FLORIN+ Ratgeber Vermögensauskunft

Schulden & Bonität · Stand 2026

Die Vermögensauskunft: Ablauf, Folgen und wie du sie vermeidest

Die Vermögensauskunft — früher „eidesstattliche Versicherung" — ist ein einschneidender Schritt der Zwangsvollstreckung. Hier erfährst du, wie sie abläuft, welche Folgen sie hat und wie du sie noch abwenden kannst.

Kurzantwort

Die Vermögensauskunft ist die gerichtliche Offenlegung deiner Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gerichtsvollzieher (§ 802c ZPO). Sie führt zum Eintrag im Schuldnerverzeichnis (§ 882c) für 3 Jahre. Danach bist du 2 Jahre vor einer erneuten Auskunft geschützt (§ 802d). Wer vorher zahlt, wendet sie ab.

Quelle: §§ 802c, 802d, 802g, 882c ZPO

§ 802c ZPO Eintrag 3 Jahre 2-Jahres-Sperrfrist
30-Sek-Überblick

Das Wichtigste

Was auf dich zukommt — und was du tun kannst.

  • Was: gerichtliche Offenlegung aller Vermögenswerte gegenüber dem Gerichtsvollzieher.
  • Folge: Eintrag im Schuldnerverzeichnis (§ 882c) für 3 Jahre — die Bonität sinkt.
  • Vermeiden: vor dem Termin vollständig zahlen oder eine Ratenzahlung vereinbaren.
  • Danach: 2 Jahre keine erneute Auskunft nötig (§ 802d).

Grundlagen

Was ist die Vermögensauskunft?

Die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist die Offenlegung deiner gesamten Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gerichtsvollzieher: Einkommen, Bankkonten, Fahrzeuge, Wertgegenstände und offene Forderungen. Du bestätigst die Angaben an Eides statt — falsche Angaben sind strafbar.

Bis 2013 hieß das Verfahren eidesstattliche Versicherung, umgangssprachlich auch Offenbarungseid. Ein Gläubiger kann sie beantragen, sobald er einen Vollstreckungstitel hat — ein vorheriger erfolgloser Pfändungsversuch ist nicht mehr nötig.

Der Ablauf

So läuft es ab

  • Der Gläubiger beauftragt mit seinem Titel den Gerichtsvollzieher (§ 802a ZPO).
  • Der Gerichtsvollzieher lädt dich zu einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.
  • Du legst dein Vermögen vollständig offen; der Gerichtsvollzieher nimmt ein Vermögensverzeichnis auf.
  • Er belehrt dich über die bevorstehende Eintragung ins Schuldnerverzeichnis.
Erscheinst du unentschuldigt nicht oder verweigerst die Auskunft ohne Grund, kann der Gläubiger einen Haftbefehl zur Erzwingung beantragen (§ 802g ZPO). Die Haft endet, sobald du die Auskunft abgibst.

Die Folgen

Eintrag ins Schuldnerverzeichnis

Mit der Abgabe (oder bei Verweigerung/Haftbefehl) wirst du ins Schuldnerverzeichnis eingetragen (§ 882c ZPO). Der Eintrag bleibt drei Jahre und wird von der SCHUFA übernommen. Das erschwert Kredite, Ratenkäufe, manche Handyverträge und die Wohnungssuche.

Wie lange der Eintrag genau bleibt und wie du ihn — nach Zahlung — vorzeitig löschen lässt, liest du unter Schuldnerverzeichnis: wann wird gelöscht?. Was ein Eintrag konkret bewirkt, zeigt Auswirkungen eines Eintrags.

Vorbeugen

Wie du die Vermögensauskunft vermeidest

Solange du sie noch nicht abgegeben hast, kannst du den Eintrag verhindern.

  • Vollständig zahlen: Ist die Forderung samt Kosten beglichen, entfällt der Grund für die Auskunft.
  • Ratenzahlung vereinbaren: Viele Gläubiger stimmen einem realistischen Ratenplan zu und ziehen den Auftrag zurück.
  • Nicht ignorieren: Reagiere früh auf die Ladung — Aussitzen führt zum Haftbefehl.
  • Kostenlose Hilfe: Eine anerkannte Schuldnerberatung (Verbraucherzentrale, Caritas, Diakonie, AWO) verhandelt für dich mit.
2-Jahres-Sperrfrist-Rechner

Hast du schon einmal eine Vermögensauskunft abgegeben? Trag das Datum ein — der Rechner zeigt, bis wann du vor einer erneuten geschützt bist (§ 802d ZPO).

§ 802d ZPO: innerhalb von 2 Jahren keine erneute Vermögensauskunft — außer ein Gläubiger macht eine wesentliche Vermögensverbesserung glaubhaft. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Was ist die Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung)?

Die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist die gerichtlich erzwingbare Offenlegung all deiner Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gerichtsvollzieher — Einkommen, Konten, Fahrzeuge, Forderungen. Früher hieß sie eidesstattliche Versicherung oder umgangssprachlich Offenbarungseid. Du gibst sie an Eides statt ab, falsche Angaben sind strafbar.

Muss ich zum Termin erscheinen?

Ja. Bleibst du dem Termin unentschuldigt fern oder verweigerst die Auskunft ohne Grund, kann der Gläubiger einen Haftbefehl zur Erzwingung beantragen (§ 802g ZPO). Die Haft dient nur dazu, die Abgabe zu erzwingen — nach der Auskunft wirst du entlassen. Besser: Termin wahrnehmen oder vorher zahlen.

Wie oft muss ich die Vermögensauskunft abgeben?

Innerhalb von zwei Jahren nach einer abgegebenen Vermögensauskunft musst du grundsätzlich keine erneute abgeben (§ 802d ZPO). Ausnahme: Ein Gläubiger macht glaubhaft, dass sich deine Vermögensverhältnisse wesentlich verbessert haben — dann kann eine neue verlangt werden.

Bekomme ich dadurch auch einen SCHUFA-Eintrag?

Ja. Die Vermögensauskunft führt zum Eintrag im Schuldnerverzeichnis (§ 882c ZPO), und die SCHUFA übernimmt diesen Eintrag und speichert ihn nach ihren Regeln drei Jahre. Beides senkt deine Bonität und erschwert Kredite, Ratenkäufe und die Wohnungssuche.

Kann ich die Vermögensauskunft noch abwenden?

Ja, solange du sie noch nicht abgegeben hast: Zahl die Forderung samt Kosten vollständig, oder vereinbare mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung. Ist die Forderung erledigt, entfällt der Grund für die Vermögensauskunft — und damit der Eintrag. Eine Schuldnerberatung hilft kostenlos beim Aushandeln.