-Rechner · Wohngeld-Rechner · Sozialleistungen-Hub
So funktioniert der Rechner
Single, Paar, Alleinerziehend oder Familie? Anzahl Kinder, Status, Einkommen, Miete und Vermögen — alles in 60 Sekunden.
Wir gleichen deine Eingaben mit den offiziellen Schwellenwerten 2026 ab: Bürgergeld-Bedarf, Wohngeld-Phaseout, KiZ-Korridor, BAföG-Quote.
Für jede Leistung: Schätzung in Euro plus konkrete Anlaufstelle (Jobcenter, Wohngeldstelle, Familienkasse, BAföG-Amt).
→ Ergebnis: Geschätzte Gesamtsumme aller Leistungen pro Monat plus Aufschlüsselung je Leistungsart und Empfehlungen.
Lebensform
Einkommen & Status
Wohnen
Vermögen
Geschätzte staatliche Unterstützung
0 €/Monat
Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und BAföG zusammen
Viele Haushalte lassen Geld liegen, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen — oft lassen sich mehrere Leistungen kombinieren.
Geprüft werden Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und BAföG. Manche schließen sich aus, andere ergänzen sich.
Bürgergeld und Wohngeld schließen sich aus; Wohngeld plus Kinderzuschlag ist oft günstiger als Bürgergeld — ein Vergleich lohnt.
Quellen: SGB II (Bürgergeld-Regelbedarfe 2026), WoGG, BKGG (Kindergeld 259 €). Stand: Juni 2026.
Was die wichtigsten Sozialleistungen 2026 abdecken, wo es Überschneidungen gibt und wer welchen Antrag stellt.
Anwendungsfälle
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:
Bevor du Verträge unterschreibst — konkrete Zahlen statt Bauchgefühl.
Wie wirken sich Eingabe-Änderungen wirklich aus?
Ist dein Plan mathematisch realistisch — oder zu optimistisch?
Mit konkreten Zahlen ins Gespräch mit Bank, Steuerberater oder Versicherer.
Berechnung nach SGB II, WoGG, BKGG und BAföG Stand 2026.
Bürgergeld: Wir summieren die Regelsätze nach SGB II (563 € Single, 506 € je Partner, 357–471 € je Kind altersabhängig) und addieren die angemessenen Wohnkosten nach § 22 SGB II. Eingegebene Mieten oberhalb der nach Mietstufe und Haushaltsgröße gedeckelten Obergrenze werden gekappt — es fließt also nicht automatisch die volle Miete ein. Vom Bedarf wird das anrechenbare Einkommen abgezogen — mit den offiziellen Erwerbsfreibeträgen: 100 € Grundfreibetrag plus 20 % auf 100–520 € plus 10 % auf 520–1.200 €.
Wohngeld: Vereinfacht als 30–42 % der Warmmiete, gestaffelt nach Mietstufe (I–VII). Phaseout: voller Anspruch bis 1.500 € Single-Einkommen (+ 350 € je Kind), keinerlei Anspruch über 3.500 € Single (+ 400 € je Kind). Wenn Bürgergeld greift, ist Wohngeld ausgeschlossen.
Kinderzuschlag: Maximal 297 € je Kind, nur für erwerbstätige Eltern. Mindesteinkommen: 900 € (Alleinerziehend) oder 1.300 € (Paar). Höchsteinkommen: 2.500 € + 400 € je Kind. Voller Anspruch bei Mindesteinkommen, linearer Phaseout zum Höchsteinkommen.
BAföG: Wird ausgewiesen, sobald du als Status „Student/in" wählst. Höchstsatz 992 €/Monat, gekürzt um eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrags (rund 330 €/Monat). Eltern-Einkommen wird hier nicht abgefragt — das würde den BAföG-Antrag selbst erledigen. Studierende, die BAföG-gefördert sind, haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld.
Vermögensgrenze beim Bürgergeld: 40.000 € für die erste Person plus 15.000 € je weitere Person im ersten Bezugsjahr (Karenzzeit). Wenn die Grenze überschritten wird, fallen Bürgergeld und Sozialhilfe weg — Wohngeld und Kindergeld bleiben möglich.
Alle Werte sind Schätzungen. Der offizielle Bescheid kommt vom Jobcenter, der Wohngeldstelle, der Familienkasse oder dem BAföG-Amt. Faktoren wie Behinderung, Schwangerschaftsschutz und betriebliche Sondersituationen werden hier nicht abgebildet.
Quellen & Rechtsgrundlagen (Stand Juni 2026):
· Regelbedarfe 2026 (Nullrunde): Bundesregierung
· Erwerbstätigenfreibetrag: § 11b SGB II · Regelbedarf: § 20 · KdU: § 22 · Mehrbedarf: § 21 · Vermögen: § 12 SGB II
· Kindergeld 259 € ab 01/2026: Bundesagentur für Arbeit
· Wohngeld: WoGG · Kinderzuschlag: § 6a BKGG · BAföG-Höchstsatz 992 €: bafoeg-rechner.de
· Neue Grundsicherung ab 01.07.2026: BMAS
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