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Datenanalyse

Steuerreform 2027/2028: So viel mehr Netto — nach Einkommen und Familientyp

Wie viel bringt die geplante Steuerreform wirklich? Wir haben es für typische Haushalte durchgerechnet — mit derselben §32a-Engine wie unser Steuerreform-Rechner. Ergebnis: solide, aber überschaubar; Familien profitieren am stärksten.

Kernbefund: Die geplante Steuerreform 2027/2028 entlastet Singles je nach Einkommen um rund 140–245 € pro Jahr, verheiratete Alleinverdiener um rund 210–360 € und Familien mit zwei Kindern um rund 520–670 € pro Jahr (inkl. höherem Kindergeld). Die reine Tarifentlastung steigt mit dem Einkommen; den größten Sprung bringt bei Familien das Kindergeld-Plus. Modellrechnung nach §32a EStG, Reform-Zieltarif 2028 (geplant, noch nicht final). Stand: August 2026.

Single (Steuerklasse I): 140 bis 245 € mehr pro Jahr

Für Alleinstehende wirkt allein die Tarifentlastung (höherer Grundfreibetrag, verschobene Progressionszonen). Der absolute Betrag steigt mit dem Einkommen.

Single, Steuerklasse I — Einkommensteuer 2026 vs. Reformmodell 2028
Brutto / JahrESt heute (2026)ESt Reform (2028)Mehr Netto / Jahr/ Monat
30.000 €2.269 €2.128 €+141 €+12 €
40.000 €4.435 €4.279 €+156 €+13 €
50.000 €6.823 €6.651 €+172 €+14 €
60.000 €9.432 €9.245 €+187 €+16 €
80.000 €16.133 €15.911 €+222 €+19 €
100.000 €24.489 €24.257 €+245 €+20 €

Verheiratet, ein Verdiener (Splitting): 210 bis 360 € mehr

Beim Ehegattensplitting wirkt die Tarifentlastung doppelt — deshalb liegt die Ersparnis über der eines Singles mit gleichem Einkommen.

Verheiratet, Alleinverdiener (Splitting) — Einkommensteuer 2026 vs. Reformmodell 2028
Haushalts-Brutto / JahrESt heute (2026)ESt Reform (2028)Mehr Netto / Jahr/ Monat
40.000 €1.020 €808 €+212 €+18 €
60.000 €4.856 €4.570 €+286 €+24 €
80.000 €9.814 €9.494 €+320 €+27 €
100.000 €15.966 €15.608 €+358 €+30 €

Familie mit zwei Kindern: 520 bis 670 € mehr — der größte Effekt

Familien profitieren am stärksten: Zur Tarifentlastung kommt das höhere Kindergeld (Ziel 272 € je Kind ab 2028, rund +13 € pro Kind und Monat gegenüber heute).

Verheiratet, Alleinverdiener + 2 Kinder — Gesamt-Entlastung pro Jahr
Haushalts-Brutto / JahrTarif-Entlastung / JahrKindergeld-Plus / JahrGesamt / Jahr/ Monat
40.000 €+212 €+312 €+524 €+44 €
60.000 €+286 €+312 €+598 €+50 €
80.000 €+320 €+312 €+632 €+53 €
100.000 €+358 €+312 €+670 €+56 €

Einordnung: solide, aber keine große Reform

In absoluten Zahlen bleibt die Entlastung überschaubar — bei den meisten Haushalten im Bereich weniger zehn Euro pro Monat, bei Familien etwas mehr. Das Gesamtvolumen liegt bei rund zehn Milliarden Euro pro Jahr und wirkt erst 2028 voll. Ein Teil davon ist ohnehin nur Ausgleich der kalten Progression. Für dein persönliches Einkommen rechnet es der Steuerreform-Rechner exakt aus.

Methodik & Quellen

Berechnung nach §32a EStG (Tarif 2026, Grundfreibetrag 12.348 €) gegenüber einem modellierten Zieltarif 2028 (Grundfreibetrag 12.900 €, Spitzensteuersatz ab ~70.600 €, kontinuierlich verschobene Progressionszonen) — dieselbe Engine wie im FLORIN+ Steuerreform-Rechner. Angenommen: Sozialversicherungs-Pauschale 20 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze (69.750 €), Werbungskosten-Pauschbetrag 1.230 €, Solidaritätszuschlag berücksichtigt, ohne Kirchensteuer. Kindergeld-Plus: +13 € je Kind und Monat (Ziel 272 € ab 2028). Alle „2028"-Werte sind geplant und noch nicht final (Referentenentwurf des BMF). Quelle: eigene Berechnung FLORIN+; Reform-Eckwerte: Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (Stand August 2026). Keine Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Wie viel mehr Netto bringt die Steuerreform 2027/2028?

Je nach Einkommen: Singles rund 140–245 € pro Jahr, verheiratete Alleinverdiener rund 210–360 €, Familien mit zwei Kindern rund 520–670 € pro Jahr (inkl. höherem Kindergeld). Modellrechnung, noch nicht final.

Wer profitiert am meisten?

Absolut profitieren Familien mit Kindern am stärksten (Tarifentlastung plus höheres Kindergeld). Bei der reinen Tarifentlastung steigt der Betrag mit dem Einkommen.

Sind die Zahlen final?

Nein. 2026 ist umgesetzt; die Stufe ab 2027 (volle Wirkung 2028) liegt als Referentenentwurf vor. Der Zieltarif 2028 ist modelliert und kann sich noch ändern.

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