Brutto + Steuerklasse
Bruttoeinkommen + Steuerklasse (Single I, Verheiratet III/Splitting). KiSt-Bundesland optional.
Berechne in Sekunden, wie sich die geplante Steuerreform auf dein Netto auswirkt: Gib dein Einkommen ein und vergleiche heutiges Recht (2026) mit der geplanten Entlastung 2027/2028 — pro Monat und pro Jahr. Zuletzt geprüft: 2. Oktober 2026 — Rechtsstand: Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, vom Bundeskabinett am 2. September 2026 beschlossen (BT-Drucksache 21/8235). Erste Lesung im Bundestag am 8. Oktober 2026 vorgesehen; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen — die Werte sind noch nicht endgültiges Recht. Der Rechner nutzt die Tarifformel 2028 aus dem Regierungsentwurf.
So funktioniert der Rechner
Bruttoeinkommen + Steuerklasse (Single I, Verheiratet III/Splitting). KiSt-Bundesland optional.
Wir berechnen beides nach §32a EStG: heutiges Recht (2026) und den geplanten Reform-Zielzustand 2027/2028.
Differenz pro Monat und pro Jahr. Plus Visualisierung als Bar-Vergleich.
→ Ergebnis: Netto-Mehrwert pro Monat + Jahres-Ersparnis + Tarif-Vergleich als Bars.
Jahresbrutto per Schieberegler ziehen oder oben direkt eintippen. Weniger als 15.000 € ist nicht nötig: Bis zum Grundfreibetrag (12.348 €) fällt keine Einkommensteuer an — die Reform wirkt dort nicht.
Deine Belastung nach heutigem Recht (2026) im Vergleich zum Reform-Zielzustand ab 2028 — live aus deinen Eingaben im Rechner oben. Für Verheiratete Steuerklasse III (Splitting) wählen. Was du aus der zusätzlichen Netto-Entlastung machen kannst — anlegen und Steuern optimieren — beleuchtet das Schwestermagazin umsgeld (MyWage-Gruppe).
Entwurf, noch nicht beschlossen: Der Einkommensteuertarif 2028 ist noch nicht final. Berechnet mit der Tarifformel aus dem Regierungsentwurf (§ 32a Abs. 1 EStG-E 2028: Grundfreibetrag 12.900 €, 42 % ab 70.601 €, 45 % ab 250.000 €, 47 % ab 280.000 €) und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.430 €. Quelle: BT-Drucksache 21/8235. Stand: 2. Oktober 2026.
| Kennzahl | Heute (2026) | 2027 | Ziel 2028 |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € (ab 2027) | |
| Kindergeld (pro Kind/Monat) | 259 € | 267 € | 272 € |
| Kinderfreibetrag (je Elternteil, sächliches Existenzminimum) | 3.414 € | 3.564 € | 3.654 € |
| Spitzensteuersatz (42 %) ab | 69.879 € | 70.601 € zvE | |
| Reichensteuer 45 % ab | 277.826 € | 250.000 € zvE | |
| Neuer Steuersatz 47 % ab | — | 280.000 € zvE | |
Ehrliche Einordnung: Der Entwurf gleicht die kalte Progression nicht laufend aus — ein Bruch mit den Vorjahren. Von rund 10 Mrd. € Brutto-Entlastung bleiben netto nur ~5 Mrd. €; der Bund der Steuerzahler spricht von einer „Mini-Reform". Quellen: Referentenentwurf BMF (August 2026); t-online, WirtschaftsWoche, beck-aktuell. Der Regierungsentwurf vom 02.09.2026 übernimmt die Eckwerte (BT-Drs. 21/8235).
