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Wie viel bleibt mir bei Pfändung?

§ 850c ZPO: Grundfreibetrag 1.587,40 €/Monat plus Bonus je Unterhaltspflicht. Live-Berechnung des pfändbaren Anteils – und was dir trotz Pfändung netto bleibt, geschützt über ein P-Konto.

Definition · Stand 2026

Die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO legt fest, welcher Teil deines Netto-Einkommens bei einer Lohn- oder Kontopfändung unantastbar bleibt. Bis zum Grundfreibetrag von 1.587,40 €/Monat ist alles geschützt; pro unterhaltsberechtigter Person steigt der Freibetrag. Vom Mehrbetrag darüber wird gestaffelt gepfändet – ohne Unterhaltspflicht 7/10, ab 4.866,30 € netto der Mehrbetrag voll.

Quelle: § 850c ZPO · Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BMJ, gültig bis 30.6.2027) · § 850k ZPO (P-Konto) · Stand 2026

Das Wesentliche

Was bleibt dir auch bei Pfändung – in 5 Punkten.

4,9 / 5· 2.103 Bewertungen
Deine Daten
500 €10.000 €
Pers.
05

Pfändungstabelle 2026 (komplett)

Gültig ab 1.7.2026 (§ 850c ZPO). Pfändbarer Monatsbetrag je Netto-Einkommen und Zahl unterhaltsberechtigter Personen. „–“ = nichts pfändbar.

Netto bis0 Pers.12345
1.599,99 €1,82 €
1.699,99 €71,82 €
1.799,99 €141,82 €
1.899,99 €211,82 €
1.999,99 €281,82 €
2.099,99 €351,82 €
2.199,99 €421,82 €2,59 €
2.299,99 €491,82 €52,59 €
2.399,99 €561,82 €102,59 €
2.499,99 €631,82 €152,59 €
2.599,99 €701,82 €202,59 €28,94 €
2.699,99 €771,82 €252,59 €68,94 €
2.799,99 €841,82 €302,59 €108,94 €
2.899,99 €911,82 €352,59 €148,94 €11,86 €
2.999,99 €981,82 €402,59 €188,94 €41,86 €
3.099,99 €1.051,82 €452,59 €228,94 €71,86 €
3.199,99 €1.121,82 €502,59 €268,94 €101,86 €1,34 €
3.299,99 €1.191,82 €552,59 €308,94 €131,86 €21,34 €
3.399,99 €1.261,82 €602,59 €348,94 €161,86 €41,34 €
3.499,99 €1.331,82 €652,59 €388,94 €191,86 €61,34 €
3.599,99 €1.401,82 €702,59 €428,94 €221,86 €81,34 €7,39 €
3.699,99 €1.471,82 €752,59 €468,94 €251,86 €101,34 €17,39 €
3.799,99 €1.541,82 €802,59 €508,94 €281,86 €121,34 €27,39 €
3.899,99 €1.611,82 €852,59 €548,94 €311,86 €141,34 €37,39 €
3.999,99 €1.681,82 €902,59 €588,94 €341,86 €161,34 €47,39 €
4.099,99 €1.751,82 €952,59 €628,94 €371,86 €181,34 €57,39 €
4.199,99 €1.821,82 €1.002,59 €668,94 €401,86 €201,34 €67,39 €
4.299,99 €1.891,82 €1.052,59 €708,94 €431,86 €221,34 €77,39 €
4.399,99 €1.961,82 €1.102,59 €748,94 €461,86 €241,34 €87,39 €
4.499,99 €2.031,82 €1.152,59 €788,94 €491,86 €261,34 €97,39 €
4.599,99 €2.101,82 €1.202,59 €828,94 €521,86 €281,34 €107,39 €
4.699,99 €2.171,82 €1.252,59 €868,94 €551,86 €301,34 €117,39 €
4.799,99 €2.241,82 €1.302,59 €908,94 €581,86 €321,34 €127,39 €

Ab einem Netto von 4.866,30 € ist jeder Mehrverdienst über der Höchstgrenze voll pfändbar. Grundlage § 850c Abs. 3 ZPO (Netto auf volle 10 € abgerundet, dann gestaffelter Anteil: 7/10 ohne Unterhalt, je Person weniger). Schätzwerte zur Orientierung – maßgeblich ist die amtliche Pfändungstabelle des BMJ.

So funktioniert der Rechner

01
Netto + Unterhaltspflichten

Trage dein aktuelles Netto-Einkommen ein (Lohn, Rente, Kranken- oder Arbeitslosengeld zählen mit) und die Anzahl unterhaltsberechtigter Personen.

02
Freibetrag berechnen

Der Rechner addiert zum Grundfreibetrag die dynamischen Boni je Unterhaltspflicht nach § 850c Abs. 2 ZPO.

03
Pfändbar sehen

Live: Freibetrag, der Betrag über der Freigrenze, der pfändbare Anteil und was dir netto pro Monat bleibt.

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen rund um Lohn- und Kontopfändung.

Lohnpfändung droht

Brief vom Gerichtsvollzieher: Wie viel verlierst du tatsächlich vom monatlichen Netto?

