Koalitions-Steuerentlastung 2027/28: Was dir wirklich mehr Netto bringt
Aus der Koalitions-Einigung ist im August 2026 ein Referentenentwurf geworden: höherer Grundfreibetrag in zwei Stufen (12.564 € → 12.900 €), ein abgeflachter Tarif und mehr Kindergeld. Hier steht, was konkret drinsteht, wer am meisten profitiert – und warum Kritiker von einer „Mini-Reform" ohne Ausgleich der kalten Progression sprechen.
Inhalt
Das Wesentliche in 30 Sekunden
Schnellübersicht für eilige Leser
- Aus der Koalitions-Einigung ist ein Referentenentwurf geworden (August 2026): Einkommensteuer-Entlastung zum 1. Januar 2027, Volumen rund 10 Mrd. € brutto/Jahr (netto nur ~5 Mrd.).
- Grundfreibetrag in zwei Stufen: 12.564 € (2027) → 12.900 € (2028), heute 12.348 €.
- Spitzensteuersatz erst ab 70.600 € zvE; Tarif dazwischen etwas abgeflacht. Kindergeld: 267 € (2027) → 272 € (2028).
- Am stärksten profitieren Familien mit Kindern – Beispiel: 2 Kinder, 60.000 € zvE → über 600 € im Jahr (voll ab 2028).
- Kritik: kein Ausgleich der kalten Progression – der Bund der Steuerzahler nennt es „Mini-Reform". Und: noch kein beschlossenes Gesetz, die genaue Tarifkurve steht aus.
Was die Koalition beschlossen hat #
Nach dem Koalitionsausschuss haben sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD auf eine Reform der Einkommensteuer geeinigt. Ziel: kleine und mittlere Einkommen entlasten. Das jährliche Entlastungsvolumen soll rund 10 Milliarden Euro betragen, wirksam ab dem 1. Januar 2027, in voller Höhe ab 2028. Seit Anfang August 2026 liegt dazu ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor – das Kabinett soll im Herbst 2026 entscheiden.
Es geht dabei um klassische Stellschrauben des Steuertarifs – nicht um einen komplett neuen Steuer-Typ. Genau deshalb ist der Effekt für die meisten spürbar, aber überschaubar: einige Hundert Euro pro Jahr, je nach Einkommen und Familienstand.
Die Maßnahmen im Detail #
Die geplanten Eckwerte gegenüber heute (2026) — Referentenentwurf, Stand August 2026.
Grundfreibetrag
12.900 €
von 12.348 € (Ziel 2028)
Kindergeld / Monat
272 €
von 259 € (Ziel 2028)
Pauschbetrag
1.430 €
von 1.230 € (ab 2027)
Spitzensteuersatz ab
70.600 €
von ~69.900 € zvE
Zwei Stufen (2027 + 2028) · Volumen ~10 Mrd. € brutto, netto nur ~5 Mrd. € · kalte Progression wird nicht laufend ausgeglichen. Quelle: Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums.
| Maßnahme | Geplant (bis 2028) |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 2027: 12.564 € · 2028: 12.900 € (heute 12.348 €) |
| Steuertarif | zwischen ~17.800 € und 70.600 € zvE „etwas abgeflacht" |
| Spitzensteuersatz | greift erst ab 70.600 € zvE (statt früher) |
| Kindergeld | 2027: 267 € · 2028: 272 €/Monat (heute 259 €) |
| Kinderfreibetrag | auf 3.714 € je Elternteil (2027; heute 3.414 €) |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € → 1.430 € (ab 2027, +200 €) |
| Volumen | rund 10 Mrd. € brutto/Jahr – netto nach Gegenfinanzierung nur ~5 Mrd. € |
| Kalte Progression | kein laufender Ausgleich vorgesehen (Hauptkritikpunkt) |
Gegenfinanziert wird das Paket unter anderem über eine höhere Pauschsteuer bei Minijobs (von 2 % auf 5 %), eine gekürzte Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (von 20 % auf 15 % der Arbeitskosten, also höchstens 900 statt 1.200 € pro Jahr) und eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen (45 % ab 250.000 €, 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen).
Umgekehrt gibt es neben Tarif und Freibeträgen weitere Entlastungen: Die steuerfreien Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG) werden ausgeweitet – die Bemessungsgrenze steigt zum 1. Januar 2027 auf einen Stundenlohn von 75 € (bisher 50 €).
Wer wie viel profitiert #
Die Entlastung wirkt für Familien mit Kindern am stärksten – durch das Zusammenspiel aus höherem Grundfreibetrag, abgeflachtem Tarif, höherem Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das offizielle Rechenbeispiel der Bundesregierung:
Für Singles und mittlere Einkommen fällt die Entlastung geringer aus – meist im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr. Sehr hohe Einkommen zahlen wegen der angehobenen Reichensteuer-Stufen unterm Strich mehr.
