SGB II · Neue Grundsicherung 2026

Wie viel Grundsicherung steht dir 2026 zu?

Regelbedarf 563 € plus Miete plus Mehrbedarf minus dein Einkommen. Live ausgerechnet, mit Freibeträgen und Bedarfsgemeinschafts-Logik — auf Basis der neuen Grundsicherung (ehem. Bürgergeld), Stand 2026.

Regelbedarf 563 € Mehrbedarf bis +60 % Freibetrag 100 €+Staffel ab 1.7.2026
Neu ab 1. Juli 2026: Das Bürgergeld wird für Erwerbsfähige in die neue Grundsicherung (Grundsicherungsgeld) umgewandelt. Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert (Nullrunde, 563 € Stufe 1). Geändert haben sich vor allem das Schonvermögen (altersgestaffelt, ab Tag 1), strengere Mitwirkungspflichten und die Deckelung der Wohnkosten.
30-Sek-Check

Das Wesentliche

Die wichtigsten Fakten zur neuen Grundsicherung — auf einen Blick.

  • Regelbedarf 563 € Stufe 1 (Single), 506 €/Person bei Paar, 357–471 € pro Kind je Alter.
  • Mehrbedarf bei Alleinerziehend (+12–60 %), Schwangerschaft (+17 %), Behinderung G (+35 %).
  • KdU — angemessene Kalt- + Heizkosten; ab 2026 gedeckelt (höchstens das 1,5-fache der örtlichen Mietobergrenze).
  • Erwerbstätigen-Freibetrag: 100 € pauschal + 20 % (520–1.000 €) + 30 % (1.000–1.200 €).
  • Schonvermögen 2026: altersgestaffelt pro Person ab Tag 1 — 5.000 € (bis 30), 10.000 (bis 40), 12.500 (bis 50), 20.000 € (über 50).
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So funktioniert der Rechner

01

Haushalt zusammenstellen

Wer lebt mit dir? Single, Paar, Kinder nach Alter. Daraus entstehen die Regelbedarfs-Stufen (1–6).

02

Wohnkosten + Mehrbedarfe

Kalt + Heizung (angemessen). Mehrbedarfe: alleinerziehend, Schwangerschaft, Behinderung G, Warmwasser.

03

Einkommen anrechnen

Brutto-Lohn mit Erwerbstätigen-Freibetrag (100 € + 20 %/30 %-Staffel) abziehen.

Ergebnis: Voraussichtliche Grundsicherung/Mo, Bedarf-Breakdown und Anrechnungs-Posten als Entscheidungsbasis.
Deine Situation
Alles bleibt im Browser. Keine Anmeldung, keine Datenspeicherung.
Kind(er)
010
Kind(er)
010
0 €3.000 €
0 €500 €
0 €5.000 €
Freibetrag: 100 € + 20–30 % des Rests — wird automatisch abgezogen.
0 €5.000 €
Unterhalt, ALG I, Krankengeld, Elterngeld über 300 €.

Regelbedarfsstufen 2026

Quelle: BMAS-Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 2026 (Nullrunde, unverändert ggü. 2025).

StufeWerPro Monat
1Alleinstehend, eigener Haushalt563 €
2Paare / eheähnliche Gemeinschaft (je Person)506 €
3Erwachsene im HH der Eltern (25+)451 €
4Jugendliche 14–17 Jahre471 €
5Kinder 6–13 Jahre390 €
6Kinder 0–5 Jahre357 €

Schonvermögen ab 1. Juli 2026

Neu: altersgestaffelt pro Person, ab dem ersten Tag des Bezugs. Die frühere Karenzzeit mit 40.000 € entfällt.

AlterSchonvermögen pro Person
bis 30 Jahre5.000 €
31 bis 40 Jahre10.000 €
41 bis 50 Jahre12.500 €
über 50 Jahre20.000 €

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen:

1
Aufstockung bei niedrigem Lohn

Minijob, Teilzeit, Niedriglohn? Prüfen, ob die Grundsicherung den Bedarf ergänzen kann.

2
Nach ALG-1-Ablauf

ALG 1 endet bald? Grundsicherung als Übergangs-Lösung kalkulieren — auch Schonvermögen prüfen.

3
Familien-Situation geändert

Trennung, Kind dazu, Krankheit. Realistischer Anspruch vor Antragsstellung.

4
Selbstständigkeit gestrandet

Aufträge brechen weg? Aufstockende Grundsicherung plus Jobcenter-Kontakt verstehen.

