Was ist der steuerliche Grundfreibetrag?
Der steuerliche Grundfreibetrag ist der Betrag des Jahreseinkommens, auf den keine Einkommensteuer erhoben wird. Er sichert das steuerliche Existenzminimum: Der Staat erkennt an, dass Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze für den grundlegenden Lebensunterhalt benötigt wird und daher nicht besteuert werden soll.
Geregelt ist der Grundfreibetrag in § 32a Einkommensteuergesetz (EStG). Er gilt für alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen in Deutschland – unabhängig von Steuerklasse, Alter oder Familienstand.
Entwicklung des Grundfreibetrags seit 2015
| Jahr | Grundfreibetrag | Steigerung |
|---|---|---|
| 2015 | 8.472 € | – |
| 2018 | 9.000 € | +528 € |
| 2020 | 9.408 € | +408 € |
| 2022 | 9.984 € | +576 € |
| 2023 | 10.908 € | +924 € |
| 2024 | 11.604 € | +696 € |
| 2025 | 11.604 € | – |
| 2026 | 12.348 € | +744 € |
Die Erhöhung um 744 € auf 12.348 € ist eine der größten Anhebungen in der Geschichte des modernen deutschen Steuerrechts und geht über den bloßen Inflationsausgleich hinaus. Sie folgt der gesetzlichen Pflicht zur jährlichen Anpassung, die seit dem Steuerentlastungsgesetz 2023 gilt.
Was bedeutet die Erhöhung für dein Netto?
Die Wirkung ist einfach zu verstehen: Jeder Euro des Grundfreibetrags, der 2026 hinzukommt (die 744 € Differenz), wird bei Einkommen oberhalb dieses Betrags mit dem Eingangssteuersatz von 14 % steuerlich entlastet. Das ergibt eine direkte Nettoentlastung von mindestens 104 € pro Jahr (744 € × 14 %).
Wer mehr verdient, profitiert durch die zusätzliche Verschiebung der oberen Progressionszonen auch bei höheren Einkommen:
| Bruttoeinkommen | Mehr Netto/Jahr | Mehr Netto/Monat |
|---|---|---|
| 20.000 € | ca. 100 € | ca. 8 € |
| 35.000 € | ca. 200 € | ca. 17 € |
| 50.000 € | ca. 300 € | ca. 25 € |
| 75.000 € | ca. 400 € | ca. 33 € |
| 100.000 € | ca. 500 € | ca. 42 € |
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Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner können das Ehegattensplitting nutzen. Dabei wird das gemeinsame Einkommen halbiert und jede Hälfte einzeln besteuert. Effektiv gilt für sie der doppelte Grundfreibetrag: 2 × 12.348 € = 24.696 € im Jahr 2026.
Für ein Paar, das gemeinsam veranlagt wird, ist die Steuerersparnis durch die Grundfreibetrag-Anhebung daher doppelt so hoch wie für einen Single – also 200 bis 1.400 € pro Jahr, je nach Einkommenshöhe.