Schulden & Bonität · Stand 2026
Die Vermögensauskunft: Ablauf, Folgen und wie du sie vermeidest
Die Vermögensauskunft — früher „eidesstattliche Versicherung" — ist ein einschneidender Schritt der Zwangsvollstreckung. Hier erfährst du, wie sie abläuft, welche Folgen sie hat und wie du sie noch abwenden kannst.
Die Vermögensauskunft ist die gerichtliche Offenlegung deiner Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gerichtsvollzieher (§ 802c ZPO). Sie führt zum Eintrag im Schuldnerverzeichnis (§ 882c) für 3 Jahre. Danach bist du 2 Jahre vor einer erneuten Auskunft geschützt (§ 802d). Wer vorher zahlt, wendet sie ab.
Quelle: §§ 802c, 802d, 802g, 882c ZPO
Das Wichtigste
Was auf dich zukommt — und was du tun kannst.
- Was: gerichtliche Offenlegung aller Vermögenswerte gegenüber dem Gerichtsvollzieher.
- Folge: Eintrag im Schuldnerverzeichnis (§ 882c) für 3 Jahre — die Bonität sinkt.
- Vermeiden: vor dem Termin vollständig zahlen oder eine Ratenzahlung vereinbaren.
- Danach: 2 Jahre keine erneute Auskunft nötig (§ 802d).