| Bruttoeinkommen | Reform-Entlastung 2028 | Kalte Progression (2 % Inflation) | Real unterm Strich |
|---|---|---|---|
| 48.000 € / Jahr | +170 bis +230 € | −230 € pro Jahr | hält gerade Schritt |
| 60.000 € / Jahr | +190 bis +250 € | −320 € pro Jahr | kaum mehr als ausgeglichen |
Das sagt sonst niemand: Die einmalige Reform-Entlastung (Spanne aus FLORIN+-Modell und offiziellen Modellwerten — die genaue Tarifkurve steht noch aus) steht einer jährlich wiederkehrenden Mehrbelastung durch die nicht ausgeglichene kalte Progression gegenüber. Beide Werte mit unserer §32a-Engine gerechnet (Annahme 2 % Inflation). Ergebnis: Die Reform hält bei mittleren Einkommen ungefähr mit der Geldentwertung Schritt — sie schafft kaum echtes Plus. Wie sich Löhne real entwickeln, zeigt die MyWage-Research-Lohnanalyse. Rechne den Effekt für dein Einkommen im interaktiven Kalte-Progression-Rechner durch.
Voraussichtliche Entlastung durch den Reform-Zielzustand ab 2028 gegenüber heutigem Recht (2026) — berechnet mit der Tarifformel 2028 aus dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/8235) inkl. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 €, ohne Kirchensteuer, pauschal 20 % Sozialabgaben. Deinen exakten Wert zeigt der Rechner oben.
| Single (Steuerklasse I) | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 24.000 € (2.000 €/Monat) | ca. +150 € | ca. +13 € |
| 30.000 € (2.500 €/Monat) | ca. +160 € | ca. +13 € |
| 36.000 € (3.000 €/Monat) | ca. +160 € | ca. +14 € |
| 48.000 € (4.000 €/Monat) | ca. +180 € | ca. +15 € |
| 50.000 € (4.167 €/Monat) | ca. +180 € | ca. +15 € |
| 60.000 € (5.000 €/Monat) | ca. +190 € | ca. +16 € |
| 80.000 € (6.667 €/Monat) | ca. +240 € | ca. +20 € |
| 300.000 € (25.000 €/Monat) | ca. −700 € | ca. −59 € |
| Verheiratet · Splitting (gemeinsames Brutto) | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 48.000 € gesamt (je 24.000 €) | ca. +310 € | ca. +26 € |
| 60.000 € gesamt (je 30.000 €) | ca. +310 € | ca. +26 € |
| 78.000 € gesamt (z. B. 4.000 € + 2.500 €) | ca. +330 € | ca. +28 € |
| 90.000 € gesamt (je 45.000 €) | ca. +340 € | ca. +28 € |
Geschätzte vollständige Entlastung ab 2028 im Vergleich zu heute — Steuer plus höheres Kindergeld, laut Bundesfinanzministerium.
| Haushalt (Bruttoverdienst pro Monat) | Entlastung pro Jahr ab 2028 |
|---|---|
| Pflegekraft + Busfahrer/in (je 2.800 €), 2 Kinder | ca. +632 € |
| Erzieher/in + Elektriker/in (je 3.200 €), 2 Kinder | ca. +642 € |
| Lehrer/in + Ingenieur/in (je 5.000 €), 2 Kinder | ca. +678 € |
| Alleinerziehend, Pflegekraft (2.800 €), 2 Kinder | ca. +468 € |
| Alleinerziehend, Erzieher/in (3.200 €), 2 Kinder | ca. +471 € |
| Alleinerziehend, Lehrer/in (5.000 €), 2 Kinder | ca. +496 € |
Quelle: Bundesfinanzministerium („erste Schätzungen“ auf Basis der aktuell geltenden Sozialabgaben; Kindergeld 2028: 272 € statt 259 €). Gegenprobe mit unserem Rechner: Für die Paare mit je 2.800 € und je 3.200 € ergibt unsere Modellrechnung dieselben Werte (Steuer ca. 320 € bzw. 330 € plus 312 € mehr Kindergeld); bei je 5.000 € liegt sie mit ca. 719 € etwas höher, weil der Rechner Sozialabgaben pauschal ansetzt. Die Reform ist noch nicht beschlossen.
