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Geplant · Stand Juli 2026 · nicht beschlossen

Steuerreform 2027: Klingbeils Pläne im Überblick

Das Bundesfinanzministerium hat zwei Modelle für eine Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027 erarbeitet. Höherer Grundfreibetrag, aber auch ein höherer Spitzen- und Reichensteuersatz. Hier findest du alle bekannten Eckwerte — sachlich eingeordnet und klar als das gekennzeichnet, was sie sind: ein Vorschlag, noch kein Gesetz.

Die wichtigsten Punkte

Der Vorschlag in sechs Sätzen — Stand Juli 2026.

Die geplanten Eckwerte

Grundfreibetrag

13.084 €steuerfrei geplant — 736 € mehr als 2026 (12.348 €). Eingangssatz unverändert 14 %.

Spitzensteuersatz

44 % ab ~76.000 €statt 42 % ab 69.879 € (2026). Der Höchstsatz für Normalverdiener stiege leicht.

Reichensteuer

49 % ab 200.000 €geplant — deutlich früher und höher als heute (45 % ab 277.826 €).

Quelle: Bundesfinanzministerium (zwei Modelle als Gesprächsgrundlage), Berichterstattung Juli 2026. Zahlen vorläufig, nicht beschlossen.

Was sich ändern würde — 2026 vs. 2027 (geplant)

Tarif-Eckwert 2026 (beschlossen) 2027 (geplant)
Grundfreibetrag12.348 €13.084 €
Eingangssteuersatz14 %14 %
Spitzensteuersatz42 % ab 69.879 €44 % ab ~76.000 €
Reichensteuer45 % ab 277.826 €bis 49 % ab 200.000 €
Entlastung 40.000–60.000 €bis 900 €/Jahr

Die 2026er-Werte sind geltendes Recht (§ 32a EStG). Die 2027er-Werte sind Vorschlag — es gibt bislang keine veröffentlichte vollständige Tarifformel, daher lässt sich die individuelle Entlastung noch nicht auf den Euro genau berechnen.

Die zwei Modelle

Beide Entwürfe verschieben die Tarif-Eckwerte in die gleiche Richtung, unterscheiden sich aber im Volumen und in der Gegenfinanzierung:

Wer profitiert — und wer mehr zahlt

Die Reform ist ausdrücklich auf die Mitte ausgerichtet. Der höhere Grundfreibetrag entlastet alle, die Steuern zahlen; der Schwerpunkt liegt laut Ministerium bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 € mit bis zu 900 € pro Jahr.

Gleichzeitig steigt die Belastung am oberen Ende: Der Spitzensteuersatz klettert auf 44 %, und die Reichensteuer von bis zu 49 % würde schon ab 200.000 € greifen statt wie heute ab 277.826 €. Sehr hohe Einkommen könnten unter dem Strich also mehr zahlen — die Entlastung ist damit keine pauschale „für alle gleich". Wie stark der Effekt ausfällt, hängt vom konkreten Tarifverlauf ab, der noch nicht veröffentlicht ist.

Ob das teurere Modell 1 mit der höheren Erbschaftsteuer oder das schlankere Modell 2 kommt, ist Teil der politischen Verhandlungen — und entscheidet mit darüber, wer die Entlastung am Ende finanziert.

Häufige Fragen

Ist die Steuerreform 2027 schon beschlossen?

Nein. Stand Juli 2026 handelt es sich um zwei Modelle, die das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil als Gesprächsgrundlage erarbeitet hat. Ein Gesetzentwurf und die parlamentarische Beratung stehen noch aus. Die genauen Werte können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Was ändert sich beim Grundfreibetrag 2027?

Nach dem Vorschlag würde der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) auf 13.084 € steigen — ein Plus von 736 €. Bis zu diesem Betrag bliebe das zu versteuernde Einkommen komplett steuerfrei. Der Eingangssteuersatz bliebe bei 14 %.

Zahlen Gutverdiener nach der Reform 2027 mehr?

Möglich. Der Vorschlag sieht einen höheren Spitzensteuersatz von 44 % ab rund 76.000 € sowie einen Reichensteuersatz von bis zu 49 % ab 200.000 € vor. Die Reichensteuer würde damit früher greifen als heute (45 % ab 277.826 €). Sehr hohe Einkommen könnten unter dem Strich also stärker belastet werden, während mittlere Einkommen entlastet werden.

Wie viel Entlastung bringt die Reform 2027?

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen beide Entwürfe Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 € jährlich um bis zu 900 € entlasten. Das Gesamtvolumen liegt bei 28 Mrd. € (Modell 1, mit höherer Erbschaftsteuer) bzw. 17 Mrd. € (Modell 2).

Wie soll die Steuerreform finanziert werden?

Das teurere Modell 1 (28 Mrd. €) soll unter anderem über eine höhere Erbschaftsteuer gegenfinanziert werden. Das günstigere Modell 2 (17 Mrd. €) kommt ohne Änderungen bei der Erbschaftsteuer aus. Welcher Weg gewählt wird, ist Teil der politischen Verhandlungen.

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