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SCHUFA & Bonität

Die SCHUFA 28-Tage-Regel: warum mehrere Anfragen nur einmal zählen

Wer mehrere Kredite vergleicht, muss keine Angst um seinen Score haben: Die SCHUFA bündelt mehrere gleichartige Anfragen innerhalb von 28 Tagen zu einem einzigen Vorgang. Hier erfährst du, wie die Regel wirklich funktioniert — und warum sie nichts mit der Auskunftsfrist zu tun hat.

Inhalt

Das Wesentliche in 30 Sekunden

Die 28-Tage-Regel in 5 Punkten

  • Bündelung: Mehrere gleichartige Anfragen innerhalb von 28 Tagen zählt die SCHUFA nur einmal.
  • Gilt für die Kriterien Anfragen Giro/Kreditkarte und Anfragen außerhalb des Bankenbereichs.
  • Konditionsanfrage ist score-neutral; eine echte Kreditanfrage wird gespeichert und zählt mit.
  • Praxis: Angebote in einem engen Zeitfenster einholen — so bleibt der Score beim Vergleich geschützt.
  • Nicht verwechseln: Die kostenlose Datenauskunft hat eine Frist von einem Monat (Art. 12 DSGVO) — das sind nicht „28 Tage".

Was die 28-Tage-Regel wirklich ist #

Für den SCHUFA-Score zählen unter anderem zwei Kriterien, die Anfragen erfassen: Anfragen bei Giro- und Kreditkartenkonten sowie Anfragen außerhalb des Bankenbereichs (z. B. bei Händlern, Telko- oder Finanzdienstleistern). Damit ein normaler Vergleich dich nicht benachteiligt, gilt eine klare Regel:

Der Hintergrund: Wer einen Kredit, ein Konto oder eine Finanzierung sucht, vergleicht oft mehrere Anbieter. Ohne Bündelung würde jeder Vergleich den Score drücken. Die 28-Tage-Regel verhindert genau das. Quelle: SCHUFA (neuer Score, Anfragen-Kriterien).

Konditionsanfrage vs. Kreditanfrage #

Noch wichtiger als die Bündelung ist die Art der Anfrage:

  • Konditionsanfrage („Anfrage Kredit­konditionen"): score-neutral. Sie wird nur dir in deiner Auskunft angezeigt und fließt nicht in den Score ein.
  • Kreditanfrage („Anfrage Kredit"): wird gespeichert und zählt beim Anfragen-Kriterium mit. Hier greift die 28-Tage-Bündelung.

Achte beim Vergleichen also darauf, dass die Bank eine Konditionsanfrage stellt. Den Unterschied erklären wir ausführlich im Ratgeber Konditionsanfrage vs. Kreditanfrage.

So nutzt du die Regel beim Kreditvergleich #

Drei einfache Schritte:

1. Zeitfenster bündeln. Hol alle Angebote innerhalb weniger Tage ein — höchstens innerhalb von 28 Tagen. Fällt doch einmal eine echte Kreditanfrage an, werden mehrere so zu einem Vorgang zusammengefasst.

2. Auf „Konditionsanfrage" bestehen. Seriöse Vergleichsportale und Banken fragen zuerst score-neutral an. Wird eine echte Kreditanfrage gestellt, frag nach, ob eine Konditionsanfrage möglich ist.

3. Eigenen Score vorher prüfen. Deinen aktuellen Stand siehst du kostenlos im SCHUFA-Account. So weißt du vor dem Vergleich, wo du stehst — ganz ohne neue Anfrage.

Nicht verwechseln: die Auskunftsfrist #

Rund um „28 Tage" kursiert eine Verwechslung. Die Frist für deine kostenlose Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO beträgt einen Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) — und ein Monat sind je nach Kalender 30 oder 31 Tage, nicht 28. Mit der Score-Bündelung oben hat diese Frist nichts zu tun.

Wie du die Auskunft richtig beantragst, die Frist durchsetzt und bei Verzögerung einen Musterbrief einsetzt, steht Schritt für Schritt hier: SCHUFA-Selbstauskunft beantragen. Dein frühestes Antwortdatum berechnest du mit dem SCHUFA-Selbstauskunft-Rechner.

Häufige Fragen #

Was ist die SCHUFA 28-Tage-Regel?

Mehrere gleichartige Anfragen innerhalb von 28 Tagen zählt die SCHUFA nur einmal. Die Regel gilt für die Anfragen-Kriterien (Giro/Kreditkarte sowie außerhalb des Bankenbereichs). So wird ein Kreditvergleich über mehrere Banken nicht als viele getrennte Anfragen gewertet.

Konditionsanfrage oder Kreditanfrage — was zählt für den Score?

Eine Konditionsanfrage ist score-neutral und wird nur dir angezeigt. Eine echte Kreditanfrage wird gespeichert und zählt beim Anfragen-Kriterium mit. Achte beim Vergleichen darauf, dass die Bank eine Konditionsanfrage stellt.

Wie nutze ich die 28-Tage-Regel beim Kreditvergleich?

Hol alle Angebote in einem engen Zeitfenster ein. Fällt dabei doch eine echte Anfrage an, werden mehrere innerhalb von 28 Tagen zu einem Vorgang gebündelt. Bevorzuge Anbieter, die mit einer score-neutralen Konditionsanfrage arbeiten.

Ist die 28-Tage-Regel dasselbe wie die Auskunftsfrist?

Nein. Die 28-Tage-Regel betrifft die Bündelung von Anfragen im Score. Die Frist für deine kostenlose Datenauskunft beträgt dagegen einen Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) — das sind nicht 28 Tage. Den Ablauf dafür findest du im Selbstauskunft-Ratgeber.

Monika Bauer
Über die Autorin
Monika Bauer
Verbraucherschutz-Redaktion, FLORIN+

Monika berichtet seit 12 Jahren über Verbraucherrechte. Ihr Fokus: SCHUFA, Vertragsrecht und BGB-Reformen praxisnah erklären.

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