Familien mit Kindern werden zusätzlich über höheres Kindergeld und Kinderfreibetrag entlastet. BMF-Beispiel: eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen wird ab 2028 um mehr als 600 € pro Jahr entlastet. Sehr hohe Einkommen zahlen durch die Reichensteuer-Änderung (45 % ab 250.000 €, 47 % ab 280.000 € zvE) mehr. Alle Werte „ab 2028" sind geplant und noch nicht final beschlossen (Regierungsentwurf vom 02.09.2026, BT-Drs. 21/8235; Stand 2. Oktober 2026). Rundung auf 10 €.
Kurz beantwortet: Der höhere Grundfreibetrag (2027: 12.564 €, 2028: 12.900 € statt 12.348 €) lässt mehr Rente steuerfrei — gut für Rentner knapp an der Steuergrenze. Gleichzeitig hebt die geplante Rentenerhöhung zum 1. Juli 2027 (prognostiziert +4,4 %) die Bruttorente, was manche Ruheständler trotzdem erstmals oder stärker in die Steuerpflicht schiebt. Stand: 2. Oktober 2026, Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/8235) — noch nicht beschlossen.
| Punkt | Heute (2026) | Geplant 2027 / 2028 |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag (Ledige) | 12.348 € | 12.564 € (2027) · 12.900 € (2028) |
| Rentenanpassung | — | +4,4 % zum 1.7.2027 (prognostiziert) |
| Handwerkerbonus (§ 35a, für Hauseigentümer) | 20 % · max. 1.200 € | 15 % · max. 900 € (ab 2027) |
Die Steuerfalle: Der steuerfreie Teil der Rente wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Eurobetrag eingefroren. Steigt die Rente durch die Juli-Anpassung, ist der Zuwachs voll steuerpflichtig — der höhere Grundfreibetrag federt das nur teilweise ab. Ob für dich Steuer anfällt, hängt von Renteneintrittsjahr, Rentenhöhe und weiteren Einkünften ab. Rechne es konkret im Brutto-Netto-Rentenrechner durch; Hintergrund zur Steuerpflicht im Ratgeber Steuererklärung für Rentner.
Quellen: Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (BT-Drs. 21/8235); Grundfreibetrag 2027/2028 lt. Entwurf; Rentenanpassung 2027 (Prognose der Rentenversicherung); § 35a EStG-E. Alle „2027/2028"-Werte sind geplant und noch nicht final.
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Alle Schwellen des § 32a EStG, um die die Reform 2026 gegen die kalte Progression verschiebt — und was sich gegenüber 2025 ändert.
| Tarif-Schwelle | 2025 | 2026 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag (Single) | 12.096 € | 12.348 € | +252 € |
| Grundfreibetrag Verheiratete (Splitting) | 24.192 € | 24.696 € | +504 € |
| Ende 1. Progressionszone | 17.443 € | 17.799 € | +356 € |
| Spitzensteuersatz (42 %) ab | 68.480 € | 69.878 € | +1.398 € |
| Reichensteuer (45 %) ab | 277.826 € | 277.826 € | unverändert |
Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 die nächste Stufe beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und wirkt voll ab 2028. Die genaue Tarifformel 2028 steht noch nicht final fest — hier die bekannten Eckwerte.
| Merkmal | heute (2026) | Reform (ab 2028, geplant) |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag (Single) | 12.348 € | rund 12.900 € |
| Spitzensteuersatz (42 %) ab | 69.878 € | rund 70.600 € |
| Progressionszone 17.800–70.600 € | Status quo | etwas abgeflacht |
BMF-Beispiel: eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen wird ab 2028 um mehr als 600 € pro Jahr entlastet; Gesamtvolumen rund 10 Mrd. € jährlich. Die Anhebung des Grundfreibetrags auf rund 12.900 € erfolgt in zwei Stufen (2027 und 2028); das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 2. September 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag ist für den 8. Oktober 2026 vorgesehen (Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen). Werte „ab 2028" sind geplant und noch nicht final. Quelle: Regierungsentwurf, BT-Drucksache 21/8235, ausgehend vom Koalitionsbeschluss 1. Juli 2026.
