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SCHUFA & Bonität

Welche Daten speichert die SCHUFA über dich? Der komplette Überblick 2026

Vier Datenkategorien, klare Grenzen – und überraschend viel, was die SCHUFA nicht weiß. Hier siehst du genau, was gespeichert wird, wie lange, und welche Rechte du hast.

Paul Richter
Paul Richter
·20. Juni 2026·9 min Lesezeit
Inhalt

Über fast jede:n Erwachsene:n in Deutschland führt die SCHUFA eine Akte – rund 68 Millionen Personen. Doch was genau steht da drin? Die kurze Antwort: weniger, als die meisten denken. Die SCHUFA ist eine reine Kreditauskunftei, kein Finanzamt und keine Behörde. Sie sieht, ob du Verträge und Kredite hast und ob du sie bedienst – aber nicht, wie viel du verdienst oder besitzt.

Die 4 Datenkategorien, die die SCHUFA speichert

Alle gespeicherten Informationen lassen sich in vier Gruppen einteilen (plus Daten aus öffentlichen Verzeichnissen):

1

Identitätsdaten

Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle und frühere Anschriften. Dienen nur der eindeutigen Zuordnung – damit Einträge wirklich zu dir gehören.

2

Positivdaten (deine Verträge)

Die bloße Existenz laufender Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Mobilfunk- und Leasingverträge. Gespeichert wird, dass der Vertrag besteht – nicht der Saldo oder die Rate.

3

Negativmerkmale

Zahlungsstörungen: offene oder titulierte Forderungen, Inkasso, gerichtliche Mahnbescheide, Kredit­kündigungen wegen Zahlungsverzugs. Nur diese Kategorie wirkt sich klar negativ aus.

4

Anfragen

Wenn eine Bank oder ein Händler deine Bonität abfragt. Wichtig: Eine Konditionsanfrage ist score-neutral und nur für dich sichtbar – eine echte Kreditanfrage wird 12 Monate gespeichert.

Hinzu kommen Daten aus öffentlichen Verzeichnissen (Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung, eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl aus dem Schuldnerverzeichnis) sowie der daraus berechnete Bonitätsscore selbst.

Was die SCHUFA NICHT speichert

Genauso wichtig wie das, was drinsteht, ist das, was fehlt. Diese Daten hat die SCHUFA nicht:

  • Einkommen & Gehalt
  • Vermögen, Sparguthaben, Kontostände
  • Beruf & Arbeitgeber
  • Familienstand & Kinder
  • Nationalität, Religion, Gesundheit (besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO)
  • Kaufverhalten & einzelne Einkäufe
  • Miethöhe & Mietzahlungen (außer titulierte Forderungen)

Interaktiv: Speichert die SCHUFA das?

Teste dein Wissen. Tippe bei jeder Karte auf Ja oder Nein – du siehst sofort die richtige Antwort und die Begründung.

Löschfristen 2026 – wie lange bleibt was?

Wie lange ein Eintrag bleibt, hängt vom Typ ab. Wähle einen Eintrag und sieh die aktuelle Speicherdauer:

EintragSpeicherdauer
Kreditanfrage12 Monate
Konditionsanfragescore-neutral, nur für dich sichtbar
Girokonto / Kreditkarte (laufend)bis zur gemeldeten Auflösung
Erledigter Kredit3 Jahre nach vollständiger Rückzahlung
Beglichene Zahlungsstörung3 Jahre (mit 100-Tage-Regel: 18 Monate)
Privatinsolvenz / Restschuldbefreiung6 Monate
Eidesstattliche Versicherung / Haftbefehl3 Jahre

Die 100-Tage-Regel: Schneller sauber

Seit dem 1. Januar 2025 kannst du die Löschfrist einer beglichenen Zahlungsstörung von 36 auf 18 Monate halbieren. Dafür müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die Forderung wird innerhalb von 100 Tagen nach der SCHUFA-Meldung vollständig bezahlt.
  2. In den 18 Monaten danach gibt es keine weitere Zahlungsausfall-Meldung.
  3. In dieser Zeit erfolgt kein Eintrag in ein öffentliches Verzeichnis (z. B. Insolvenzantrag).

Ausgeschlossen sind Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiungen, Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis sowie wiederholte oder langfristige Zahlungsstörungen.

