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Was kostet dich die Krankenkassen-Reform?

Die GKV-Reform hebt die Beitragsbemessungsgrenze ab 2027 zusätzlich um rund 300 €/Monat an. Berechne, ob und wie viel dich das kostet — und was sich sonst noch ändert.

Reform · geplant ab 1.1.2027

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Kabinett 2026) soll die Beitragssätze ab 2027 stabilisieren. Kern für dich: die Beitragsbemessungsgrenze steigt zusätzlich um ~300 €/Monat — wer darüber verdient, zahlt auf mehr Einkommen Beiträge. Dazu kommen höhere Zuzahlungen und ein geringerer Zahnersatz-Zuschuss, ab 2028 ein Zuschlag für Einverdiener-Paare.

Quelle: BMG — GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz · Stand: Juli 2026 · Noch nicht final

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Wie wir rechnen

Die Reform hebt die Beitragsbemessungsgrenze ab 2027 zusätzlich um ~300 €/Monat an (Referenz: aktuelle KV-Grenze 5.812,50 €/Monat). Nur Einkommen oberhalb der bisherigen Grenze wird zusätzlich verbeitragt — maximal die 300 € Differenz. Darauf zahlst du den halben allgemeinen Satz (14,6 %) plus halben Zusatzbeitrag sowie deinen Pflege-Anteil (mit Kind 1,8 %, kinderlos 2,4 %).

Mehrbelastung/Monat = betroffenes Zusatzeinkommen × (½·(14,6 % + Zusatzbeitrag) + Pflege-Anteil). × 12 = pro Jahr. Zuzahlungen und Zahnersatz sind individuell und hier nicht eingerechnet.

Quellen: BMG (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz); §§ 223, 241 SGB V. Stand: Juli 2026, geplant.

Häufige Fragen

Was ändert die Reform an meinen Beiträgen?

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ab 2027 zusätzlich um rund 300 €/Monat. Wer mehr als die Grenze verdient, zahlt auf bis zu 300 € zusätzliches Monatseinkommen Beiträge. Wer darunter liegt, zahlt durch diese Anhebung nicht mehr.

Betrifft mich die Reform unter der Bemessungsgrenze?

Beim Beitrag nicht durch die Grenz-Anhebung. Höhere Zuzahlungen und der geringere Zahnersatz-Zuschuss betreffen aber grundsätzlich alle.

Ist die Reform schon beschlossen?

Im Kabinett beschlossen (2026), Inkrafttreten überwiegend zum 1.1.2027 geplant. Details können sich im Verfahren noch ändern.

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