Renteneintrittsalter
Regulär 67. Du kannst ab 63 vorzeitig (mit 35 Beitragsjahren) – aber mit Abschlag. Ab 65 abschlagsfrei wenn 45 Beitragsjahre.
0,3 % Abschlag pro Monat Frührente — lebenslang. Plus Ausgleichszahlung mit Steuerersparnis + Break-Even-Rechnung.
Bei Frührente (vor Regelaltersgrenze 67 für Jg. ab 1964) beträgt der Rentenabschlag 0,3 %/Monat, max. 14,4 % (4 Jahre früher). Beispiel: Eintritt mit 63 J statt 67 = 14,4 % weniger lebenslang. Mit 45 Beitragsjahren: abschlagsfreier Ausstieg ab 63 J + 10 Mo möglich (§ 236b SGB VI).
Quelle: § 77, § 236, § 236b SGB VI · Deutsche Rentenversicherung 2026
So funktioniert der Rechner
Regulär 67. Du kannst ab 63 vorzeitig (mit 35 Beitragsjahren) – aber mit Abschlag. Ab 65 abschlagsfrei wenn 45 Beitragsjahre.
Brutto-Monatsrente aus DRV-Auskunft bei regulärem Eintritt 67. Wir rechnen Abschlag darauf.
Sonderzahlung §187a SGB VI gleicht Abschlag aus. Steuerlich absetzbar – bei hohem Grenzsteuersatz besonders attraktiv.
→ Ergebnis: Abschlag % + reduzierte Rente + Lebens-Verlust + Ausgleichs-Math.
Abschlag: 0,3 % pro Monat Frühverrentung × Monate bis 67. Bei Eintritt 63: 48 Monate × 0,3 % = 14,4 % Abschlag. Bei 1.800 € Rente = 259 € Verlust/Monat lebenslang.
Lebenslanger Verlust: Verlust/Monat × 12 × (85 − Renteneintrittsalter). Bei 259 € × 22 Jahre × 12 = 68.376 € Gesamtverlust (Annahme Lebenserwartung 85).
Ausgleichszahlung (§187a SGB VI): Sonderzahlung an DRV gleicht Abschlag aus. Ist als Sonderausgabe absetzbar. Bei 40 % Grenzsteuersatz reduziert sich der Netto-Aufwand um 40 %.
Break-Even: Netto-Ausgleich ÷ jährlicher Verlust. Wenn du länger lebst als Break-Even-Punkt → Ausgleichszahlung war wirtschaftlich sinnvoll.
Späterer Eintritt: Pro Monat NACH 67 gibt's 0,5 % Zuschlag (mehr als der Abschlag bei Frühverrentung). Lohnt sich finanziell deutlich – wer kann, sollte länger arbeiten.
Jeder Monat vor dem regulären Rentenbeginn kostet dich dauerhaft Rente — der Abschlag bleibt ein Leben lang.
Pro Monat früher zieht die Rentenversicherung 0,3 % ab, maximal rund 14,4 %. Der Abschlag gilt lebenslang, nicht nur bis zum regulären Alter.
Du kannst den Abschlag durch Sonderzahlungen ausgleichen — steuerlich oft absetzbar. Ein Vergleich mit der erwarteten Lebensdauer lohnt.
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:
Bevor du einen Vertrag unterschreibst — schwarz auf weiß die echten Zahlen.
Wie wirken sich Änderungen (Betrag, Laufzeit, Steuerklasse) konkret aus?
Ist dein Plan mathematisch realistisch — oder zu optimistisch?
Mit konkreten Zahlen ins Gespräch mit Bank/Steuerberater gehen.
Die Berechnung berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage 2026 sowie marktübliche Konditionen. Details findest du unten in der ausführlichen Erklärung.