Brutto + Steuerklasse
Bruttoeinkommen + Steuerklasse (Single I, Verheiratet III/Splitting). KiSt-Bundesland optional.
Berechne in Sekunden, wie sich die geplante Steuerreform auf dein Netto auswirkt: Gib dein Einkommen ein und vergleiche heutiges Recht (2026) mit der geplanten Entlastung 2027/2028 — pro Monat und pro Jahr. Stand: 8. August 2026
So funktioniert der Rechner
Bruttoeinkommen + Steuerklasse (Single I, Verheiratet III/Splitting). KiSt-Bundesland optional.
Wir berechnen beides nach §32a EStG: heutiges Recht (2026) und den geplanten Reform-Zielzustand 2027/2028.
Differenz pro Monat und pro Jahr. Plus Visualisierung als Bar-Vergleich.
→ Ergebnis: Netto-Mehrwert pro Monat + Jahres-Ersparnis + Tarif-Vergleich als Bars.
Jahresbrutto per Schieberegler ziehen oder oben direkt eintippen. Weniger als 15.000 € ist nicht nötig: Bis zum Grundfreibetrag (12.348 €) fällt keine Einkommensteuer an — die Reform wirkt dort nicht.
Deine Belastung nach heutigem Recht (2026) im Vergleich zum Reform-Zielzustand ab 2028 — live aus deinen Eingaben im Rechner oben. Für Verheiratete Steuerklasse III (Splitting) wählen.
Modell/Entwurf: Der Einkommensteuertarif 2028 ist noch nicht final. Eigene Berechnung aus den bekannten Eckwerten (Grundfreibetrag ~12.900 €, Spitzensteuersatz ab ~70.600 €, abgeflachte Progressionszone). Quelle: Koalitionsausschuss-Beschluss vom 1.7.2026, Bundesfinanzministerium, § 32a EStG (Stand 2026). Stand: 27. Juli 2026.
Voraussichtliche Entlastung durch den Reform-Zielzustand ab 2028 gegenüber heutigem Recht (2026) — Modellrechnung nach den bekannten Eckwerten (Grundfreibetrag ~12.900 €, 42-%-Satz ab ~70.600 €). Deinen exakten Wert zeigt der Rechner oben.
| Single (Steuerklasse I) | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 30.000 € (2.500 €/Monat) | ca. +140 € | ca. +12 € |
| 36.000 € (3.000 €/Monat) | ca. +150 € | ca. +13 € |
| 48.000 € (4.000 €/Monat) | ca. +170 € | ca. +14 € |
| 60.000 € (5.000 €/Monat) | ca. +190 € | ca. +16 € |
| 80.000 € (6.667 €/Monat) | ca. +220 € | ca. +18 € |
| Verheiratet · Splitting (gemeinsames Brutto) | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 48.000 € gesamt | ca. +270 € | ca. +22 € |
| 60.000 € gesamt | ca. +290 € | ca. +24 € |
| 78.000 € gesamt (z. B. 4.000 € + 2.500 €) | ca. +320 € | ca. +26 € |
| 90.000 € gesamt | ca. +340 € | ca. +28 € |
Familien mit Kindern werden zusätzlich über höheres Kindergeld und Kinderfreibetrag entlastet. BMF-Beispiel: eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen wird ab 2028 um mehr als 600 € pro Jahr entlastet. Alle Werte „ab 2028" sind geplant und noch nicht final beschlossen (Koalitionsbeschluss vom 1. Juli 2026; § 32a EStG). Rundung auf 10 €.
Und jetzt? Deine nächsten Schritte
Du kennst deine Entlastung — so holst du mehr aus deinem Netto heraus.
Alle Schwellen des § 32a EStG, um die die Reform 2026 gegen die kalte Progression verschiebt — und was sich gegenüber 2025 ändert.
| Tarif-Schwelle | 2025 | 2026 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag (Single) | 12.096 € | 12.348 € | +252 € |
| Grundfreibetrag Verheiratete (Splitting) | 24.192 € | 24.696 € | +504 € |
| Ende 1. Progressionszone | 17.443 € | 17.799 € | +356 € |
| Spitzensteuersatz (42 %) ab | 68.480 € | 69.878 € | +1.398 € |
| Reichensteuer (45 %) ab | 277.826 € | 277.826 € | unverändert |
Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 die nächste Stufe beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und wirkt voll ab 2028. Die genaue Tarifformel 2028 steht noch nicht final fest — hier die bekannten Eckwerte.
