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SCHUFA & Bonität

SCHUFA-Selbstauskunft-Rechner 2026 — wann ist die nächste kostenlos?

Nach Art. 15 DSGVO + § 34 BDSG hast du Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr. SCHUFA muss innerhalb von 4 Wochen antworten (DSGVO Art. 12 Abs. 3). Hier ist das früheste Datum für deine nächste Auskunft — plus Express-Pfade und Sonderfälle.

So funktioniert der Rechner

Zwei Eingaben und du weißt, wann du anfordern kannst.

SCHRITT 1

Letztes Datum eingeben

Wann hast du zuletzt eine kostenlose Auskunft beantragt? Wenn noch nie: lass das Feld leer — du kannst jederzeit beantragen.

SCHRITT 2

Sonderfall prüfen

Bei Verdacht auf fehlerhafte Daten oder unerlaubten Negativ-Eintrag: jederzeit kostenlos — auch wenn die 12-Monats-Sperre noch greift.

SCHRITT 3

Termin + Frist ablesen

Frühester Antragszeitpunkt + Antwort-Frist (4 Wochen) + Express-Optionen, falls du nicht warten kannst.

Deine Daten

Alle Berechnungen lokal im Browser — nichts wird gespeichert.

Letzte Auskunft
Sonderfall
Antrags-Datum

Wann lohnt sich der Check?

Vier Anlässe, in denen die Selbstauskunft besonders wichtig ist.

Vor Kreditantrag oder Wohnungsbewerbung

Vermieter + Banken sehen die SCHUFA. Du solltest sie vorher selbst kennen — und nicht erst nach Ablehnung erfahren, dass dort ein veralteter Eintrag steht.

Jährlicher Routine-Check

Verbraucherzentrale empfiehlt: einmal pro Jahr kostenlos anfordern. Prüf auf veraltete oder fremde Einträge — und unautorisierte Konditions-Anfragen.

Bei abgelehntem Antrag

Sofort kostenlose Auskunft möglich — auch wenn die 12-Monats-Frist nicht abgelaufen ist. Prüf, ob die Ablehnung auf falschen Daten basiert.

Nach Inkasso-Mahnung

Inkasso-Forderungen werden oft vorzeitig SCHUFA-gemeldet. Bei Streit-Forderung: jederzeit kostenlose Auskunft + sofort Widerspruch beim Eintrag.

Standard-Frist: 12 Monate ab letzter kostenloser Auskunft. SCHUFA muss innerhalb 4 Wochen antworten (DSGVO Art. 12 Abs. 3). Verlängerung um 2 Monate möglich, aber muss schriftlich begründet werden.
Sonderfall: Verdacht auf fehlerhafte Daten → jederzeit kostenlos (BGH VI ZR 1170/22).

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Regeln aus DSGVO, BDSG, EuGH-Urteilen und SCHUFA-AGB. Stand: Juni 2026.

  • Art. 15 DSGVO — Auskunftsrecht der betroffenen Person. Recht auf eine kostenlose Datenkopie. Bei wiederholten Anfragen darf der Verantwortliche "ein angemessenes Entgelt" verlangen — SCHUFA legt dies auf 1x/Jahr aus.
  • § 34 BDSG — Auskunft an die betroffene Person. Nationaler Ergänzungs-Paragraph zur DSGVO. Bestätigt das 1x-pro-Jahr-Recht ausdrücklich.
  • Art. 12 Abs. 3 DSGVO — Antwort-Frist. Maximal 1 Monat ab Antragsstellung. Verlängerung um max. 2 Monate möglich, muss aber schriftlich begründet werden.
  • BGH VI ZR 1170/22 (07.12.2023). Bei berechtigtem Verdacht auf fehlerhafte Daten ist Auskunft jederzeit kostenlos zu erteilen — nicht nur einmal pro Jahr.
  • EuGH C-634/21 (07.12.2023). SCHUFA-Score-Bildung selbst ist eine automatisierte Entscheidung im Sinne von DSGVO Art. 22 — Bürger hat Recht auf Erklärung der Logik.
  • SCHUFA "meineSCHUFA"-Produkte 2026. Kompakt 29,95 €/Jahr (Online-Sofort-Zugriff). Premium 39,95 €/Jahr (inkl. Monitoring + Identitätsschutz). Für alle, die nicht 4 Wochen warten wollen.

Häufige Fragen

Was du zur SCHUFA-Selbstauskunft 2026 wissen solltest.

Wie oft ist die SCHUFA-Auskunft kostenlos?
Nach Art. 15 DSGVO + § 34 BDSG: einmal pro Jahr kostenlos. Bestätigt durch BGH VI ZR 1170/22. Ausnahme: Bei berechtigtem Verdacht auf fehlerhafte Daten oder unerlaubten Negativ-Eintrag — jederzeit kostenlos möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Frist nach DSGVO Art. 12 Abs. 3: 1 Monat ab Antragsstellung. Verlängerung um max. 2 Monate möglich bei komplexen Anfragen — muss der Bürger schriftlich erfahren. SCHUFA bearbeitet typisch in 14–28 Werktagen.
Was kostet eine Express-Auskunft?
meineSCHUFA kompakt: 29,95 €/Jahr — sofortiger Online-Zugriff. meineSCHUFA premium: 39,95 €/Jahr inkl. Monitoring + Identitätsschutz. Für alle, die die kostenlose nicht abwarten können (Kreditantrag, Wohnungsbewerbung).
Wo beantrage ich die kostenlose Auskunft?
Bei der SCHUFA selbst — entweder per Brief oder über das offizielle "meineSchufa.de"-Formular. Wichtig: Bei der Online-Variante schlägt SCHUFA gern den kostenpflichtigen Tarif vor. Achte explizit auf den Punkt "Datenkopie nach Art. 15 DSGVO" — das ist die kostenlose Variante.
Was steht in der Auskunft?
Alle gespeicherten Daten: Personalien, Anschriften-Historie, alle Kreditkarten, Girokonten, Ratenkredite, Konditions-Anfragen letzte 12 Monate, Negativ-Einträge, Basisscore. Plus: Welche Firmen in den letzten 12 Monaten Auskunft über dich angefragt haben.
Was wenn die Auskunft Fehler enthält?
Schriftlich widersprechen, Beweise mitschicken. SCHUFA muss innerhalb 4 Wochen prüfen + korrigieren (Art. 16 DSGVO). Bei Streit: Verbraucherzentrale + ggf. Datenschutz-Beauftragte des Landes einschalten. Klage am Amtsgericht möglich (kein Anwaltszwang bis 5.000 €).