Schulden & Bonität · Stand 2026
Schuldnerverzeichnis: Wann wird der Eintrag gelöscht?
Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis verschwindet nicht sofort — aber auch nicht für immer. Hier siehst du, wann automatisch gelöscht wird, wie du eine vorzeitige Löschung beantragst und warum das Schuldnerverzeichnis nicht dasselbe wie die SCHUFA ist.
Ein Eintrag wird automatisch nach 3 Jahren gelöscht — gerechnet ab dem Tag der Eintragungsanordnung (§ 882e Abs. 1 ZPO). Vorzeitig geht es per Antrag, sobald die Forderung samt Vollstreckungskosten vollständig bezahlt ist. Die Löschung ist kostenlos.
Quelle: § 882e ZPO · Zentrales Vollstreckungsgericht
Das Wichtigste
Wann und wie du wieder rauskommst.
- Automatisch: Löschung 3 Jahre nach dem Tag der Eintragungsanordnung.
- Vorzeitig: per Antrag, wenn die Schuld samt Kosten vollständig bezahlt und nachgewiesen ist.
- Kostenlos: Die Löschung beim Vollstreckungsgericht ist gebührenfrei — Vorkasse-„Löschdienste“ braucht niemand.
- Nicht die SCHUFA: Das Schuldnerverzeichnis ist ein amtliches Register, kein SCHUFA-Eintrag.