Rechtlicher Hintergrund: Der Kampf um Score-Transparenz

Wie der Score genau entsteht, war jahrelang ein Geschäftsgeheimnis. Das ändert sich gerade grundlegend:

  • EuGH, 7.12.2023 (C-634/21): Der SCHUFA-Score kann eine „automatisierte Entscheidung" im Sinne von Art. 22 DSGVO sein – nämlich dann, wenn Dritte (z. B. Banken) ihm eine maßgebliche Bedeutung für ihre Entscheidung beimessen. Dann greifen besondere Transparenz- und Auskunftspflichten.
  • BGH, 11.6.2026: Karlsruhe verhandelt, ob die SCHUFA-Datenkopie (Art. 15 DSGVO) auch die Gewichtung der wichtigsten Score-Kriterien offenlegen muss. Das OLG Dresden hatte das in der Vorinstanz teilweise bejaht. Genau hier setzt die aktuelle Debatte an: War der Score maßgeblich – und muss die SCHUFA dann offener werden?
  • Neues Recht ab 20.11.2026: Eine BDSG-Änderung verpflichtet Auskunfteien, dir auf Anfrage alle Score-Werte der letzten 12 Monate sowie die verwendeten Daten und die einflussreichsten Kriterien zu nennen.
  • Neuer SCHUFA-Score seit März 2026: Die SCHUFA hat ihr Modell auf ein nachvollziehbares Punktesystem mit 12 offen kommunizierten Kriterien umgestellt – die Gerichtsverfahren betreffen noch die alte Methode.
Was das für dich heißt: Du hast ein zunehmend starkes Recht zu erfahren, welche Daten in deinen Score einfließen und wie sie gewichtet werden – und automatisierte Ablehnungen anzufechten.

Deine Rechte – und wie du nachsiehst

Du musst der Datenspeicherung nicht hilflos zusehen. Die DSGVO gibt dir konkrete Werkzeuge:

  • Art. 15 – Auskunft: Einmal im Jahr kostenlose Datenkopie (Selbstauskunft). Sie zeigt dir alles, was gespeichert ist.
  • Art. 16 – Berichtigung: Falsche oder veraltete Daten musst du korrigieren lassen können.
  • Art. 17 – Löschung: Unzulässige Einträge müssen gelöscht werden – die SCHUFA muss innerhalb von 30 Tagen reagieren.
  • Art. 21/22 – Widerspruch: gegen die Verarbeitung und gegen rein automatisierte Entscheidungen.

Der erste Schritt ist immer die kostenlose Selbstauskunft – so beantragst du sie. Den groben Überblick über alle SCHUFA-Fragen findest du in unserem großen SCHUFA-Ratgeber, und wie der Score zustande kommt, erklären die 12 Score-Kriterien.

Häufige Fragen

Speichert die SCHUFA mein Einkommen?
Nein. Die SCHUFA speichert weder Einkommen noch Gehalt, Vermögen oder Kontostände. Sie ist eine Kreditauskunftei und sieht nur, ob du Verträge und Kredite hast und ob du sie vertragsgemäß bedienst.
Woher bekommt die SCHUFA ihre Daten?
Von ihren Vertragspartnern – Banken, Sparkassen, Telekommunikationsanbietern, Versandhändlern und Inkassounternehmen – sowie aus öffentlichen Verzeichnissen wie dem Schuldnerverzeichnis und den Insolvenzbekanntmachungen.
Wie sehe ich, welche Daten die SCHUFA über mich hat?
Über die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO (Selbstauskunft), auf die du einmal im Jahr Anspruch hast. Ab dem 20. November 2026 musst du zusätzlich alle Score-Werte der letzten 12 Monate und die einflussreichsten Kriterien erhalten.
Wie lange bleiben negative Einträge gespeichert?
Beglichene Zahlungsstörungen in der Regel 3 Jahre (zum Ende des dritten Kalenderjahres). Mit der 100-Tage-Regel verkürzt sich das auf 18 Monate. Eine Restschuldbefreiung wird nach nur 6 Monaten gelöscht.
Speichert die SCHUFA jede Kreditanfrage?
Nur echte Kreditanfragen werden 12 Monate gespeichert. Eine Konditionsanfrage – die du vor jedem Vergleich ausdrücklich verlangen solltest – ist score-neutral und nur für dich sichtbar.
Paul Richter
Über den Autor
Paul Richter
Steuer- & Vorsorge-Redaktion, FLORIN+

Schreibt seit 2019 über deutsche Kreditprodukte und SCHUFA-Themen.

Schwerpunkte
EinkommensteuerRente & VorsorgeFamilien-FinanzenSozialversicherung

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