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Einkommensteuer · Referentenentwurf August 2026

Steuerreform 2027: Was die Entlastung für dich bedeutet

Die Koalition hat sich auf eine Einkommensteuer-Reform geeinigt. Familien profitieren spürbar, Singles kaum. Rechne kostenlos aus, was der Beschluss für dein Netto bedeutet — ohne Paywall.

Inhalt

Das Wesentliche

Referentenentwurf des BMF · Stand August 2026

  • Entlastung ab 1.1.2027 in zwei Stufen (2027/2028), Volumen rund 10 Mrd. €/Jahr.
  • Höherer Grundfreibetrag (12.564 € 2027 → 12.900 € 2028), höheres Kindergeld (267 € → 272 €), Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 € und ein flacherer Tarif.
  • Familien mit Kindern profitieren am stärksten; Singles ohne Kinder kaum.
  • Gegenfinanziert über eine ausgeweitete Reichensteuer, höhere Minijob-Pauschsteuer und weniger Handwerkerbonus.

Am 1. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss nach über sieben Stunden ein Reformpaket beschlossen — darunter eine Einkommensteuer-Reform, die kleine und mittlere Einkommen entlasten soll. Das Volumen: rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Diskutiert worden waren zuvor bis zu 25 Milliarden; durchgesetzt hat sich der finanziell machbare Rahmen. Es ist kein „großer Wurf", aber eine spürbare Erleichterung — vor allem für Familien. Seit Anfang August 2026 liegt dazu ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor; Kritiker bemängeln, dass die kalte Progression nicht laufend ausgeglichen wird. Alle Details im Ratgeber zur Koalitions-Steuerentlastung.

Der Spiegel-Rechner zum Reformentwurf steckt hinter einer Paywall. Hier rechnest du deine geschätzte Entlastung kostenlos aus.

Berechne deine Entlastung #

Gib dein zu versteuerndes Jahreseinkommen an. Der Rechner schätzt deine jährliche Entlastung in voller Ausbaustufe (2028) gegenüber heute (2026). Für die ausführliche Version mit Monats- und Jahresansicht nutze den vollständigen Steuerreform-Rechner:

Deine geschätzte Entlastung

Schätzung auf Basis der angekündigten Eckwerte (Grundfreibetrag 12.900 €, Kindergeld 272 €/Monat), volle Wirkung 2028. „Heute" = geltender § 32a-Tarif 2026. Exakte Werte legt das BMF noch fest; die Abflachung der 2. Progressionszone und ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag können die Entlastung zusätzlich leicht erhöhen. Keine Steuerberatung.

Was sich konkret ändert #

Die Entlastung entsteht über mehrere Stellschrauben gleichzeitig. Die Anhebungen wirken in zwei Stufen 2027 und 2028:

Steuerreform 2027 – Tabelle: Tarifwerte 2026 vs. Reform
InstrumentHeute (2026)Reform (Ziel 2028)
Grundfreibetrag12.348 €12.900 €
Kindergeld259 €/Monat272 €/Monat
Arbeitnehmerpauschbetrag1.230 €1.430 €
Spitzensteuersatz 42 % ab69.878 €70.600 €
2. Progressionszoneabgeflacht

Alle Werte sind voraussichtlich — das Bundesfinanzministerium rechnet die exakten Tarif-Eckwerte erst und wartet dafür den Existenzminimumbericht ab.

Gewinner und Verlierer #

Die Reform ist gezielt auf Familien mit Kindern zugeschnitten. Die Regierung nennt als Musterbeispiel eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen, die ab 2028 um mehr als 600 € im Jahr entlastet wird — rund 50 € im Monat. Für Singles ohne Kinder fällt die Entlastung deutlich kleiner aus, weil sie nur vom höheren Grundfreibetrag und dem flacheren Tarif profitieren, nicht vom Kindergeld.

Kritisch betrachtet: Ein großer Teil der Entlastung ist ohnehin verfassungsrechtlich geboten — der Grundfreibetrag muss regelmäßig an das steuerfreie Existenzminimum angepasst und die kalte Progression ausgeglichen werden. Insofern ist die Reform weniger ein Geschenk als die Fortschreibung dessen, was jedes Jahr fällig wäre.