| Merkmal | heute (2026) | Reform (ab 2028, geplant) |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag (Single) | 12.348 € | rund 12.900 € |
| Spitzensteuersatz (42 %) ab | 69.878 € | rund 70.600 € |
| Progressionszone 17.800–70.600 € | Status quo | etwas abgeflacht |
BMF-Beispiel: eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen wird ab 2028 um mehr als 600 € pro Jahr entlastet; Gesamtvolumen rund 10 Mrd. € jährlich. Die Anhebung des Grundfreibetrags auf rund 12.900 € erfolgt in zwei Stufen (2027 und 2028); das große Gesetzespaket will das BMF im Herbst 2026 vorlegen. Werte „ab 2028" sind geplant und noch nicht final. Quelle: BMF, Koalitionsbeschluss vom 1. Juli 2026.
| Brutto/Jahr (Single, St.-Kl. I) | Mehr Netto/Jahr |
|---|---|
| 30.000 € | ca. 150 € |
| 50.000 € | ca. 300 € |
| 80.000 € | ca. 450 € |
| 150.000 € | ca. 700 € |
Näherungswerte für den Reform-Effekt 2026 ggü. 2025 (Single, Steuerklasse I); Verheiratete mit Splitting rund das Doppelte. Deinen exakten Wert zeigt der Rechner oben. Für Steuer, Rente, Pflege und Gesundheit zusammen: Gesamt-Reform-Rechner. Fachlich geprüft von der FLORIN+ Steuer-Redaktion.
Quelle: § 32a EStG, Tarif 2025 und 2026. Verheiratete erhalten durch das Ehegattensplitting den doppelten Grundfreibetrag — den Netto-Effekt zeigt der Rechner oben über die Steuerklasse „III – Verheiratet (Splitting)".
Tarif 2025 (vor Reform): Grundfreibetrag 12.096 €. Erste Progressionszone bis 17.443 €. Spitzensteuersatz-Eingang 68.480 €. Reichensteuer ab 277.826 €.
Tarif 2026 (Reform): Grundfreibetrag 12.348 € (+252 €). Erste Progressionszone bis 17.799 € (+356 €). Spitzensteuersatz-Eingang 69.878 € (+1.398 €). Reichensteuer-Schwelle unverändert (277.826 €).
Effekt der Reform: Alle Schwellen werden um die kalte-Progressions-Anpassung verschoben. Bei 55k Brutto: ESt 2025 ~12.510 € vs. ESt 2026 ~12.350 € = ~160 € ESt-Ersparnis × ggf. KiSt = ~175 € Netto-Mehrwert/Jahr.
Was die Reform NICHT ändert: Eingangssteuersatz 14 %, Spitzensteuersatz 42 %, Reichensteuer 45 %. SV-Beiträge, Soli-Freigrenze.
Realer Effekt nach Inflation: Bei 2,5 % Inflation 2025 ist die Steuersenkung größtenteils Kompensation der kalten Progression — kein echter Gewinn, sondern Erhaltung der Kaufkraft.
Tarifänderungen verschieben vor allem den Grundfreibetrag und die Eckwerte — der Effekt pro Monat ist meist kleiner als gedacht.
Verglichen wird deine Einkommensteuer nach altem und neuem Tarif. Entlastet wird vor allem über höheren Grundfreibetrag und verschobene Tarifzonen.
Die kalte Progression frisst Erhöhungen teilweise wieder auf: Erst real (nach Inflation) zeigt sich die echte Entlastung.
Quellen: § 32a EStG — Tarif 2025 & 2026 (BMF). Reform ab 2028 geplant (Koalitionsbeschluss Anfang Juli 2026). Stand: 27. Juli 2026.
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:
Bevor du einen Vertrag unterschreibst — schwarz auf weiß die echten Zahlen.
Wie wirken sich Änderungen (Betrag, Laufzeit, Steuerklasse) konkret aus?
Ist dein Plan mathematisch realistisch — oder zu optimistisch?
Mit konkreten Zahlen ins Gespräch mit Bank/Steuerberater gehen.
Die Berechnung berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage 2026 sowie marktübliche Konditionen. Details findest du unten in der ausführlichen Erklärung.
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