Was kostet dich die Krankenkassen-Reform?
Die GKV-Reform hebt die Beitragsbemessungsgrenze ab 2027 zusätzlich um rund 300 €/Monat an. Berechne, ob und wie viel dich das kostet — und was sich sonst noch ändert.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Kabinett 2026) soll die Beitragssätze ab 2027 stabilisieren. Kern für dich: die Beitragsbemessungsgrenze steigt zusätzlich um ~300 €/Monat — wer darüber verdient, zahlt auf mehr Einkommen Beiträge. Dazu kommen höhere Zuzahlungen und ein geringerer Zahnersatz-Zuschuss, ab 2028 ein Zuschlag für Einverdiener-Paare.
Dein Reform-Check
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Wie wir rechnen
Die Reform hebt die Beitragsbemessungsgrenze ab 2027 zusätzlich um ~300 €/Monat an (Referenz: aktuelle KV-Grenze 5.812,50 €/Monat). Nur Einkommen oberhalb der bisherigen Grenze wird zusätzlich verbeitragt — maximal die 300 € Differenz. Darauf zahlst du den halben allgemeinen Satz (14,6 %) plus halben Zusatzbeitrag sowie deinen Pflege-Anteil (mit Kind 1,8 %, kinderlos 2,4 %).
Mehrbelastung/Monat = betroffenes Zusatzeinkommen × (½·(14,6 % + Zusatzbeitrag) + Pflege-Anteil). × 12 = pro Jahr. Zuzahlungen und Zahnersatz sind individuell und hier nicht eingerechnet.
Was die Reform 2027 konkret ändert
| Maßnahme | Bisher | Ab 2027 |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze (KV) | 5.812,50 € / Monat (2026) | zusätzlich +~300 € / Monat |
| Zuzahlungen (z. B. Medikamente) | 5–10 € | 7,50–15 € (+50 %) |
| Zahnersatz-Festzuschuss | aktuelles Niveau | −10 % (Stand vor 2020) |
| Krankengeld | 70 % des Regelentgelts | 65 % |
| Homöopathie / Anthroposophie | teils erstattet | nicht mehr erstattungsfähig |
| Einverdiener-Paare | — | +2,5 %-Punkte (ab 2028, mit Ausnahmen) |
Quellen: BMG — GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, ZDFheute · Stand: Juli 2026, geplant.
Wer ist wie betroffen?
- Gutverdiener über der Bemessungsgrenze: zahlen durch die um ~300 €/Monat höhere Grenze mehr Beitrag.
- Alle Versicherten: höhere Zuzahlungen, geringerer Zahnersatz-Zuschuss und niedrigeres Krankengeld (65 statt 70 %).
- Einverdiener-Paare: ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten — Ausnahmen u. a. bei Pflege, Kindern unter 12, Kindern mit Behinderung oder im Rentenalter.
- Nutzer von Homöopathie/Anthroposophie: diese Leistungen werden künftig nicht mehr erstattet.
Zeitplan & Hintergrund
Hintergrund: Der GKV droht 2027 eine Finanzierungslücke von rund 15 Mrd. €, bis 2030 bis zu 40 Mrd. €. Die Reform soll die Beitragssätze über eine Ausgabenbremse, höhere Einnahmen und einen stufenweise steigenden Bundeszuschuss stabilisieren.
Häufige Fragen
Was ändert die Reform an meinen Beiträgen?
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ab 2027 zusätzlich um rund 300 €/Monat. Wer mehr als die Grenze verdient, zahlt auf bis zu 300 € zusätzliches Monatseinkommen Beiträge. Wer darunter liegt, zahlt durch diese Anhebung nicht mehr.
Betrifft mich die Reform unter der Bemessungsgrenze?
Beim Beitrag nicht durch die Grenz-Anhebung. Höhere Zuzahlungen und der geringere Zahnersatz-Zuschuss betreffen aber grundsätzlich alle.
Ist die Reform schon beschlossen?
Im Kabinett beschlossen (2026), Inkrafttreten überwiegend zum 1.1.2027 geplant. Details können sich im Verfahren noch ändern.
Wird das Krankengeld gekürzt?
Ja, geplant ist eine Absenkung von 70 % auf 65 % des Regelentgelts; auch beim Kinderkrankengeld ist eine Kürzung vorgesehen. Relevant, wenn du länger krankgeschrieben bist.
Werden Homöopathie und Zuzahlungen teurer?
Homöopathie und anthroposophische Mittel sollen mangels Wirksamkeitsnachweis nicht mehr erstattet werden. Zuzahlungen (z. B. für Medikamente) steigen um 50 % — von 5–10 € auf 7,50–15 €.