Kalte Progression & die „Mini-Reform"-Kritik #
Der wichtigste Kritikpunkt am Referentenentwurf: Er sieht keinen laufenden Ausgleich der kalten Progression vor. „Kalte Progression" bedeutet, dass eine reine Inflations-Gehaltserhöhung dich in einen höheren Steuersatz schiebt – dein reales Einkommen steigt nicht, deine Steuerlast schon. In den Vorjahren wurde der Tarif dafür jährlich verschoben; dieser Entwurf tut das nicht. Ein solcher Ausgleich hätte allein 2027 rund 8 Mrd. € gekostet.
Deshalb spricht der Bund der Steuerzahler von einer „Mini-Reform": Von den rund 10 Mrd. € Brutto-Entlastung bleiben nach Gegenfinanzierung netto nur etwa 5 Mrd. €. Für Singles bleibt monatlich wenig übrig; selbst die Beispielfamilie (60.000 € zvE, zwei Kinder) landet bei gut 600 € im Jahr – also rund 50 € im Monat, und das erst in voller Wirkung ab 2028.
Das Bundesfinanzministerium verweist darauf, dass der reguläre Progressionsbericht erst im Herbst 2026 vorliegt – ein Ausgleich der kalten Progression könne dann noch gesondert geregelt werden.
Wie viel die kalte Progression bei deinem Einkommen frisst – und ob die Reform real ein Plus bringt – zeigt dir der Kalte-Progression-Rechner.
Was das für dich heißt #
Konkret nachrechnen lässt sich der exakte Netto-Vorteil des neuen Tarifs erst, wenn das Gesetz mit den genauen Tarifwerten steht. Zwei Dinge kannst du aber schon heute tun:
- Sieh dir an, was die bereits geltende Reform 2026 dir netto bringt – mit dem Steuerreform-Rechner.
- Prüfe dein aktuelles Netto und den Effekt von Steuerklasse und Zuschlägen mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Sobald die neuen Tarifwerte im Gesetz stehen, aktualisieren wir die Rechner – dann siehst du den zusätzlichen Netto-Effekt des 2027er-Pakets auf den Euro genau.
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Die Zahlen stammen aus dem Referentenentwurf (August 2026); das Kabinett soll im Herbst 2026 entscheiden, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Tarifhöhen und die exakte Tarifkurve können sich im Verfahren noch ändern. Deshalb gibt es hier keine centgenaue Netto-Tabelle je Einkommen – die wäre reine Schätzung.
Zweite Grenze: Die Entlastung wirkt schrittweise (zwei Stufen bis 2028) – der volle Effekt kommt also nicht sofort. Und was der Staat mit der einen Hand gibt, kann die Inflation über die Jahre teilweise wieder aufzehren.
Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Einkommensteuerreform 2027/28 (Berichte u. a. t-online, WirtschaftsWoche, beck-aktuell/NJW, Handelsblatt; Kritik: Bund der Steuerzahler). Die 2027/28-Werte stammen aus dem Referentenentwurf; ein beschlossenes Gesetz mit finalen Tarifwerten lag zum Redaktionsschluss nicht vor. Stand: August 2026. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.
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Häufige Fragen
- Seit August 2026 liegt ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Das Kabinett soll im Herbst 2026 entscheiden, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, volle Wirkung ab 2028. Ein beschlossenes Gesetz ist es noch nicht – Details können sich im Verfahren ändern.
- Der Grundfreibetrag soll in zwei Stufen steigen: 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028), ausgehend von 12.348 € (2026). Der Spitzensteuersatz soll erst ab 70.600 € zu versteuerndem Einkommen greifen, wodurch der Tarif zwischen rund 17.800 und 70.600 € etwas abgeflacht wird.
- Kleine und mittlere Einkommen, am stärksten Familien mit Kindern. Beispiel der Bundesregierung: eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen wird ab 2028 um mehr als 600 € pro Jahr entlastet.
- Die genaue neue Tarifkurve ist noch nicht veröffentlicht, deshalb lässt sich der Euro-Betrag noch nicht exakt für jedes Einkommen berechnen. Für die bereits geltende Reform 2026 zeigt dir der Steuerreform-Rechner das Netto-Plus; dein aktuelles Netto berechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner.
- Nein – der Referentenentwurf sieht keinen laufenden Ausgleich der kalten Progression vor. Das ist der Hauptkritikpunkt (u. a. Bund der Steuerzahler), weil inflationsbedingte Gehaltserhöhungen so trotzdem höher besteuert werden. Das Bundesfinanzministerium verweist auf den Progressionsbericht im Herbst 2026, in dem ein Ausgleich noch gesondert geregelt werden könnte.
