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Über fast jede:n Erwachsene:n in Deutschland führt die SCHUFA eine Akte – rund 68 Millionen Personen. Doch was genau steht da drin? Die kurze Antwort: weniger, als die meisten denken. Die SCHUFA ist eine reine Kreditauskunftei, kein Finanzamt und keine Behörde. Sie sieht, ob du Verträge und Kredite hast und ob du sie bedienst – aber nicht, wie viel du verdienst oder besitzt.
Die 4 Datenkategorien, die die SCHUFA speichert
Alle gespeicherten Informationen lassen sich in vier Gruppen einteilen (plus Daten aus öffentlichen Verzeichnissen):
Identitätsdaten
Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle und frühere Anschriften. Dienen nur der eindeutigen Zuordnung – damit Einträge wirklich zu dir gehören.
Positivdaten (deine Verträge)
Die bloße Existenz laufender Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Mobilfunk- und Leasingverträge. Gespeichert wird, dass der Vertrag besteht – nicht der Saldo oder die Rate.
Negativmerkmale
Zahlungsstörungen: offene oder titulierte Forderungen, Inkasso, gerichtliche Mahnbescheide, Kreditkündigungen wegen Zahlungsverzugs. Nur diese Kategorie wirkt sich klar negativ aus.
Anfragen
Wenn eine Bank oder ein Händler deine Bonität abfragt. Wichtig: Eine Konditionsanfrage ist score-neutral und nur für dich sichtbar – eine echte Kreditanfrage wird 12 Monate gespeichert.
Hinzu kommen Daten aus öffentlichen Verzeichnissen (Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung, eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl aus dem Schuldnerverzeichnis) sowie der daraus berechnete Bonitätsscore selbst.
Was die SCHUFA NICHT speichert
Genauso wichtig wie das, was drinsteht, ist das, was fehlt. Diese Daten hat die SCHUFA nicht:
- ❌ Einkommen & Gehalt
- ❌ Vermögen, Sparguthaben, Kontostände
- ❌ Beruf & Arbeitgeber
- ❌ Familienstand & Kinder
- ❌ Nationalität, Religion, Gesundheit (besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO)
- ❌ Kaufverhalten & einzelne Einkäufe
- ❌ Miethöhe & Mietzahlungen (außer titulierte Forderungen)
Interaktiv: Speichert die SCHUFA das?
Teste dein Wissen. Tippe bei jeder Karte auf Ja oder Nein – du siehst sofort die richtige Antwort und die Begründung.
Löschfristen 2026 – wie lange bleibt was?
Wie lange ein Eintrag bleibt, hängt vom Typ ab. Wähle einen Eintrag und sieh die aktuelle Speicherdauer:
| Eintrag | Speicherdauer |
|---|---|
| Kreditanfrage | 12 Monate |
| Konditionsanfrage | score-neutral, nur für dich sichtbar |
| Girokonto / Kreditkarte (laufend) | bis zur gemeldeten Auflösung |
| Erledigter Kredit | 3 Jahre nach vollständiger Rückzahlung |
| Beglichene Zahlungsstörung | 3 Jahre (mit 100-Tage-Regel: 18 Monate) |
| Privatinsolvenz / Restschuldbefreiung | 6 Monate |
| Eidesstattliche Versicherung / Haftbefehl | 3 Jahre |
Die 100-Tage-Regel: Schneller sauber
Seit dem 1. Januar 2025 kannst du die Löschfrist einer beglichenen Zahlungsstörung von 36 auf 18 Monate halbieren. Dafür müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein:
- Die Forderung wird innerhalb von 100 Tagen nach der SCHUFA-Meldung vollständig bezahlt.
- In den 18 Monaten danach gibt es keine weitere Zahlungsausfall-Meldung.
- In dieser Zeit erfolgt kein Eintrag in ein öffentliches Verzeichnis (z. B. Insolvenzantrag).
Ausgeschlossen sind Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiungen, Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis sowie wiederholte oder langfristige Zahlungsstörungen.
Rechtlicher Hintergrund: Der Kampf um Score-Transparenz
Wie der Score genau entsteht, war jahrelang ein Geschäftsgeheimnis. Das ändert sich gerade grundlegend:
- EuGH, 7.12.2023 (C-634/21): Der SCHUFA-Score kann eine „automatisierte Entscheidung" im Sinne von Art. 22 DSGVO sein – nämlich dann, wenn Dritte (z. B. Banken) ihm eine maßgebliche Bedeutung für ihre Entscheidung beimessen. Dann greifen besondere Transparenz- und Auskunftspflichten.
- BGH, 11.6.2026: Karlsruhe verhandelt, ob die SCHUFA-Datenkopie (Art. 15 DSGVO) auch die Gewichtung der wichtigsten Score-Kriterien offenlegen muss. Das OLG Dresden hatte das in der Vorinstanz teilweise bejaht. Genau hier setzt die aktuelle Debatte an: War der Score maßgeblich – und muss die SCHUFA dann offener werden?
- Neues Recht ab 20.11.2026: Eine BDSG-Änderung verpflichtet Auskunfteien, dir auf Anfrage alle Score-Werte der letzten 12 Monate sowie die verwendeten Daten und die einflussreichsten Kriterien zu nennen.
- Neuer SCHUFA-Score seit März 2026: Die SCHUFA hat ihr Modell auf ein nachvollziehbares Punktesystem mit 12 offen kommunizierten Kriterien umgestellt – die Gerichtsverfahren betreffen noch die alte Methode.
Deine Rechte – und wie du nachsiehst
Du musst der Datenspeicherung nicht hilflos zusehen. Die DSGVO gibt dir konkrete Werkzeuge:
- Art. 15 – Auskunft: Einmal im Jahr kostenlose Datenkopie (Selbstauskunft). Sie zeigt dir alles, was gespeichert ist.
- Art. 16 – Berichtigung: Falsche oder veraltete Daten musst du korrigieren lassen können.
- Art. 17 – Löschung: Unzulässige Einträge müssen gelöscht werden – die SCHUFA muss innerhalb von 30 Tagen reagieren.
- Art. 21/22 – Widerspruch: gegen die Verarbeitung und gegen rein automatisierte Entscheidungen.
Der erste Schritt ist immer die kostenlose Selbstauskunft – so beantragst du sie. Den groben Überblick über alle SCHUFA-Fragen findest du in unserem großen SCHUFA-Ratgeber, und wie der Score zustande kommt, erklären die 12 Score-Kriterien.
