Koalitions-Steuerentlastung 2027/28: Was dir wirklich mehr Netto bringt
Die Koalition hat sich auf eine Einkommensteuer-Entlastung ab 2027 geeinigt: höherer Grundfreibetrag, ein abgeflachter Tarif und mehr Kindergeld. Hier steht, was konkret geplant ist, wer am meisten profitiert – und warum sich der genaue Euro-Betrag noch nicht für jeden ausrechnen lässt.
Inhalt
Das Wesentliche in 30 Sekunden
Schnellübersicht für eilige Leser
- Der Koalitionsausschuss hat eine Einkommensteuer-Entlastung zum 1. Januar 2027 vereinbart – Volumen rund 10 Mrd. € pro Jahr.
- Grundfreibetrag steigt in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 € (heute 12.348 €).
- Spitzensteuersatz erst ab 70.600 € zvE; der Tarif dazwischen wird etwas abgeflacht. Kindergeld auf 272 €.
- Am stärksten profitieren Familien mit Kindern – Beispiel: 2 Kinder, 60.000 € zvE → über 600 € im Jahr (voll ab 2028).
- Wichtig: bisher eine Einigung, noch kein Gesetz. Die genaue Tarifkurve steht aus – exakte Euro-Beträge je Einkommen folgen erst mit dem Gesetz.
Was die Koalition beschlossen hat #
Nach dem Koalitionsausschuss haben sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD auf eine Reform der Einkommensteuer geeinigt. Ziel: kleine und mittlere Einkommen entlasten. Das jährliche Entlastungsvolumen soll rund 10 Milliarden Euro betragen, wirksam ab dem 1. Januar 2027, in voller Höhe ab 2028.
Es geht dabei um klassische Stellschrauben des Steuertarifs – nicht um einen komplett neuen Steuer-Typ. Genau deshalb ist der Effekt für die meisten spürbar, aber überschaubar: einige Hundert Euro pro Jahr, je nach Einkommen und Familienstand.
Die Maßnahmen im Detail #
| Maßnahme | Geplant (bis 2028) |
|---|---|
| Grundfreibetrag | in zwei Stufen auf 12.900 € (heute 12.348 €) |
| Steuertarif | zwischen ~17.800 € und 70.600 € zvE „etwas abgeflacht" |
| Spitzensteuersatz | greift erst ab 70.600 € zvE (statt früher) |
| Kindergeld | in zwei Stufen auf 272 €/Monat |
| Kinderfreibetrag | wird angehoben |
| Volumen | rund 10 Mrd. € pro Jahr |
Gegenfinanziert wird das Paket unter anderem über eine höhere Pauschsteuer bei Minijobs (von 2 % auf 5 %) und eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen (45 % ab 250.000 €, 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen).
Wer wie viel profitiert #
Die Entlastung wirkt für Familien mit Kindern am stärksten – durch das Zusammenspiel aus höherem Grundfreibetrag, abgeflachtem Tarif, höherem Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das offizielle Rechenbeispiel der Bundesregierung:
Für Singles und mittlere Einkommen fällt die Entlastung geringer aus – meist im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr. Sehr hohe Einkommen zahlen wegen der angehobenen Reichensteuer-Stufen unterm Strich mehr.
Was das für dich heißt #
Konkret nachrechnen lässt sich der exakte Netto-Vorteil des neuen Tarifs erst, wenn das Gesetz mit den genauen Tarifwerten steht. Zwei Dinge kannst du aber schon heute tun:
- Sieh dir an, was die bereits geltende Reform 2026 dir netto bringt – mit dem Steuerreform-Rechner.
- Prüfe dein aktuelles Netto und den Effekt von Steuerklasse und Zuschlägen mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Sobald die neuen Tarifwerte im Gesetz stehen, aktualisieren wir die Rechner – dann siehst du den zusätzlichen Netto-Effekt des 2027er-Pakets auf den Euro genau.
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Die Punkte stammen aus der Koalitions-Einigung. Beitrags- bzw. Tarifhöhen, der genaue Zeitplan und die exakte Tarifkurve können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Deshalb gibt es hier keine centgenaue Netto-Tabelle je Einkommen – die wäre reine Schätzung.
Zweite Grenze: Die Entlastung wirkt schrittweise (zwei Stufen bis 2028) – der volle Effekt kommt also nicht sofort. Und was der Staat mit der einen Hand gibt, kann die Inflation über die Jahre teilweise wieder aufzehren.
Koalitionsausschuss-Einigung zur Einkommensteuerreform (Berichte u. a. Haufe, ZDFheute, Ebner Stolz, Tagesspiegel; Angaben des Bundesfinanzministeriums). Alle Zahlen sind der Stand der politischen Einigung; ein beschlossenes Gesetz mit finalen Tarifwerten lag zum Redaktionsschluss nicht vor. Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.
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Häufige Fragen
- Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine Entlastung zum 1. Januar 2027 geeinigt, mit voller Wirkung ab 2028. Es ist bislang eine politische Einigung, noch kein beschlossenes Gesetz – Details können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.
- Der Grundfreibetrag soll in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 € steigen (aktuell 12.348 €, 2026). Der Spitzensteuersatz soll erst ab 70.600 € zu versteuerndem Einkommen greifen, wodurch der Tarif zwischen rund 17.800 und 70.600 € etwas abgeflacht wird.
- Kleine und mittlere Einkommen, am stärksten Familien mit Kindern. Beispiel der Bundesregierung: eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen wird ab 2028 um mehr als 600 € pro Jahr entlastet.
- Die genaue neue Tarifkurve ist noch nicht veröffentlicht, deshalb lässt sich der Euro-Betrag noch nicht exakt für jedes Einkommen berechnen. Für die bereits geltende Reform 2026 zeigt dir der Steuerreform-Rechner das Netto-Plus; dein aktuelles Netto berechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner.
