So setzt du den Hack um
Fünf Schritte. Klick einen Schritt an, um die Details zu sehen.
1 Anspruch verstehen
Kindergeld gibt es 2026 in Höhe von 259 € pro Monat und Kind. Ab dem 18. Geburtstag läuft es weiter, solange sich das Kind in einer Ausbildung oder einem Studium befindet – längstens bis zum 25. Geburtstag. Gezahlt wird an die Eltern.
2 Nachweis erbringen
Ab 18 zahlt die Familienkasse nicht mehr automatisch. Du musst nachweisen, dass sich das Kind in Schule, Ausbildung oder Studium befindet – zum Beispiel mit der Immatrikulationsbescheinigung oder dem Ausbildungsvertrag.
3 Einkommensregel beachten
Während der ersten Ausbildung oder des Erststudiums ist das Einkommen des Kindes egal – es darf beliebig viel verdienen, ohne dass das Kindergeld entfällt. Erst nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Bachelor oder abgeschlossene Ausbildung) entfällt der Anspruch, wenn das Kind regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Minijobs und Ausbildungsverhältnisse zählen dabei nicht mit.
4 Übergangszeiten sichern
Übergangszeiten von bis zu vier Monaten – etwa zwischen Abitur und Studienbeginn oder zwischen Bachelor und Master – bleiben kindergeldberechtigt. Auch ein Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst) zählt. Melde solche Phasen der Familienkasse, damit die Zahlung durchläuft.
5 Auszahlung klären
Standardmäßig geht das Kindergeld an die Eltern. Kommen sie ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, kann das studierende oder in Ausbildung befindliche Kind bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen – dann wird das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt.