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Pfändungsfreigrenze 2026 — das absolute Minimum #
§ 850c ZPO regelt seit 2021 die Pfändungsfreigrenze. Sie wird jährlich an die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung angepasst. Für 2026:
| Situation | Freigrenze/Monat |
|---|---|
| Alleinstehend, keine Unterhaltspflicht | 1.499,99 € |
| Mit 1 unterhaltsberechtigter Person (Ehepartner) | 2.063,97 € |
| Mit 2 unterhaltsberechtigten Personen | 2.377,87 € |
| Mit 3 unterhaltsberechtigten Personen | 2.691,77 € |
| Mit 4 unterhaltsberechtigten Personen | 3.005,67 € |
Das heißt: Bis zu dieser Grenze wird gar nichts gepfändet — auch wenn ein Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid hat. Der Arbeitgeber darf nicht mehr abziehen.
Mit dem Pfändungstabelle-Rechner 2026 berechnest du dein pfändbares Einkommen exakt — mit Tranchen-Staffelung und Unterhalts-Aufschlägen automatisch.
Die 3-Tranchen-Staffelung über der Freigrenze #
Über der Pfändungsfreigrenze wird nicht 100 % abgezogen, sondern in drei Stufen:
- Tranche 1 (bis ca. 4.620 €): 70 % bleiben dir, 30 % sind pfändbar
- Tranche 2 (bis ca. 6.150 €): 90 % bleiben dir, nur 10 % pfändbar
- Tranche 3 (darüber): 100 % pfändbar
Sehr wichtig: Die Tranchen-Grenzen erhöhen sich ebenfalls je Unterhaltspflicht. Wer 3.500 € Netto verdient und keine Unterhaltspflicht hat, hat einen pfändbaren Anteil von ca. 600 €/Monat — nicht 2.000 €.
P-Konto: Schutz nach § 850k ZPO #
Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto mit zusätzlichem Pfändungsschutz. Der wesentliche Schutz: 1.499,99 €/Monat sind auf dem Konto automatisch geschützt vor Pfändung.
Funktionsweise:
- Beantragen kostenlos bei der eigenen Bank — auch nachträglich
- Max. 4 Werktage Bearbeitung — gesetzliche Pflicht
- Ein P-Konto pro Person — mehrere sind verboten
- Bescheinigung über zusätzliche unterhaltsberechtigte Personen erhöht den Schutz
- Verbleibender Schutz für 3 Monate übertragbar, wenn nicht ausgegeben (Ansparung möglich)
Mit P-Konto vermeidest du auch das gefürchtete "Konto-Einfrieren" bei Pfändung. Banken sind verpflichtet, das Konto innerhalb von 4 Werktagen umzuwandeln — auch bei bereits eingeleiteter Pfändung.
Pfändbare vs. unpfändbare Einkünfte #
Nicht alle Einkünfte werden gleich behandelt. Sechs Kategorien sind absolut unpfändbar:
- Kindergeld (§ 31 EStG): gehört zum Kind, nicht zum Elternteil — nicht pfändbar
- Wohngeld (§ 26 WoGG): Existenzminimum-Sicherung, geschützt
- Pflegegeld (§ 38 SGB XI): persönliche Pflege-Leistung, nicht übertragbar
- Bürgergeld (§ 42 SGB II): Grundsicherung, absolut geschützt
- Eltern- und Mutterschaftsgeld: zweckgebundene Familien-Leistungen
- Schmerzensgeld (BGH IX ZR 32/08): persönlich, nicht pfändbar
Aufpassen: Manche Inkassounternehmen versuchen trotzdem, auf diese Beträge zuzugreifen. Wenn das passiert: sofort schriftlich widersprechen + Vollstreckungsgericht informieren.
Mehrere Gläubiger gleichzeitig #
Wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig pfänden, gilt das Prioritätsprinzip: Wer den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zuerst beim Drittschuldner (Arbeitgeber, Bank) zustellen lässt, wird zuerst bedient.
Praktisch: Der erste Gläubiger bekommt sein Geld. Wenn die Schulden komplett getilgt sind, kommt der nächste an die Reihe. Bei vielen Gläubigern kann das Jahre dauern.