P-Konto einrichten

Vor dem Bank-Antrag: realistischen Freibetrag inklusive Unterhaltspflichten kalkulieren.

Schuldnerberatung

Vor dem Termin: Wie viel kannst du realistisch für den Schuldenabbau einsetzen?

Insolvenz-Vorbereitung

3-Jahres-Restschuldbefreiung: Was bleibt monatlich vom Netto über?

So rechnen wir & Methodik

Grundfreibetrag: § 850c Abs. 1 ZPO — 1.587,40 €/Monat (seit 1.7.2026, gültig bis 30.6.2027). Anpassung jährlich am 1.7. nach dem Grundfreibetrag des Einkommensteuerrechts.

Unterhalts-Boni: § 850c Abs. 2 ZPO — 1. Person +597,42 €, 2.–5. Person je +332,83 €. Maximal 5 Personen anrechenbar.

Pfändungs-Staffelung: § 850c Abs. 3 ZPO — vom Mehrbetrag über dem Freibetrag bleiben ohne Unterhalt 3/10 geschützt, 7/10 sind pfändbar. Je Unterhaltspflicht sinkt der pfändbare Anteil (1. Person → 5/10, 2.–5. je −1/10). Ab 4.866,30 € netto ist der Mehrbetrag über der Höchstgrenze voll pfändbar.

Rechnung: Freibetrag = 1.587,40 + (Unterhalt × Bonus-Staffel). Überschuss = max(0, Netto − Freibetrag). Pfändbar = Anteil × Überschuss (bis Höchstgrenze) + voller Mehrbetrag darüber. Schätzwert – die finale Berechnung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher anhand der amtlichen Tabelle.

P-Konto-Schutz: § 850k ZPO — das Pfändungsschutzkonto schützt den Grundfreibetrag automatisch. Jede Bank ist verpflichtet, jedes Girokonto kostenlos in ein P-Konto umzuwandeln. Unterhaltspflichten müssen mit Bescheinigung schriftlich bei der Bank angemeldet werden.

Quelle: §§ 850c, 850k ZPO · Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BMJ, gültig bis 30.6.2027) · Bekanntmachung 2026 (gesetze-im-internet.de) · Stand: Juli 2026. Berechnung läuft 100 % im Browser.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag 2026?
§ 850c ZPO: Pfändungsfreigrenze 1.587,40 €/Monat (seit 1.7.2026, gilt bis 30.6.2027). Pro unterhaltsberechtigter Person zusätzlich: 1. Person 597,42 €, 2. Person 332,83 €, weitere je 332,83 € (bis max. 5 Personen). Beispiel: Single mit 2.000 € Netto → 412,60 € über Freigrenze → davon 7/10 = rund 289 € pfändbar.
Was ist ein P-Konto?
Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO. Automatischer Grundfreibetrag 1.587,40 €/Monat — geschützt vor Pfändung. Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, jedes Girokonto kostenlos in ein P-Konto umzuwandeln (§ 850k Abs. 7 ZPO). Pro Unterhaltspflicht muss der zusätzliche Freibetrag bei der Bank schriftlich angemeldet werden (mit Bescheinigung).
Welche Einkünfte sind pfändbar?
§ 850 ZPO: Pfändbar ist das Netto-Arbeitseinkommen (NICHT Brutto). Steuern, KV, RV, AV gehen vorab raus. Auch Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld, BAföG, Bürgergeld zählen. Nicht pfändbar: Mutterschaftsgeld, bestimmte Erschwerniszulagen (§ 850a ZPO), Kindergeld (nur für das Kind). Wichtig: Die Berechnung erfolgt nach Pfändungstabelle, NICHT linear.
Wie wird die Pfändungstabelle berechnet?
§ 850c Abs. 3 ZPO: Vom Teil über dem Freibetrag bleiben ohne Unterhaltspflicht 3/10 geschützt — 7/10 sind pfändbar. Je Unterhaltspflicht steigt der geschützte Anteil (1. Person +2/10, 2.–5. je +1/10). Ab 4.866,30 € netto ist der Mehrbetrag über der Höchstgrenze voll pfändbar.
Wie beantrage ich ein P-Konto?
Schreib formlos an deine Bank: „Hiermit beantrage ich die Umwandlung meines Girokontos <IBAN> in ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO". Die Bank muss binnen 4 Werktagen umstellen. Prüfe die Konditionen — Gebühren dürfen NICHT höher sein als beim normalen Konto. Bei Verweigerung: Verbraucherzentrale + BaFin einschalten.
Was, wenn der Gläubiger trotz Freibetrag voll vollstreckt?
Sofort: Vollstreckungsschutzantrag nach § 850f ZPO beim zuständigen Vollstreckungsgericht. Schritte: 1) schriftlich beim Gericht widersprechen, 2) Nachweis der Unterhaltspflichten beilegen, 3) ggf. den Gerichtsvollzieher informieren. Bei Notlage: Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrags nach § 850f ZPO mit Sozialhilfesätzen begründen.

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