Zum Inhalt springen
Kostenlos & anonym

Was kostet dich die Krankenkassen-Reform?

Die GKV-Reform hebt die Beitragsbemessungsgrenze ab 2027 zusätzlich um rund 300 €/Monat an. Berechne, ob und wie viel dich das kostet — und was sich sonst noch ändert.

Reform · geplant ab 1.1.2027

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Kabinett 2026) soll die Beitragssätze ab 2027 stabilisieren. Kern für dich: die Beitragsbemessungsgrenze steigt zusätzlich um ~300 €/Monat — wer darüber verdient, zahlt auf mehr Einkommen Beiträge. Dazu kommen höhere Zuzahlungen und ein geringerer Zahnersatz-Zuschuss, ab 2028 ein Zuschlag für Einverdiener-Paare.

Quelle: BMG — GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz · Stand: Juli 2026 · Noch nicht final

Beitragssatz stabil — und 2027 trotzdem weniger netto?

Antwort in 20 Sekunden

Ja — für Gutverdiener. Der Beitragssatz bleibt 2027 offiziell stabil, aber die Beitragsbemessungsgrenze steigt: In der Krankenversicherung voraussichtlich von 5.812,50 € auf 6.375 €/Monat (76.500 €/Jahr). Damit werden bis zu 562,50 € mehr Monatseinkommen verbeitragt — davon rund 300 € durch die Reform-Sonderanhebung, der Rest durch die reguläre jährliche Anpassung an die Lohnentwicklung. Wer über der bisherigen Grenze verdient, hat dadurch trotz „stabilem" Satz spürbar weniger netto. Ökonomen sprechen deshalb von einer „verkappten Steuererhöhung" für den oberen Mittelstand. Wer darunter verdient, zahlt durch die Grenz-Anhebung nicht mehr.

Werte für 2027: Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung — geplant, noch nicht final (Kabinett Oktober, Bundesrat November, Verkündung Ende 2026). Quellen: BMAS-Referentenentwurf, Versicherungsbote, lohn-info · Stand: 22.09.2026.
Beitragsbemessungsgrenze20262027 (geplant)
Krankenversicherung (KV)5.812,50 € / Monat
69.750 € / Jahr
6.375 € / Monat
76.500 € / Jahr
Pflegeversicherungwie KVsteigt auf KV-Niveau (76.500 € / Jahr)
Versicherungspflichtgrenze (Wechsel zur PKV)77.400 € / Jahr84.150 € / Jahr (7.012,50 € / Monat)
Renten- & Arbeitslosenversicherung8.450 € / Monat
101.400 € / Jahr
8.850 € / Monat
106.200 € / Jahr

Der Rechner unten isoliert die Reform-Sonderanhebung (~300 €/Monat) in der KV. Der volle 2027-Sprung inkl. regulärer Anpassung ist höher — und wirkt zusätzlich in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Alle 2027-Werte: Referentenentwurf, geplant. Stand: 22.09.2026.

Dein Reform-Check

Deine Angaben
€
0 €150.000 €
%
0 %4,5 %

So funktioniert der Rechner

01
Brutto eingeben
Dein jährliches Bruttoeinkommen.
02
Zusatzbeitrag & Kinder
Zusatzbeitrag deiner Kasse und ob du kinderlos bist.
03
Mehrbelastung sehen
Dein zusätzlicher Beitrag durch die höhere Bemessungsgrenze.
Wie wir rechnen

Die Reform hebt die Beitragsbemessungsgrenze ab 2027 zusätzlich um ~300 €/Monat an (Referenz: aktuelle KV-Grenze 5.812,50 €/Monat). Nur Einkommen oberhalb der bisherigen Grenze wird zusätzlich verbeitragt — maximal die 300 € Differenz. Darauf zahlst du den halben allgemeinen Satz (14,6 %) plus halben Zusatzbeitrag sowie deinen Pflege-Anteil (mit Kind 1,8 %, kinderlos 2,4 %).

Mehrbelastung/Monat = betroffenes Zusatzeinkommen × (½·(14,6 % + Zusatzbeitrag) + Pflege-Anteil). × 12 = pro Jahr. Zuzahlungen und Zahnersatz sind individuell und hier nicht eingerechnet.

Quellen: BMG (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz); §§ 223, 241 SGB V. Stand: Juli 2026, geplant.

Was die Reform 2027 konkret ändert

MaßnahmeBisherAb 2027
Beitragsbemessungsgrenze (KV)5.812,50 € / Monat (2026)zusätzlich +~300 € / Monat
Zuzahlungen (z. B. Medikamente)5–10 €7,50–15 € (+50 %)
Zahnersatz-Festzuschussaktuelles Niveau−10 % (Stand vor 2020)
Krankengeld70 % des Regelentgelts, bis 78 WochenHöhe (70 %) und Dauer (78 Wochen) unverändert — neu: Teil­krankengeld bei Teil-Arbeitsunfähigkeit (25/50/75 %)
Homöopathie / Anthroposophieteils erstattetnicht mehr erstattungsfähig
Einverdiener-Paare—+2,5 %-Punkte (ab 2028, mit Ausnahmen)

Quellen: BMG — GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, ZDFheute · Beschlossen am 10.07.2026, gilt ab 2027. Stand: 22.09.2026.

Wer ist wie betroffen?