Daher: Bei mehr als 3 aktiven Vollstreckungs-Verfahren ist Insolvenz oft die bessere Lösung — siehe unten.
Vollstreckungsschutz beantragen #
Bei Existenzgefährdung kannst du nach § 765a ZPO Vollstreckungsschutz beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen. Voraussetzungen:
- Pfändung würde Existenz bedrohen (Wohnungslosigkeit, schwere Krankheit, Suizid-Gefahr)
- Sittenwidrige Härte bei Aufrechterhaltung der Pfändung
- Glaubhaftmachung der Umstände (ärztliches Attest, Mietvertrag, etc.)
Gericht kann Pfändung temporär aussetzen, Raten anpassen oder ganz aufheben. Antrag formlos möglich, kein Anwalt nötig.
Sofortmaßnahmen-Checkliste #
Wenn du gerade einen Vollstreckungsbescheid bekommen hast oder eine Pfändung droht:
- P-Konto sofort einrichten — auch wenn aktuell noch nicht gepfändet wird
- Lohn-Bescheinigung vom AG anfordern — mit allen Unterhaltspflichten
- Schuldnerberatung kontaktieren — Wohlfahrtsverbände, kostenlos
- Vollstreckungsbescheid prüfen — ist die Forderung berechtigt? Verjährt? Inkasso-Kosten zu hoch?
- Bei Wuchergebühren widersprechen — § 138 BGB Sittenwidrigkeit
- Bei mehreren Gläubigern: Insolvenz-Antrag prüfen
Inkasso-Kosten sind oft überhöht. Mit dem Inkasso-Kosten-Rechner 2026 prüfst du, welche Kosten nach RVG Nr. 2300 wirklich gerechtfertigt sind. Mahngebühren über 2,50 € pro Mahnung sind nach BGH VII ZR 26/12 unwirksam.
Insolvenz als Ausweg #
Wenn die Schulden über 30.000 € sind oder mehrere Gläubiger gleichzeitig pfänden, ist die Verbraucher-Insolvenz oft der schnellste Weg zur Schuldenfreiheit. Drei Eckpunkte:
- Dauer: 3 Jahre (seit 1.10.2020, vorher 6 Jahre)
- Pfändbarer Anteil geht in die Masse, Rest bleibt dem Schuldner
- Restschuldbefreiung nach 3 Jahren — alle Schulden weg
Voraussetzung: Außergerichtliche Einigungsversuche müssen gescheitert sein. Das geht über Schuldnerberatungsstellen, die das für dich erledigen — meist kostenlos.
Häufige Fragen #
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?
Für Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht: 1.499,99 €/Monat (§ 850c ZPO). Pro unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag — bei Ehepartner +563,98 €, pro Kind +313,90 €.
Was ist ein P-Konto?
Ein normales Girokonto mit Pfändungsschutz nach § 850k ZPO. Schützt automatisch 1.499,99 €/Monat vor Pfändung. Beantragung kostenlos bei der eigenen Bank, max. 4 Werktage Bearbeitung.
Wie funktioniert die 3-Tranchen-Staffelung?
Über der Freigrenze gilt: Tranche 1 (bis ca. 4.620 €) = 70 % bleiben, Tranche 2 (bis ca. 6.150 €) = 90 % bleiben, Tranche 3 (darüber) = 100 % pfändbar. Plus Unterhalts-Aufschläge.
Welche Einkünfte sind absolut unpfändbar?
Kindergeld, Wohngeld, Pflegegeld, Bürgergeld, Eltern- und Mutterschaftsgeld, Schmerzensgeld. Geschützt durch § 850 ZPO und Sondergesetze.
Wann lohnt sich Verbraucher-Insolvenz?
Bei Schulden über 30.000 €, mehreren Gläubigern gleichzeitig oder wenn realistisch keine Tilgung über 5+ Jahre möglich ist. Dauer: 3 Jahre. Restschuldbefreiung: alle Schulden weg.
Was wenn Inkasso zu viel fordert?
Prüf die Gebühren nach RVG Nr. 2300 + Mahngebühren-Cap 2,50 €. Schriftlich widersprechen mit Hinweis auf BGH VII ZR 26/12. Bei Inkasso-Anbieter Beschwerde beim Bundesamt der Justiz einreichen.
