Pfändungsschutz · Stand 2026
Was ist unpfändbar? Die wichtigsten Schutzregeln 2026
Nicht alles, was auf deinem Konto landet, darf gepfändet werden. Manche Leistungen sind komplett geschützt, andere nur teilweise. Hier siehst du, was sicher ist — beim Lohn und auf dem Konto.
Vollständig unpfändbar sind u. a. Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld, Eltern-, Pflege- und Blindengeld. Beim Arbeitseinkommen bleibt der pfändungsfreie Grundbetrag geschützt (Single seit 01.07.2025: 1.559,99 €). Teilweise pfändbar sind Weihnachts- und Urlaubsgeld. Auf dem Konto schützt ein P-Konto diese Beträge automatisch.
Quelle: §§ 850 ff. ZPO · § 54 SGB I · § 899 ZPO
Das Wichtigste
Was geschützt ist — und was nicht.
- Komplett geschützt: Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, Pflegegeld, Blindengeld.
- Lohn: der pfändungsfreie Grundbetrag bleibt immer (Single 1.559,99 €).
- Teilweise pfändbar: Weihnachtsgeld (halbes Monatsgehalt frei), Urlaubsgeld üblicher Höhe.
- Konto: nur ein P-Konto schützt eingehendes Guthaben automatisch.