Antworten zu Bürgergeld-Berechnung, Freibeträgen und Antragstellung 2026.
Wie hoch ist Bürgergeld 2026 für Single?
Regelbedarf Stufe 1 (Single, eigener Haushalt): 563 € pro Monat (Stand 2026, Nullrunde gegenüber 2025). Plus Kosten der Unterkunft je nach Stadt (durchschnittlich 350-650 € warm). Gesamt-Anspruch typischerweise 900-1.250 €/Mo.
Wie viel Bürgergeld bekommen Familien mit 2 Kindern?
Paar mit 2 Kindern (8 + 12 J.): 2× 506 € + 2× 390 € = 1.792 € Regelbedarf. Plus KdU für 4 Personen (typisch 800-1.100 € warm). Gesamt: ~2.600-2.900 €/Mo. Davon werden Kindergeld (500 €) und Erwerbseinkommen angerechnet.
Welcher Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende?
Mehrbedarf für Alleinerziehende: 36 % des Regelbedarfs bei 1 Kind <7 J. ODER 2-3 Kindern. 12 % pro Kind, mindestens 12 %. Bei 2 Kindern (eines <7 J.): 36 %. Berechnet auf Regelbedarf 563 € = +203 €/Mo Mehrbedarf.
Was zählt als anrechenbares Einkommen?
Anrechenbar: Erwerbseinkommen (nach Freibetrag), ALG I, Krankengeld, Elterngeld (über 300 €), Unterhalt, Kindergeld (auf Kind-Bedarf), Renten. Nicht angerechnet: Wohngeld bei gleichzeitigem Bürgergeld (Wohngeld entfällt dann), Pflegegeld, Schmerzensgeld, Hilfen für Schule (Bildungspaket).
Wie funktionieren die Erwerbstätigen-Freibeträge?
Pauschal: 100 € sind anrechnungsfrei. Staffel: 100-520 € → 100 % anrechnungsfrei (bis Pauschale erreicht). 520-1.000 € → 20 % des Mehrbetrags anrechnungsfrei. Über 1.000 € (bzw. 1.200 € mit Kind) → 30 % des Mehrbetrags anrechnungsfrei. Rest wird voll angerechnet.
Wie viel Vermögen darf ich haben?
Karenzzeit 1. Jahr: 40.000 € Vermögens-Schonbetrag pro Person, +15.000 € pro weiterer Person im HH. Ab Jahr 2: 15.000 € pro Person, +7.500 € je weiterer Person. Selbstgenutztes Haus/Wohnung in angemessener Größe bleibt unberücksichtigt. Riester-Vermögen ist zusätzlich geschützt.