So rechnen wir

Formel: Grundsicherung = (Regelbedarf + KdU + Mehrbedarf) − (Einkommen − Erwerbstätigen-Freibetrag) − sonstiges Einkommen. Freibetrag-Staffel: 100 € pauschal + 20 % von 520–1.000 € + 30 % von 1.000–1.200 €.

Reform-Kontext: Ab 1.7.2026 wird das Bürgergeld für Erwerbsfähige zur neuen Grundsicherung (Grundsicherungsgeld). Die Regelsätze 2026 bleiben unverändert (Nullrunde), Kernänderungen liegen bei Schonvermögen, Mitwirkung/Sanktionen und Wohnkosten-Deckelung.

Regelbedarf: § 20 SGB II + Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) — Fortschreibung 2026 lt. BMAS: 563 € Stufe 1, 506 € Stufe 2, 471/390/357 € Kinder.

Mehrbedarfe: § 21 SGB II — Alleinerziehend 12–60 % nach Kindergröße, Schwangerschaft 17 %, kostspielige Ernährung 15 %, dezentrale Warmwasser-Bereitung 2,3 %, Behinderung G/aG 35 %.

Kosten der Unterkunft: § 22 SGB II — angemessene Kalt- + Heizkosten. Ab 2026 gedeckelt: höchstens das 1,5-fache der örtlichen Mietobergrenze; die konkrete Grenze setzt die Kommune.

Erwerbstätigen-Freibetrag: § 11b SGB II — 100 € Pauschale + 20 % (520–1.000 €) + 30 % (1.000–1.200 €).

Schonvermögen ab 1.7.2026: altersgestaffelt pro Person ab Tag 1 — 5.000 € (bis 30), 10.000 (bis 40), 12.500 (bis 50), 20.000 € (über 50). Selbstgenutztes, angemessenes Wohneigentum und Altersvorsorge bleiben geschützt.

Quelle: SGB II §§ 20–22, 11b; RBEG/BMAS 2026; Gesetz zur neuen Grundsicherung (Inkrafttreten 1.7.2026). Schätzung ohne Gewähr, kein Ersatz für den Bescheid des Jobcenters. Umsetzung von KdU/Sanktionen variiert je Kommune. Berechnung läuft im Browser.

Häufige Fragen

Was ist die neue Grundsicherung 2026?
Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld für erwerbsfähige Personen in die neue Grundsicherung (Grundsicherungsgeld) umgewandelt. Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert (Nullrunde, 563 € Stufe 1). Neu sind vor allem: altersgestaffeltes Schonvermögen ab dem ersten Tag, strengere Mitwirkungspflichten/Sanktionen und eine Deckelung der Wohnkosten.
Wie hoch ist die Grundsicherung 2026 für Single?
Regelbedarf Stufe 1 (Single, eigener Haushalt): 563 € pro Monat (Stand 2026, Nullrunde gegenüber 2025). Plus angemessene Kosten der Unterkunft je nach Stadt (durchschnittlich 350–650 € warm). Gesamt-Anspruch typischerweise 900–1.250 €/Mo.
Wie viel Vermögen darf ich behalten?
Ab 1.7.2026 gilt ein altersgestaffeltes Schonvermögen pro Person ab dem ersten Tag: bis 30 Jahre 5.000 €, bis 40 Jahre 10.000 €, bis 50 Jahre 12.500 €, über 50 Jahre 20.000 €. Die frühere Karenzzeit mit 40.000 € entfällt. Selbstgenutztes, angemessenes Wohneigentum und Altersvorsorge bleiben geschützt.
Welcher Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende?
Mehrbedarf für Alleinerziehende: 36 % des Regelbedarfs bei 1 Kind <7 J. ODER 2–3 Kindern. 12 % pro Kind, mindestens 12 %. Bei 2 Kindern (eines <7 J.): 36 %. Berechnet auf Regelbedarf 563 € = +203 €/Mo Mehrbedarf.
Was zählt als anrechenbares Einkommen?
Anrechenbar: Erwerbseinkommen (nach Freibetrag), ALG I, Krankengeld, Elterngeld (über 300 €), Unterhalt, Kindergeld (auf Kind-Bedarf), Renten. Nicht angerechnet: Wohngeld bei gleichzeitigem Bezug (Wohngeld entfällt dann), Pflegegeld, Schmerzensgeld, Bildungspaket-Leistungen.
Wie funktionieren die Erwerbstätigen-Freibeträge?
Pauschal: 100 € sind anrechnungsfrei. Staffel: 100–520 € → 100 % frei (bis Pauschale erreicht). 520–1.000 € → 20 % des Mehrbetrags frei. Über 1.000 € (bzw. 1.200 € mit Kind) → 30 % des Mehrbetrags frei. Rest wird voll angerechnet.

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