Zeitplan & Hintergrund

2026
Beschlossen & in Kraft
Bundestag 10.7.2026, verkündet 29.7., in Kraft seit 30.7.2026 (BGBl. I 2026 Nr. 228).
2027
Änderungen ab 1.1.
Höhere Bemessungsgrenze (+~300 €/Monat), höhere Zuzahlungen, Ausgabenbremse. Krankengeld unverändert.
2028
Einverdiener-Zuschlag
+2,5 Prozentpunkte für viele Einverdiener-Paare.

Hintergrund: Der GKV droht 2027 eine Finanzierungslücke von rund 15 Mrd. €, bis 2030 bis zu 40 Mrd. €. Die Reform soll die Beitragssätze über eine Ausgabenbremse, höhere Einnahmen und einen stufenweise steigenden Bundeszuschuss stabilisieren.

Stand September 2026: Über die beschlossene Reform hinaus ist eine grundsätzliche Debatte entbrannt — Bundeskanzler Merz nannte das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung im September ein „Gerechtigkeitsproblem". Konkrete Gesetze dazu gibt es aber noch nicht. Wie sich beide Systeme unterscheiden, wer wählen darf und warum es sie überhaupt gibt, erklärt unser Ratgeber: GKV vs. PKV — der Unterschied →

Häufige Fragen

Was ändert die Reform an meinen Beiträgen?

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ab 2027 zusätzlich um rund 300 €/Monat. Wer mehr als die Grenze verdient, zahlt auf bis zu 300 € zusätzliches Monatseinkommen Beiträge. Wer darunter liegt, zahlt durch diese Anhebung nicht mehr.

Betrifft mich die Reform unter der Bemessungsgrenze?

Beim Beitrag nicht durch die Grenz-Anhebung. Höhere Zuzahlungen und der geringere Zahnersatz-Zuschuss betreffen aber grundsätzlich alle.

Ist die Reform schon beschlossen? Ab wann gilt sie?

Ja — Bundestag und Bundesrat haben das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Die meisten Änderungen gelten ab 1. Januar 2027; der Zuschlag für mitversicherte Partner kommt ab 2028.

Gilt die Reform auch für Selbstständige und freiwillig Versicherte?

Ja. Die höhere Beitragsbemessungsgrenze wirkt auch für freiwillig gesetzlich Versicherte und Selbstständige: Wer über der bisherigen Grenze liegt, zahlt ab 2027 auf mehr Einkommen Beiträge, der Höchstbeitrag steigt entsprechend.

Was ändert sich bei der Familienversicherung?

Ab 2028 fällt für beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ein Zuschlag von 2,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen an. Ausgenommen sind u. a. Paare mit einem Kind unter zwölf Jahren, bei Pflege eines Angehörigen oder wenn der Partner die Regelaltersgrenze erreicht hat. Für Kinder bleibt die Mitversicherung voll beitragsfrei.

Wird das Krankengeld gekürzt?

Nein. Höhe (70 % des Regelentgelts) und maximale Bezugsdauer (78 Wochen innerhalb von drei Jahren) bleiben unverändert. Neu ist die Möglichkeit eines Teil­krankengelds: Ärzte können eine teilweise Arbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 % feststellen, mit entsprechend anteiligem Krankengeld. Details legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch fest.

Werden Homöopathie und Zuzahlungen teurer?

Homöopathie und anthroposophische Mittel sollen mangels Wirksamkeitsnachweis nicht mehr erstattet werden. Zuzahlungen (z. B. für Medikamente) steigen um 50 % — von 5–10 € auf 7,50–15 €.

Warum zahle ich 2027 mehr, obwohl der Beitragssatz stabil bleibt?

Weil nicht der Satz steigt, sondern die Beitragsbemessungsgrenze — also die Einkommensschwelle, bis zu der Beiträge fällig werden. In der KV steigt sie 2027 voraussichtlich von 5.812,50 € auf 6.375 €/Monat. Wer über der bisherigen Grenze verdient, zahlt dadurch auf bis zu 562,50 € mehr Monatseinkommen Beiträge, obwohl der Prozentsatz gleich bleibt. Ergebnis: netto weniger, ganz ohne offizielle Beitragssatz-Erhöhung. Werte 2027 geplant (Referentenentwurf).

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?

Nach dem Referentenentwurf (geplant, final Ende 2026): Krankenversicherung 6.375 €/Monat bzw. 76.500 €/Jahr; Pflegeversicherung steigt auf dasselbe Niveau; Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.850 €/Monat bzw. 106.200 €/Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze (ab der ein Wechsel in die PKV möglich ist) steigt auf 84.150 €/Jahr.

Ist die höhere Beitragsbemessungsgrenze eine verkappte Steuererhöhung?

Manche Ökonomen bezeichnen sie so, weil Gutverdiener mehr abgeben, ohne dass ein Beitragssatz oder Steuertarif offiziell angehoben wurde — die Mehrbelastung entsteht allein über die höhere Grenze. Rechtlich sind Sozialbeiträge aber keine Steuer, sondern gehen an die Sozialversicherung und stehen einer (gedeckelten) Gegenleistung gegenüber. Die Einordnung als „verkappte Steuererhöhung" ist also eine politische Bewertung, keine juristische Tatsache.

Mehr zum Thema

HinweisKreditaufnahme kostet Geld.