FLORIN+ Ratgeber Was ist unpfändbar

Pfändungsschutz · Stand 2026

Was ist unpfändbar? Die wichtigsten Schutzregeln 2026

Nicht alles, was auf deinem Konto landet, darf gepfändet werden. Manche Leistungen sind komplett geschützt, andere nur teilweise. Hier siehst du, was sicher ist — beim Lohn und auf dem Konto.

Kurzantwort

Vollständig unpfändbar sind u. a. Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld, Eltern-, Pflege- und Blindengeld. Beim Arbeitseinkommen bleibt der pfändungsfreie Grundbetrag geschützt (Single seit 01.07.2025: 1.559,99 €). Teilweise pfändbar sind Weihnachts- und Urlaubsgeld. Auf dem Konto schützt ein P-Konto diese Beträge automatisch.

Quelle: §§ 850 ff. ZPO · § 54 SGB I · § 899 ZPO

§ 850 ff. ZPO Sozialleistungen geschützt P-Konto-Schutz
30-Sek-Überblick

Das Wichtigste

Was geschützt ist — und was nicht.

  • Komplett geschützt: Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, Pflegegeld, Blindengeld.
  • Lohn: der pfändungsfreie Grundbetrag bleibt immer (Single 1.559,99 €).
  • Teilweise pfändbar: Weihnachtsgeld (halbes Monatsgehalt frei), Urlaubsgeld üblicher Höhe.
  • Konto: nur ein P-Konto schützt eingehendes Guthaben automatisch.

Vollständig geschützt

Diese Leistungen sind unpfändbar

Zweckgebundene und soziale Leistungen sind grundsätzlich vor Pfändung geschützt (§ 54 SGB I, §§ 850a ff. ZPO).

  • Bürgergeld und Sozialhilfe (Grundsicherung).
  • Wohngeld und Kinderzuschlag.
  • Kindergeld — gehört dem Kind und ist geschützt.
  • Elterngeld (im gesetzlichen Rahmen) und Mutterschaftsgeld.
  • Pflegegeld, Blindengeld und vergleichbare Nachteilsausgleiche.
  • Bildungs- und Teilhabe-Paket sowie andere zweckgebundene Leistungen.

Ob dir solche Leistungen zustehen, prüfst du mit dem Sozialleistungs-Rechner oder dem Bürgergeld-Rechner.

Nur teilweise pfändbar

Hier gilt ein eingeschränkter Schutz

  • Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte eines monatlichen Arbeitseinkommens (höchstens bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag) unpfändbar — der Rest ist pfändbar.
  • Urlaubsgeld in üblicher Höhe ist unpfändbar, darüber hinaus pfändbar.
  • Überstundenvergütung ist zur Hälfte unpfändbar.
  • Arbeitseinkommen oberhalb des Grundbetrags — gestaffelt pfändbar je nach Unterhaltspflichten.
Wie viel von deinem laufenden Lohn pfändbar bleibt, hängt von Höhe und Unterhaltspflichten ab. Der Pfändungsschutz-Rechner zeigt es dir auf den Euro genau.

Wichtiger Unterschied

Lohn geschützt ≠ Konto geschützt

Eine unpfändbare Leistung kann auf dem Konto trotzdem mitgepfändet werden, sobald sie als Guthaben eingeht — es sei denn, du hast ein P-Konto. Der Schutz wirkt also an zwei Stellen:

  • Beim Lohn: Der Arbeitgeber zahlt den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger, der Rest bleibt dir.
  • Auf dem Konto: Das P-Konto schützt dein Guthaben automatisch bis zum Freibetrag — auch Sozialleistungen.

Reicht der Grundfreibetrag nicht, lässt du ihn erhöhen. Wer mit Schulden grundsätzlich aufräumen will, findet Wege im Schulden-Hub.

Was bei einer Kontopfändung sofort zählt

Trifft eine Kontopfändung ein und du hast kein P-Konto, wird das Konto zunächst gesperrt — auch unpfändbare Leistungen wie Bürgergeld sind dann vorübergehend blockiert. Deshalb gilt:

  • Sofort P-Konto verlangen: Die Umwandlung wirkt rückwirkend, wenn sie innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung erfolgt.
  • Leistungen nachweisen: Mit einer Bescheinigung schützt du Beträge über dem Grundfreibetrag — etwa Kindergeld oder eine Nachzahlung von Sozialleistungen.
  • Einmalzahlungen prüfen: Nachzahlungen unpfändbarer Leistungen bleiben geschützt, müssen der Bank aber gemeldet werden.

Selbstständige und Rente

Auch Renten zählen zum Arbeitseinkommen und sind nach denselben Tabellen geschützt. Bei Selbstständigen gibt es keinen automatischen Tabellenschutz — sie können beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass ihnen ein dem Pfändungsschutz vergleichbarer Betrag bleibt.

Häufige Fragen

Welche Einkommen sind komplett unpfändbar?

Unter anderem Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld (im Rahmen), Pflege- und Blindengeld sowie zweckgebundene Leistungen. Beim Arbeitseinkommen bleibt der pfändungsfreie Grundbetrag geschützt (Single 1.559,99 € seit 01.07.2025).

Sind Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld pfändbar?

Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte eines Monatseinkommens (bis zu einem Höchstbetrag) unpfändbar, Urlaubsgeld in üblicher Höhe ebenfalls. Darüber hinausgehende Beträge sind pfändbar.

Sind Sozialleistungen auf dem Konto geschützt?

Auf einem P-Konto ja — im Rahmen des Freibetrags automatisch. Ohne P-Konto kann eingehendes Guthaben gepfändet werden, deshalb das Konto rechtzeitig umwandeln.

Ist die Rente pfändbar?

Gesetzliche Renten zählen als Arbeitseinkommen und sind nach derselben Tabelle geschützt wie Lohn — der pfändungsfreie Grundbetrag bleibt dir. Grundsicherung im Alter ist dagegen vollständig unpfändbar.

Was gilt für Selbstständige?

Selbstständige haben keinen automatischen Tabellenschutz. Sie können beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass ihnen ein dem Lohnpfändungsschutz vergleichbarer Betrag verbleibt.