Wie das Ganze finanziert wird #

Ein Teil der Entlastung wird über Mehrbelastungen an anderer Stelle wieder hereingeholt:

MaßnahmeHeuteReform
Reichensteuer 45 % ab277.826 € (Ledige)250.000 €
Neue Stufe 47 % ab280.000 €
Minijob-Pauschsteuer2 %5 %
Handwerkerleistungen absetzbar20 % (max 1.200 €)15 % (max 900 €)

Zeitplan und nächste Schritte #

Reform-Tracker · zuletzt geprüft: 12. August 2026 — wir aktualisieren diese Zeitleiste, sobald ein Schritt abgeschlossen ist.

  1. 1. Juli 2026 · erledigt
    Koalitionsausschuss-Einigung

    Grundsatzbeschluss zum Reformpaket, Volumen rund 10 Mrd. € brutto pro Jahr.

  2. August 2026 · erledigt
    Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums

    Erster konkreter Entwurf mit den Zwei-Stufen-Eckwerten für 2027 und 2028.

  3. Herbst 2026 · aktuelljetzt
    Kabinettsbeschluss (erwartet)

    Aus dem Referenten- wird der Regierungsentwurf; danach Einbringung ins Parlament.

  4. Herbst/Winter 2026 · offen
    Bundestag & Bundesrat

    Beratung und Zustimmung. Erst nach diesem Schritt ist die Reform verbindlich.

  5. 1. Januar 2027 · geplant
    Inkrafttreten — Stufe 1

    Grundfreibetrag 12.564 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 €, Kindergeld 267 €. Mindereinnahmen rund 3 Mrd. €.

  6. 1. Januar 2028 · geplant
    Stufe 2 — volle Wirkung

    Grundfreibetrag 12.900 €, Kindergeld 272 €. Mindereinnahmen dann rund 7 Mrd. € pro Jahr.

Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die konkreten Eckdaten des neuen Tarifs rechnet das BMF noch. Seit August 2026 liegt ein Referentenentwurf vor; Kabinettsbeschluss und das parlamentarische Verfahren (Bundestag, Bundesrat) folgen im Herbst 2026. Für den Herbst hat die Koalition zudem ein zweites Paket zur Steuervereinfachung angekündigt — inklusive einer automatisch vorausgefüllten, digitalen Steuererklärung.

Bis dahin gilt: Was heute netto bleibt, rechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner aus; einen Überblick über alle Steuerrechner gibt der Steuer-Hub.

Passende Rechner

Häufige Fragen #

Ab wann gilt die Steuerreform 2027?

Die Entlastung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und in zwei Stufen (2027 und 2028) wirken, mit voller Wirkung ab 2028. Die konkreten Tarif-Eckwerte rechnet das Bundesfinanzministerium noch; seit August 2026 liegt ein Referentenentwurf vor, das parlamentarische Verfahren folgt im Herbst 2026.

Wie viel Entlastung bringt die Reform?

Das Gesamtvolumen beträgt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Die Regierung nennt als Beispiel eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen, die ab 2028 um mehr als 600 € jährlich entlastet wird — rund 50 € im Monat. Singles ohne Kinder profitieren deutlich weniger.

Wer profitiert am meisten?

Familien mit Kindern und mittlere Einkommen. Die Entlastung entsteht über einen höheren Grundfreibetrag, ein höheres Kindergeld, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag und die Abflachung der zweiten Progressionszone. Gutverdiener ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlen über die ausgeweitete Reichensteuer mehr.

Was ändert sich bei der Reichensteuer?

Zur Gegenfinanzierung wird die Reichensteuer ausgeweitet: 45 % greifen künftig ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen (heute rund 277.826 € bei Ledigen), und ab 280.000 € kommt erstmals eine Stufe von 47 % hinzu. Der reguläre Spitzensteuersatz von 42 % bleibt unverändert.

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