Geld-Hack · Familie & Soziales

Kindergeld im Studium & in der Ausbildung 2026: bis 25 weiter kassieren

Viele glauben, mit 18 sei Schluss – dabei läuft das Kindergeld von 259 € im Monat während Studium und Ausbildung bis zum 25. Geburtstag weiter. Über mehrere Jahre sind das Tausende Euro. Wer die Nachweise und die 20-Stunden-Regel kennt, sichert sich jeden Monat.

ca. 20 Min. Einfach 259 €/Monat je Kind Kostenlos

Schnellcheck

Lohnt sich dieser Hack für dich? Das Wichtigste vorab.

Für wen?
Eltern volljähriger Kinder in Ausbildung/Studium – und Studierende/Azubis selbst (Abzweigung).
Benötigt
Immatrikulations- oder Ausbildungsnachweis, Steuer-ID, Kindergeldnummer.
Sparpotenzial
259 €/Monat je Kind – über mehrere Jahre ein vier- bis fünfstelliger Betrag.
Ergebnis
Fortlaufende Zahlung bis maximal zum 25. Geburtstag.
Schwierigkeit
Einfach. Nachweis einreichen und Regeln kennen – schnell erledigt.

Dein Hack-Kit

Alles, was du für diesen Hack brauchst – an einem Ort.

01
Familienkasse

Nachweis einreichen oder Abzweigung ans Kind beantragen.

Zur Familienkasse →
02
Passt dazu

Geringes Familieneinkommen? Der Kinderzuschlag legt bis 297 € drauf.

Kinderzuschlag →
03
Förderung

BAföG und BAB ergänzen das Kindergeld in Studium und Ausbildung.

BAföG & BAB →
04
Checkliste

Die Schritte zum Abhaken – von Nachweis bis Auszahlung.

Zur Checkliste →

So setzt du den Hack um

Fünf Schritte. Klick einen Schritt an, um die Details zu sehen.

1 Anspruch verstehen

Kindergeld gibt es 2026 in Höhe von 259 € pro Monat und Kind. Ab dem 18. Geburtstag läuft es weiter, solange sich das Kind in einer Ausbildung oder einem Studium befindet – längstens bis zum 25. Geburtstag. Gezahlt wird an die Eltern.

2 Nachweis erbringen

Ab 18 zahlt die Familienkasse nicht mehr automatisch. Du musst nachweisen, dass sich das Kind in Schule, Ausbildung oder Studium befindet – zum Beispiel mit der Immatrikulationsbescheinigung oder dem Ausbildungsvertrag.

Tipp: Reiche den Nachweis früh ein und aktualisiere ihn jedes Semester bzw. Ausbildungsjahr, damit die Zahlung nicht stockt.
3 Einkommensregel beachten

Während der ersten Ausbildung oder des Erststudiums ist das Einkommen des Kindes egal – es darf beliebig viel verdienen, ohne dass das Kindergeld entfällt. Erst nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Bachelor oder abgeschlossene Ausbildung) entfällt der Anspruch, wenn das Kind regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Minijobs und Ausbildungsverhältnisse zählen dabei nicht mit.

4 Übergangszeiten sichern

Übergangszeiten von bis zu vier Monaten – etwa zwischen Abitur und Studienbeginn oder zwischen Bachelor und Master – bleiben kindergeldberechtigt. Auch ein Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst) zählt. Melde solche Phasen der Familienkasse, damit die Zahlung durchläuft.

5 Auszahlung klären

Standardmäßig geht das Kindergeld an die Eltern. Kommen sie ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, kann das studierende oder in Ausbildung befindliche Kind bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen – dann wird das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt.

Sparpotenzial

  • 259 € pro Monat und Kind – über ein Studium hinweg schnell ein fünfstelliger Betrag.
  • Kombinierbar mit BAföG/BAB und – bei kleinem Familieneinkommen – dem Kinderzuschlag.
  • Während Erstausbildung/Erststudium ohne Verdienstgrenze für das Kind.

Stolperfallen

  • Kein Nachweis ab 18: Ohne Bescheinigung stoppt die Zahlung.
  • Zweitausbildung + > 20 Std: Nach dem ersten Abschluss kann der Anspruch entfallen.
  • Lücke > 4 Monate: Längere Übergänge unterbrechen den Anspruch.
  • Mit 25 endet es: Danach gibt es kein Kindergeld mehr – Folgeleistungen prüfen.

Checkliste zum Abhaken

Die Schritte in Kurzform.

  • Anspruch geprüft (Kind unter 25, in Ausbildung/Studium)
  • Immatrikulations- bzw. Ausbildungsnachweis bei der Familienkasse eingereicht
  • Bei Zweitausbildung die 20-Stunden-Grenze beachtet
  • Übergangszeiten/Freiwilligendienst gemeldet
  • Bei fehlendem Unterhalt: Abzweigung ans Kind beantragt

Für Familien: alles mitnehmen

Kindergeld ist die Basis. Bei kleinem Einkommen kommt der Kinderzuschlag mit bis zu 297 € pro Kind dazu – prüfe, was deiner Familie zusteht.

Kinderzuschlag prüfen →

Häufige Fragen

? Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
2026 einheitlich 259 € pro Monat und Kind. Es wird an die Eltern gezahlt und läuft ab dem 18. Geburtstag weiter, wenn sich das Kind in Ausbildung oder Studium befindet – längstens bis zum 25. Geburtstag.
? Bis wann gibt es Kindergeld im Studium?
Längstens bis zum 25. Geburtstag, solange das Kind studiert, eine Ausbildung macht, sich in einer Übergangsphase (bis vier Monate), im Freiwilligendienst oder – bis 21 – in Arbeitsuche befindet. Ab 18 ist ein Nachweis bei der Familienkasse nötig.
? Darf mein Kind neben dem Studium arbeiten?
Während der ersten Ausbildung oder des Erststudiums ist das Einkommen egal. Erst nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss entfällt der Anspruch, wenn das Kind regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet – Minijobs und Ausbildungsverhältnisse zählen nicht mit.
? Was gilt zwischen zwei Ausbildungsabschnitten?
Übergangszeiten bis zu vier Monaten – etwa zwischen Abitur und Studium oder Bachelor und Master – bleiben kindergeldberechtigt. Auch ein Freiwilligendienst zählt als berechtigter Zeitraum.
? Kann das Kindergeld direkt ans Kind gezahlt werden?
Ja. Grundsätzlich erhalten die Eltern das Kindergeld. Kommen sie ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, kann das Kind bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, damit es direkt an das Kind ausgezahlt wird.

Quellen: Bundesagentur für Arbeit / Familienkasse, Einkommensteuergesetz (§§ 62 ff. EStG), Finanztip. Stand: August 2026. Beträge und Regeln können sich ändern (Kindergeld soll bis 2028 auf 272 € steigen). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.