| Brutto/Jahr (Single, St.-Kl. I) | Mehr Netto/Jahr |
|---|---|
| 30.000 € | ca. 70 € |
| 50.000 € | ca. 110 € |
| 80.000 € | ca. 200 € |
| 150.000 € | ca. 235 € |
Näherungswerte für die Tarifanpassung 2026 ggü. 2025 nach § 32a EStG (Single, Steuerklasse I, inkl. Soli, pauschal 20 % Sozialabgaben); Paare mit Splitting und zwei ähnlichen Einkommen etwa das Doppelte. Deinen exakten Wert zeigt der Rechner oben. Für Steuer, Rente, Pflege und Gesundheit zusammen: Gesamt-Reform-Rechner. Fachlich geprüft von der FLORIN+ Steuer-Redaktion.
Quelle: § 32a EStG, Tarif 2025 und 2026. Verheiratete erhalten durch das Ehegattensplitting den doppelten Grundfreibetrag — den Netto-Effekt zeigt der Rechner oben über die Steuerklasse „III – Verheiratet (Splitting)".
Tarif 2025 (vor Reform): Grundfreibetrag 12.096 €. Erste Progressionszone bis 17.443 €. Spitzensteuersatz-Eingang 68.480 €. Reichensteuer ab 277.826 €.
Tarif 2026 (Reform): Grundfreibetrag 12.348 € (+252 €). Erste Progressionszone bis 17.799 € (+356 €). Spitzensteuersatz-Eingang 69.878 € (+1.398 €). Reichensteuer-Schwelle unverändert (277.826 €).
Effekt der Reform: Alle Schwellen werden um die kalte-Progressions-Anpassung verschoben. Bei 55k Brutto: ESt 2025 ~12.510 € vs. ESt 2026 ~12.350 € = ~160 € ESt-Ersparnis × ggf. KiSt = ~175 € Netto-Mehrwert/Jahr.
Was die Reform NICHT ändert: Eingangssteuersatz 14 %, Spitzensteuersatz 42 %, Reichensteuer 45 %. SV-Beiträge, Soli-Freigrenze.
Realer Effekt nach Inflation: Bei 2,5 % Inflation 2025 ist die Steuersenkung größtenteils Kompensation der kalten Progression — kein echter Gewinn, sondern Erhaltung der Kaufkraft.
Tarifänderungen verschieben vor allem den Grundfreibetrag und die Eckwerte — der Effekt pro Monat ist meist kleiner als gedacht.
Verglichen wird deine Einkommensteuer nach altem und neuem Tarif. Entlastet wird vor allem über höheren Grundfreibetrag und verschobene Tarifzonen.
Die kalte Progression frisst Erhöhungen teilweise wieder auf: Erst real (nach Inflation) zeigt sich die echte Entlastung.
Quellen: § 32a EStG — Tarif 2025 & 2026 (BMF). Reform 2027/2028 nach dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/8235), Kabinettsbeschluss 02.09.2026. Stand: 2. Oktober 2026.
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:
Bevor du einen Vertrag unterschreibst — schwarz auf weiß die echten Zahlen.
Wie wirken sich Änderungen (Betrag, Laufzeit, Steuerklasse) konkret aus?
Ist dein Plan mathematisch realistisch — oder zu optimistisch?
Mit konkreten Zahlen ins Gespräch mit Bank/Steuerberater gehen.
Die Berechnung berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage 2026 sowie marktübliche Konditionen. Details findest du unten in der ausführlichen Erklärung.
FLORIN+ hat über 15 Steuer-Rechner — Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaft, Kirchensteuer und mehr.
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