Kalte-Progression-Rechner: Frisst die Inflation deine Steuerentlastung?
Die Steuerreform 2028 entlastet dich einmalig. Die kalte Progression belastet dich jedes Jahr aufs Neue. Dieser Rechner stellt beides nebeneinander — und zeigt ehrlich, was real unterm Strich übrig bleibt.
Modellschätzung nach §32a EStG. „Einmalig" = Niveausprung durch den Reform-Zielzustand 2028 gegenüber heute (2026). „Jährlich" = Mehrsteuer, wenn dein Einkommen nur um die Inflation steigt, der Tarif 2026 aber unverändert bleibt. Angezeigte Werte auf 10 € gerundet.
Was ist kalte Progression?
Die kalte Progression ist die stille Steuererhöhung, die niemand beschließt. Steigt dein Gehalt nur so stark, dass es die Inflation ausgleicht, bist du real nicht reicher — du kannst dir genauso viel leisten wie vorher. Weil der Einkommensteuertarif aber progressiv ist, rutscht dein nominal höheres Einkommen in einen höheren Durchschnittssteuersatz. Ergebnis: Du zahlst mehr Steuern, obwohl deine reale Kaufkraft gleich geblieben ist.
Wird der Tarif nicht laufend an die Inflation angepasst, entsteht dieser Effekt jedes Jahr aufs Neue. Genau hier setzt die Kritik am Reform-Entwurf an: Er hebt die Eckwerte einmalig an, koppelt den Tarif aber nicht dauerhaft an die Preisentwicklung.
Wie wir rechnen
Grundlage ist der geltende Einkommensteuertarif nach §32a EStG 2026. Für den Reform-Zielzustand 2028 verschieben wir die Tarifkurve um die Anhebung des Grundfreibetrags von 12.348 € auf 12.900 € und modellieren den höheren Arbeitnehmerpauschbetrag (1.230 € → 1.430 €) als zusätzlichen Abzug. Zwei Größen werden verglichen:
- Reform-Entlastung 2028 (einmalig): die Steuerdifferenz zwischen heutigem Tarif und Reform-Tarif bei deinem heutigen Einkommen.
- Kalte Progression (jährlich): die Mehrsteuer, die entsteht, wenn dein Einkommen nur um die Inflationsrate steigt — gerechnet im unveränderten Tarif 2026.
Real unterm Strich ist die Differenz beider Werte. Ist sie positiv, hält die Reform mehr als Schritt mit der Geldentwertung; ist sie negativ, frisst die kalte Progression die Entlastung auf. Die Details zur Steuerreform 2027 und die vollständige Netto-Berechnung findest du im Steuerreform-Rechner.
Reality-Check: Reform vs. kalte Progression
Zur Einordnung — so verhalten sich einmalige Entlastung und jährlicher Verlust bei typischen Einkommen (Single, Steuerklasse I, 2 % Inflation). Genau diese Datenbasis macht der Rechner oben für dein Einkommen interaktiv:
| Jahreseinkommen | Reform-Entlastung 2028 (einmalig) | Kalte Progression (2 % Inflation, jährlich) | Real unterm Strich |
|---|---|---|---|
| 48.000 € | +170 bis +230 € | −230 € pro Jahr | hält gerade Schritt |
| 60.000 € | +190 bis +250 € | −320 € pro Jahr | kaum mehr als ausgeglichen |
Das sagt sonst niemand: Die einmalige Reform-Entlastung steht einer jährlich wiederkehrenden Mehrbelastung durch die nicht ausgeglichene kalte Progression gegenüber. Bei mittleren Einkommen hält die Reform ungefähr mit der Geldentwertung Schritt — sie schafft kaum echtes Plus. Mehr dazu im Ratgeber zur Koalitions-Steuerentlastung.
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Häufige Fragen
Was ist kalte Progression?
Kalte Progression bezeichnet die schleichende Steuermehrbelastung, die entsteht, wenn Löhne nur die Inflation ausgleichen, der Einkommensteuertarif aber nicht angepasst wird. Weil der Tarif progressiv ist, rutscht ein rein inflationsbedingt höheres Bruttoeinkommen in einen höheren Durchschnittssteuersatz — real bleibt trotz nominal mehr Gehalt weniger übrig. Der Effekt tritt jedes Jahr aufs Neue auf, solange der Tarif nicht laufend an die Inflation gekoppelt wird.
Warum ist die Reform-Entlastung einmalig, die kalte Progression aber jährlich?
Die Anhebung von Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag und Tarifeckwerten zum Zielzustand 2028 wirkt als einmaliger Niveausprung: Sie senkt die Steuerlast einmal ab. Die kalte Progression dagegen wirkt jedes Jahr erneut, solange die Inflation über null liegt und der Tarif nicht laufend angepasst wird. Deshalb steht einer einmaligen Entlastung eine wiederkehrende Belastung gegenüber — genau das macht dieser Rechner sichtbar.
Wie rechnet dieser Rechner?
Grundlage ist der Einkommensteuertarif nach §32a EStG 2026. Für den Zielzustand 2028 wird die Tarifkurve um die Anhebung des Grundfreibetrags (12.348 € auf 12.900 €) verschoben und der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 € auf 1.430 € als zusätzlicher Abzug modelliert. Die Reform-Entlastung ist die Steuerdifferenz zwischen heutigem und künftigem Tarif; die kalte Progression ist die Mehrsteuer, die eine rein inflationsbedingte Erhöhung des Einkommens im heutigen Tarif auslöst. Alle Werte sind auf 10 € gerundete Modellschätzungen für Steuerklasse I.
Gleicht die Steuerreform 2027/2028 die kalte Progression aus?
Nur teilweise und nicht laufend. Der Referentenentwurf hebt Grundfreibetrag und Eckwerte einmalig an, koppelt den Tarif aber nicht dauerhaft an die Inflation. Kritiker — darunter der Bund der Steuerzahler — bemängeln, dass die kalte Progression damit weiter Jahr für Jahr entsteht. Bei mittleren Einkommen hält die Reform ungefähr mit der Geldentwertung Schritt, schafft aber kaum echtes reales Plus.
Sind die Zahlen amtlich?
Nein. Die exakte Tarifkurve für 2027/2028 ist noch nicht final — Stand August 2026 liegt ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, das parlamentarische Verfahren folgt. Dieser Rechner liefert eine transparente Modellschätzung nach den bekannten Eckwerten, keinen amtlichen Bescheid und keine Steuerberatung.